preparatory:AB 96814
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-29
Wortprotokoll
Ich möchte mich in fünf Punkten kurz zum Eintreten äussern:
1. Gleich einleitend haben wir in der Botschaft Stellung zur Verfassungsmässigkeit der Vorlage bezogen. Wir haben Ihnen dort dargelegt, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen aus der Bundesverfassung in ein Gesetz zu kleiden sind. Das ist hier zweifellos der Fall. Es wird mit der Zeit auch eine gewisse Entwicklung in diesem Bereich stattfinden; deshalb ist es richtig, ein Gesetz zu schaffen. Wir betrachten es deshalb als einen Gesetzgebungsauftrag und bitten Sie, diesen Auftrag als solchen zu verstehen und umzusetzen.
2. Die Vorlage kommt leicht daher. Sie hat nämlich keine schweren Neuerungen oder schwerverdauliche politische Aspekte und möchte ein paar heute unbefriedigende Tatbestände besser fassen und ergänzen. Erstens geht es um die Definition des Abgabeobjektes; wir wollen hier künftig alle Fahrzeuge einbeziehen. Dann geht es zweitens darum, eine subsidiäre Abgabepflicht des Fahrzeughalters zu stipulieren. Drittens geht es um eine angepasste Bussenregelung und viertens um das Vignettenkontrollsystem und namentlich darum, wer solche Kontrollen ausüben soll. Das sind also einige Neuerungen aus der Praxis, die sich aufdrängen.
3. Der Bundesrat will Ihnen mit diesem Gesetz keine Erhöhung der Einnahmen vorschlagen. Er will, dass die 40 Franken für die Klebevignette bestehen bleiben. Er will das vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit nicht nur die Steuern sinken, wie wir beim vorherigen Traktandum gesehen haben, sondern vor allem auch Abgaben und Gebühren laufend wachsen und zunehmen. Gerade in einer Situation, wie wir sie derzeit konjunkturell durchleben, ist es wichtig, dass wir gerade die Abgaben nicht erhöhen. Deshalb ist auch nicht vorgesehen, aus dieser Gesetzgebung irgendwelche neuen, zusätzlichen oder erhöhten Bundeseinnahmen zu generieren.
4. Ein Thema, das sowohl in der Kommission wie jetzt hier beim Eintreten zu lebhaften Auseinandersetzungen geführt hat, ist die Frage der E-Vignette. Hier ist der Bundesrat der Auffassung, dass er zwar ein gutes, modernes Instrument zur Verfügung hätte, dass er aber aus verschiedenen Gründen lieber an der bewährten Klebevignette festhalten möchte. Die E-Vignette betrachten wir als einen ersten Schritt in Richtung Road-Pricing, und dieses kann nicht via dieses NSA-Gesetz geregelt werden. Man müsste nach Auffassung des Bundesrates für das Road-Pricing und damit auch für die E-Vignette ein eigenes Gesetz schaffen, weil die Umstände dergestalt sind, dass es sich um eine neue Rechtssituation handeln würde. Wir müssten ein solches Gesetz vorher vernehmlassen. Wir müssten dann eine Botschaft erlassen und entsprechend auch die gesetzlichen Bestimmungen formulieren. Das ist bei dieser Gesetzgebung überhaupt nicht vorgesehen.
Es ist auch so, dass die E-Vignette nicht gratis zu haben ist. Sie hätte bedeutende Investitionskosten zur Folge. Schliesslich befinden wir uns hier - vor allem Herr Nationalrat Hutter hat darauf hingewiesen - im Bereich des Datenschutzes. Das muss kein vordergründiges Argument sein, denn es trifft natürlich auch hier, wie in vielen anderen Fällen, zu, dass die Verfolgbarkeit und damit auch die Privatsphäre zur Diskussion stehen.
Noch einmal: Die Klebevignette ist ein einfaches, bewährtes System, das wir nicht ändern müssen.
5. Ich bitte Sie, auf dieses Gesetz einzutreten. Ich bitte Sie, alle Rückweisungs- und Nichteintretensanträge abzulehnen. Wenn Sie das Gesetz zurückweisen, wird nichts Besseres herauskommen. Das Problem wird, wenn Sie das Gesetz ablehnen, immer noch ungelöst bleiben. Und es bleibt dann der Verfassungsauftrag, wonach wir ein Gesetz zu schaffen haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nach den Vorgaben der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln. Jetzt sehe ich schon einen Fragesteller.