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Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Innovativ sind wir in der Wirtschaft dann, wenn es uns gelingt, mit dem bestehenden Personal und den bestehenden Ressourcen die Produkte, die wir haben, so zu verbessern, dass es uns gelingt, dafür bestehende oder neue Kunden zu finden, die bereit sind, mehr dafür zu bezahlen. Das verstehe ich persönlich unter Innovation. Damit möchte ich mich auch etwas abgrenzen von meiner Vorrednerin, die Innovation anscheinend dahingehend versteht, dass man die angewandte Forschung der Fachhochschulen über die KTI finanzieren muss. Das kann nicht der Auftrag der KTI sein. Der Auftrag der KTI soll es sein, zu ermöglichen, dass man in unserem Land neuartige, innovative Produkte entwickelt. Ich sehe es durchaus so, dass man auch in anderen Bereichen als nur in der Elektronik oder in der Mechanik innovative Produkte entwickeln kann, aber das soll der Hauptfokus sein, damit in der Wirtschaft neue Arbeitsplätze geschaffen und damit neue Märkte erschlossen werden.

Wenn Sie diesen Innovationsbegriff einen Augenblick gelten lassen, dann stellt sich als Erstes die Frage: Wo braucht es denn da die KTI? Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Wirtschaft allein in der Lage sein muss, diese Innovationen zu tätigen - es kann nicht sein, dass Firmen dauernd auf KTI-Projekte angewiesen sind. Das wäre eine komplette Fehldefinition. Die KTI kommt dort zum Tragen, wo es darum geht, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Industrie zu übertragen. Das ist ihre Aufgabe. Das steht ganz klar im Zweckartikel, da sind wir uns alle einig. Ein Bedarf für die KTI besteht dort, wo es nicht nur darum geht, Produkte weiterzuentwickeln oder mit bestehenden Technologien neue Produkte zu entwickeln, sondern wo es darum geht, mit neuen Forschungsresultaten neue Produkte zu entwickeln oder bestehende Produkte wieder konkurrenzfähig zu machen. Wenn man dem folgt, ist es klar, dass nicht jede Firma immer auf KTI-Projekte angewiesen sein kann, sondern dass das eher eine Ausnahme sein muss. Dann sollte man sich wieder ein paar Jahre selbst finanzieren können.

Nehmen wir uns rasch die Zeit zu schauen, was betreffend Innovationsförderung im europäischen Umfeld eigentlich läuft. Ich kann Ihnen versichern: Wenn unsere Firma heute im Markt neuen Firmen begegnet - meistens kommen sie aus lateinischen oder dann aus sehr nördlichen Ländern -, dann sind sie praktisch zu 100 Prozent aus der Innovationsförderung finanziert. Das geschieht z. B. über die Innovationsförderung der Europäischen Union. Das betrifft die einen 50 Prozent, und die anderen 50 Prozent kriegen sie über die Regionalförderung. So stellt sich unsere Konkurrenzsituation momentan dar.

Nun, ich bin gar nicht der Ansicht, dass wir in der Schweiz etwas Ähnliches brauchen, im Gegenteil. Ich sehe nämlich auch, was diese Firmen effektiv machen, und ich kann Ihnen versichern: Man kann gegen staatlich gefördertes Unternehmertum und staatlich geförderte Innovation, die zu 100 Prozent finanziert ist, im Wettbewerb locker antreten. Es gibt dort nämlich sehr, sehr viele Fehlanreize; ich möchte sie nicht alle aufzählen. Angesichts dieser Situation kann man sagen, dass wir mit der KTI in der Schweiz ein ideales Förderinstrument haben, das sehr schlank aufgestellt ist und vor allem keine falschen Anreize zum Geldabholen in sich birgt. Darum können wir, so glaube ich, stolz sein auf das, was wir mit der KTI haben, und es macht auch Sinn, das jetzt so schnell wie möglich weiterzutreiben.

Was wir von der FDP-Liberalen Fraktion klar ablehnen würden, sind - wir sagen das klar und deutlich - zwei Dinge: Erstens lehnen wir falsche, strukturerhaltende Massnahmen ab. Das Bestehen von Firmen, die keine Zukunft mehr [PAGE 819] haben, darf nicht dank der KTI verlängert werden. Ich möchte betonen: Meines Wissens macht das die KTI auch nicht, aber dem möchten wir hier klar einen Riegel vorschieben. Zweitens, das ist etwas heikler abzugrenzen, sollte die KTI nicht Private konkurrenzieren; das ist auch ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Wenn Projekte vorhanden sind, sollte es also einerseits so sein, dass Private diese Projekte nicht realisieren können, und andererseits sollte es so sein, dass die entsprechende Hochschule, die involviert ist, dabei nicht nur eine Arbeit leistet, sondern Erkenntnisse für die Wissenschaft und die Forschung ihres eigenen Institutes herausholt. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann man vielleicht davon ausgehen, dass Private nicht allzu sehr konkurrenziert werden.

