Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2009-05-26
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-26
Wortprotokoll
Diese neue Bestimmung, nach welcher der Bundesrat künftig im Bereich der Forschung und der Innovation völkerrechtliche Verträge aller Art abschliessen können soll, geht uns im Kontext des ganzen vorliegenden Gesetzesartikels zu weit. Darum möchten wir den Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes einfügen.
Nach dem Entwurf des Bundesrates soll das Parlament übergangen werden, wenn es gilt, Verträge im Bereich der Forschung und der Innovation abzuschliessen. Im bisherigen Recht war wenigstens noch die Einschränkung vorgesehen, dass der Bundesrat dies im Rahmen der bewilligten Kredite tun könne. Sie wissen, dass unsere Fraktion bei diesen Fragen immer sehr kritisch ist. Sie erinnern sich an das 7. EU-Forschungsprogramm, wo Fragen zu Nutzen und Effizienz, Effektivität und Transparenz gestellt werden mussten; diese Diskussionen taten der Sache jedenfalls gut.
Der Bundesrat hat es ja jederzeit in der Hand, dem Parlament solche Verträge rechtzeitig vorzulegen. Er macht im Übrigen auch von seiner Kompetenz Gebrauch, Verträge abzuschliessen, diese in Kraft zu setzen und sie erst dann dem Parlament vorzulegen. Sie sehen das am Beispiel des Media-Abkommens, welches seit dem Jahr 2007 in Kraft ist, bei dem 2007 und 2008 gemäss Vertrag Gelder geflossen sind und bei dem jetzt das Parlament gefordert ist, fremdes Recht zu übernehmen oder über Ausnahmeregelungen neu zu verhandeln. Da trifft die in der Botschaft angeführte Begründung einfach nicht zu. Oder wollen Sie den Bundesrat ermächtigen, nun solche Verträge im Forschungs- und Innovationsbereich abzuschliessen, welche nachher zwangsweise Gesetzesanpassungen nach sich ziehen, beispielsweise in der Biomedizin oder beim Fortpflanzungsgesetz? Wollen Sie, dass wir solche demokratisch beschlossenen Regeln durch die Hintertür aushebeln?
Auch für bestehende Verträge hat der Bundesrat weitgehende Kompetenzen, auch im Finanzbereich. Etliche Male wurden an das Cern drei oder vier Jahrestranchen bezahlt. Diese zu viel bezahlten Beträge wurden als Darlehen deklariert und über die nachfolgenden Jahre wiederum mit ordentlichen Jahresbeiträgen verrechnet. Ich sehe hier auch keine Schwierigkeiten, da alles im Rahmen des vom Parlament bewilligten völkerrechtlichen Vertrages geschehen ist.
Gemäss Absatz 2 Buchstabe d dieses Artikels kann sich der Bund an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen juristischen Personen beteiligen. Mit anderen Worten: Er kann sich an Aktiengesellschaften aller Art im Bereich der Forschung und Innovation beteiligen. Er spielt also "Unternehmerlis". Er kann sich in der Kernenergieforschung, in der Gentechnologie und in weiteren von gewissen Kreisen in diesem Parlament kritisch beurteilten Feldern als Investor engagieren. Übernimmt der Bundesrat dann die unternehmerische Verantwortung? Wie wollen Sie solche Beteiligungen finanzrechtlich integrieren? Wer haftet bei Verlusten? Was passiert, wenn Nachschusspflichten auf uns zukommen? Solche Fragen müssen vorher beantwortet sein, weshalb das Parlament eben beim Abschluss solcher völkerrechtlicher Verträge die Zustimmung erteilen muss.
Es wird der fehlende Handlungsspielraum im Vollzug innerhalb eines bestehenden Forschungsprogramms bemängelt. Da sehe ich weniger Probleme, das kann man auch auf andere Weise, effizienter lösen. Es stimmt einfach nicht, dass wir aus zeitlichen Gründen am Mitmachen gehindert seien, weil wegen ein paar Millionen Franken jeweils das Parlament begrüsst werden müsse. Und wenn, was ist daran so falsch? Die beiden eingangs erwähnten Beispiele, Media-Programm und Cern, beweisen ja das Gegenteil.
Sie haben bisher alle unsere Vorschläge und Anträge bezüglich Transparenz abgelehnt bzw. unsere Vorbehalte und Argumente in den Wind geschlagen. Ohne Annahme unseres Antrages auf einen Vorbehalt wird dieser Gesetzesartikel in Zukunft zu reden geben. Ich freue mich auf den entsprechenden Ärger, wenn Kreise dieses Parlamentes feststellen, bei welchen Organisationen oder Aktiengesellschaften sich der Bundesrat dann beteiligt. Immerhin hat das Parlament gemäss Verfassung und Gesetz eine Oberaufsichtspflicht, und dieser Pflicht müssen wir nachkommen. Diese Pflicht kann auch nicht delegiert werden.
Deshalb bitte ich Sie, zusammen mit der SVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit zu folgen und den Vorbehalt der Zustimmung ins Gesetz aufzunehmen.