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preparatory:AB 96767

Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Das Anliegen als solches ist bekanntlich unbestritten. Die Anhörung und die Beschlüsse, die zwischen Oktober und Dezember vergangenen Jahres in den Kommissionen beider Räte und in den Räten selbst gefasst wurden, haben dies klar gezeigt. Das Bedürfnis nach einer Massnahme und deren Wirksamkeit ist nicht grundlegend infrage gestellt. Das zeigt auch die Reaktion des Bundesrates, der trotz des im Herbst erhobenen Vorwurfs einer Hauruck-Übung im Zusammenhang mit dem Einführungszeitpunkt, den die parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion vorsah, rasch eine Botschaft vorgelegt hat. Die Gretchenfrage betrifft nun aber nicht das Ob, sondern das Wie und damit auch die Frage, wann dieser Ausgleich erfolgen soll.

Im Namen der einstimmigen FDP-Liberalen Fraktion schlage ich Ihnen einen jährlichen Ausgleich vor. Diese Lösung kommt dem Gerechtigkeitsgedanken am nächsten; es sollen möglichst viele Mittel in den Wirtschaftskreislauf fliessen, unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung. In den kommenden Jahren wird diese Komponente ein zusätzliches Mittel darstellen, das dazu dient, die Kaufkraft zu erhalten und Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen.

Aus demselben Grund ist es auch nötig, eine Anpassung dann auszuschliessen, wenn die Teuerung negativ verläuft. Wenn man in Zeiten der Deflation eine Steuererhöhung vornähme, würde dies niemand verstehen, und es würde sich konjunkturell negativ auswirken.

Der grösste Widerstand gegen den jährlichen Ausgleich erwächst aus dem Bedenken, dass der administrative Aufwand zu hoch sein könnte, müsste man die Tarife alle zwölf Monate anpassen. Dem ist entgegenzuhalten, dass einzelne Kantone den jährlichen Ausgleich heute schon kennen und andere klar zu verstehen gegeben haben, dass der drohende Zusatzaufwand nicht unüberwindbar sei. Auf die einzelnen Punkte komme ich in der Detailberatung nochmals zu sprechen.

Betreffend die Inkraftsetzung dieser Vorlage wurde vonseiten der SP und der CVP die zusätzliche Bedingung gestellt, dass sie zusammen mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern publiziert werde. Mit dem Stellen einer solchen Bedingung wird einerseits unnötig Druck aufgesetzt und andererseits ein rein mechanisch-rechnerisches Anliegen mit einem grundlegenden gesellschaftspolitischen Ansinnen verknüpft, wobei es bei Letzterem im Gegensatz zu Ersterem um eine beträchtliche Verringerung des Steuersubstrates geht. Es steht ausser Zweifel, dass die Reform der Familienbesteuerung ein wichtiges Anliegen darstellt; wir stehen auch dazu. Dementsprechend wurde vom Bundesrat für kommenden Mai auch eine Vorlage versprochen, deren Vernehmlassungsfrist eben erst, am 15. April, abgelaufen ist. Es wird an uns liegen, beide Vorlagen so zu beraten und zu verabschieden, dass sie am kommenden 1. Januar in Kraft gesetzt werden können. Aus diesem Grund ist es überflüssig, die Verknüpfung explizit ins Gesetz zu schreiben.

Was die Haltung zur ebenfalls zur Diskussion stehenden Motion 08.3753 der WAK des Ständerates anbelangt, so beantrage ich Ihnen, diese folgerichtig abzulehnen, was formell einer Abschreibung entspricht. Wenn in diesem Rat der Ausgleich beschlossen wird, ist die Motion erfüllt und somit nicht mehr von Belang.

Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den jährlichen Ausgleich der kalten Progression gemäss Antrag der Minderheit II zu unterstützen, auf eine Anpassung bei einem negativen Teuerungsverlauf zu verzichten und von einer Verknüpfung der Vorlage mit derjenigen der Familienbesteuerung Abstand zu nehmen. Ferner bitte ich Sie, die Motion der WAK des Ständerates 08.3753, "Häufigerer Ausgleich der kalten Progression", abzulehnen bzw. sie als erfüllt abzuschreiben.