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preparatory:AB 96661

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag lautet wie folgt: Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie "nach den harmonisierten technischen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft hergestellt worden sind".

Für diverse Fraktionen steht die sogenannte Inländerdiskriminierung im Vordergrund. Wir vernachlässigen diese Debatte nicht, aber wir kommen mit unserem Antrag gewissermassen von der anderen Seite her an das Thema heran. Ein wichtiges Argument für uns ist die Gefahr der Senkung von Qualitätsstandards. Es ist zu befürchten, dass mit der Vorlage des Bundesrates die Grundsätze der Nachhaltigkeit in der Schweiz unter Druck geraten. Nach Artikel 16a des Gesetzentwurfs dürften Produkte, die den schweizerischen technischen Vorschriften nicht entsprechen, trotzdem in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn sie den in der EU harmonisierten Vorschriften entsprechen oder, wo dies nicht der Fall ist, wenn sie den technischen Vorschriften eines EG- oder EWR-Mitglieds entsprechen. Das heisst: Künftig dürften Produkte des untersten Levels irgendeines EU- [PAGE 717] oder EWR-Landes in der Schweiz in Verkehr gebracht werden und zu den hier hergestellten in Konkurrenz treten.

Nach unserer Einschätzung wäre das wirtschaftspolitisch nicht gut. Denn wir beurteilen die Wettbewerbssituation so, dass der Produktionsstandort Schweiz mit Qualitätsprodukten Chancen hat, sich zu behaupten, auf der Basis von beliebigen Massenprodukten dagegen eher nicht. Bestimmte Lenkungsmassnahmen, zu ihnen zählen wir auch technische Normen, machen deshalb Sinn. Das wollen wir mit dem Minderheitsantrag so auffangen, dass die Zulassung auf jene Produkte aus der EU eingeschränkt wird, bei denen die technischen Vorschriften EU-weit harmonisiert sind. Auch das kann eventuell noch zu Problemen für inländische Produzenten führen. Da wären wir dann damit einverstanden, dass sie sich bei der Produktion fürs Inland nicht an die technischen Normen halten müssten, die für importierte Produkte gar nicht gelten. In dem Sinn wären sicher Anpassungen bei Artikel 16b nötig.

Der Vorteil unseres Antrages: Damit würde verhindert, dass künftig für die inländische Produktion nur noch die Vorschriften mit dem in der EU niedrigstmöglichen Standard gelten; es würde mindestens der Standard verlangt, der EU-weit gilt. Damit würde meines Erachtens die entscheidende Grenze nicht unterschritten. Die Gefahr des Normendumpings wäre entscheidend verringert.

Wir bitten Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.