Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Im Grundsatz sind wir uns einig, dass die kalte Progression inskünftig schneller ausgeglichen werden soll, als dies bis anhin der Fall war. Die letzten Jahre waren geprägt von einer sehr tiefen Inflationsrate. Entsprechend lange hat es mit der bisherigen 7-Prozent-Klausel gedauert, bis der Ausgleich jeweils erfolgt ist. Entsprechend lange sind dem Fiskus Steuern zugeflossen, die ihm nicht gehörten. Wir haben also heute im Rahmen dieser Detailberatung nur noch zu entscheiden, welcher Mechanismus den rascheren Ausgleich der kalten Progression ermöglichen soll. Drei Varianten stehen zur Auswahl.
Die Kommissionsmehrheit will den Ausgleich, wenn die Teuerung 3 Prozent erreicht hat. Die Minderheit I (Schelbert) verlangt den Ausgleich erst bei 4 Prozent, und die Minderheit II (Schneider) setzt auf den jährlichen Ausgleich.
Darüber hinaus unterscheidet sich der Antrag der Minderheit II (Schneider) noch durch einen wesentlichen Punkt von den beiden Anträgen, die einen prozentualen Ausgleich fordern. Beim Antrag der Minderheit II wird der Indexstand mit einer Vorlaufzeit von einem halben Jahr als Berechnungsbasis beigezogen, während die beiden anderen, prozentbasierten Anträge eine Vorlaufzeit beim Index von einem Jahr beinhalten. Der Antrag der Minderheit II mit der jährlichen Anpassung führt also zu einem direkteren Ausgleich der ungerechtfertigten teuerungsbedingten Steuerbelastung.
Die FDP-Liberale Fraktion will klar den jährlichen Ausgleich, wie ihn die Minderheit II vorschlägt. Die Begründung ist einfach. Nehmen wir einen Teuerungsprozentsatz als Auslöser für den Ausgleich, zahlen die Bürgerinnen und Bürger umso länger teuerungsbedingt höhere Steuern, je tiefer die Inflationsrate ist. Damit wird der grundsätzliche Systemfehler der altrechtlichen Regelung von 7 Prozent weitergeführt. Das Gleiche, allerdings noch in verstärktem Mass, gilt auch für den von der Minderheit I geforderten Ausgleich bei 4 Prozent. Gleichen wir die kalte Progression hingegen jährlich aus, reduziert sich dieser teuerungsbedingte Steuerzuschlag umso mehr, je tiefer die Inflationsrate ist.
Der Meccano ist also gerechter als bei einem prozentualen Kriterium. Eine höhere Belastung durch den jährlichen Ausgleich der kalten Progression im Vergleich zum Antrag der Kommissionsmehrheit würde nur entstehen, wenn die Inflationsrate über 3 Prozent bzw. im Vergleich zur Minderheit Schelbert gar über 4 Prozent zu stehen käme. Und dies ist auf die Dauer doch eher unwahrscheinlich. Selbst wenn die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise eines Tages mit hohen Inflationsraten bezahlt werden muss, würde die Ungerechtigkeit, welche die kalte Progression in sich birgt, nicht länger andauern als ein Jahr.
Es ist kaum nachvollziehbar, warum eine jährliche Regelung aufwendiger und komplizierter sein soll, wie in der Kommission behauptet worden ist. Der jährliche Ausgleich garantiert eine Verstetigung, welche problemlos in die Budget- bzw. in die Finanzplanung einfliessen kann. Nebst vielen Kantonen, welche den prozentualen Ausgleich bereits kennen, gibt es Kantone, welche bereits die jährliche Anpassung kennen und entsprechend auch nicht mehr darauf verzichten wollen.
Ich bitte Sie daher im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, die Minderheit II (Schneider) zweimal zu unterstützen.