Die SVP-Fraktion hat Recht: Nicht zuletzt uns Freisinnigen lag es am Herzen, diese Revision schnell durch die Räte zu bringen. Warum? Ein erster Punkt ist folgender: Die KTI ist im jetzigen Umfeld, wo die Wirtschaft nicht läuft, ein ganz wichtiger Motor, den man ja nicht zum Stottern bringen sollte. Die Bundesrätin und die Verwaltung haben uns mehrmals versichert, dass die neue KTI auf 1. Januar 2010 operativ bereit sei, wenn wir hier im Parlament schnell arbeiteten, und dass keine Zwischenzeit entstehe, in der man nicht arbeiten könne. Das ist für uns entscheidend. Ich wäre auch froh, vom Bundesrat hier im Rat noch einmal zu hören, wie er die Umsetzung sieht und wie schnell die neue KTI verankert ist und auch wieder operativ sein kann. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Die Wirtschaft hat jetzt Zeit für KTI-Projekte; es gibt viele Möglichkeiten, daran teilzunehmen. Das sieht man am besten daran: Vielleicht vermögen Sie sich noch daran zu erinnern, dass wir im Konjunkturprogramm II hier drin sogenannte Innovationsgutscheine für die KTI beschlossen haben. Meines Wissens sind sie vollständig ausverkauft. Das heisst, in der Wirtschaft besteht eine Nachfrage. Man täte also vielleicht gut daran, hier den Betrag sogar noch etwas zu erhöhen.

Zwei, drei Bemerkungen zu den kritischen Voten vonseiten der SVP: Sie haben es richtig gesagt, Herr Pfister: Es kommt eine Totalrevision. In dieser Totalrevision gibt es Dinge, die die SVP hier vorgebracht hat, die z. B. wir vom Freisinn auch unterstützen würden und die wir genau anschauen wollen. Der Antrag zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h, der Antrag zu Artikel 2 Absatz 2, der Antrag zu Artikel 16f Absatz 3bis oder der Antrag zu Artikel 19 Absatz 1 sind solche Anliegen. Diese kann man in der Totalrevision anschauen und überlegen, ob man heute das Richtige gemacht hat. Wir sind aber ganz klar der Ansicht, dass diese Anträge in die Totalrevision und nicht jetzt in die Teilrevision gehören. Wenn Sie selbst auch davon überzeugt sind, dann wäre es vielleicht am gescheitesten und am effizientesten, wenn Sie alle diese Anträge zurückziehen würden, damit wir hier die Gesetzesgrundlage schnell schaffen - wir sind ja Zweitrat, nicht Erstrat - und uns relativ schnell an die Totalrevision machen können.

Lassen Sie mich noch ein Stichwort, das Sie sehr oft gebraucht haben, herausbrechen. Es ist klar, dass es transparente Forschung und transparente Innovationsförderung braucht. Es muss aber jedem hier drin klar sein, dass dieses Wort bei der Grundlagenforschung und bei der Innovationsförderung eine ganz andere Bedeutung hat. Bei der Grundlagenforschung geht es darum, wissenschaftliche Erkenntnisse zu finden und diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zu publizieren. Das ist eine ganz andere Stossrichtung, als wenn Sie als Firma eine Idee haben, deren Realisierungschancen Sie noch nicht einschätzen können, wenn Sie die Idee haben - darum ist es ja angewandte Forschung -, und dann beginnen Sie ein Projekt. Unter Umständen ist dieses Projekt ein Erfolg, unter Umständen läuft das Projekt nicht so, wie Sie gedacht haben, und es ist demzufolge nach Definition der SVP kein Erfolg. Aber die Erkenntnis daraus kann ja trotzdem dazu führen, dass man jetzt eben weiss, welchen Weg man gehen soll, wenn man einen Weg mal nicht gegangen ist.

Herr Pfister, es tut mir leid: Diese Erkenntnis will ich nicht publizieren. Das ist eine Erkenntnis im Eigentum der Firma und vielleicht noch im Eigentum dieses Institutes, aber sicher nicht im Eigentum der Öffentlichkeit. Wenn Sie also in diesem Gesetz Transparenz schaffen wollen, dann müssen Sie auch akzeptieren, dass es im Bereich KTI eine ganz andere Art von Transparenz sein muss als im Bereich Grundlagenforschung. Darum kann man zum Beispiel Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h, wie Sie ihn heute formuliert haben, gar nicht zustimmen.

In diesem Sinn werden die Freisinnigen für Eintreten sein. Die Freisinnigen werden die Minderheitsanträge - ausser dem Minderheitsantrag Wasserfallen, wo wir abwarten, was die Diskussion erbringen wird - ablehnen und dieses Gesetz verabschieden. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Gesetz schnell durchberaten hätten, sodass die Bestimmungen für diese neue KTI möglichst bald in Kraft treten können.

[VS]