Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2009-05-26
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-26
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Botschaft soll das Landwirtschaftsgesetz geändert werden, indem ein neuer Artikel 19a eingefügt wird. Er sieht die Zweckbindung von Zollerträgen aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln vor. Warum schlägt uns der Bundesrat diese Gesetzesänderung vor?
Der Schweizer Landwirtschaft stehen aufgrund von internationalen Abkommen wesentliche Veränderungen bevor. Zum einen hat der Bundesrat am 4. November 2008 Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich eröffnet. Zum andern ist davon auszugehen, dass die WTO-Verhandlungen der Doha-Runde zu einem neuen Abschluss kommen können. Bei beiden Abkommen würde der heute bestehende, sehr hohe Grenzschutz durch den Abbau von Zöllen erheblich verringert, was für die Einkommen in der Landwirtschaft zumindest kurzfristig massive Einbussen bewirken würde. Dies zeigen jedenfalls die Resultate eines Berichtes des Bundesrates, den dieser in Erfüllung des Postulates Frick 06.3401 hat erstellen lassen. Die Szenarien kamen auf Ausfälle von total 3,6 bis 5 Milliarden Franken. Aus dem Bericht wird klar, dass der so entstehende Strukturwandel weit über den gegenwärtigen hinausgehen würde und dass deshalb zur Stützung der Landwirtschaft beziehungsweise zur sozialen Abfederung des Strukturwandels Begleitmassnahmen ergriffen werden müssen. Deshalb hat der Bundesrat am 14. März 2008 gleichzeitig mit dem Mandat für dieses Freihandelsabkommen mit der EU auch den Auftrag zur Erarbeitung eines Finanzierungsmodells für diese Begleitmassnahmen erteilt.
Über dieses Modell haben wir heute zu befinden. Es sieht im neuen Artikel 19a vor, dass die Erträge aus den Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Jahre 2009 bis 2016 zweckgebunden werden sollen. Diese Gelder sollen nicht in einen Spezialfonds fliessen, sondern über eine sogenannte Bilanzreserve zur Finanzierung der Begleitmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Solange weder Umfang und Ausrichtung der Begleitmassnahmen noch der Zeitpunkt der Zahlungen präzise bekannt sind, ist diese Reserve im Eigenkapital zu bilanzieren. Der Bundesrat rechnet, dass in den acht Jahren der Zweckbindung der Erträge aus Einfuhrzöllen insgesamt ein Betrag von rund 3,5 Milliarden Franken zusammenkommen sollte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dieser Vorlage ein vertrauensbildendes Zeichen gegenüber den in der Landwirtschaft Tätigen gesetzt werden soll.
Am 20. April 2009 hat die WAK die Vorlage beraten. Nach intensiven Diskussionen im Rahmen der Eintretensdebatte obsiegte mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Antrag auf Nichteintreten.
Die Mehrheit für Nichteintreten kam aus zwei unterschiedlichen Ablehnungsgründen zustande: Für die einen WAK-Mitglieder ist dieses Geschäft ein Präjudiz für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich. Da sie ein solches ablehnen, traten sie konsequenterweise nicht auf die Vorlage ein. Für die anderen WAK-Mitglieder in der Mehrheit war ausschlaggebend, dass sie nicht die Katze im Sack kaufen wollten. Weder vom EVD noch vom Bundesamt für Landwirtschaft konnte in Erfahrung gebracht werden, um was für Begleitmassnahmen es sich handelt, wer davon wie profitieren wird und ob die dazu notwendigen Ausgaben innerhalb des Bundeshaushaltes zu kompensieren sind. Einige der Nichteintretenden äusserten sich klar zugunsten eines Freihandelsabkommens mit der EU und können sich vorstellen, bei Vorliegen der konkreten Begleitmassnahmen auf eine Finanzierungsvorlage einzutreten; die eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundesrates soll ja nächstens ihre Resultate vorstellen.
Die Minderheit plädiert für Eintreten. Sie möchte damit ein Zeichen an die Landwirtschaft geben, um deren Verunsicherung hinsichtlich der finanziellen Lage der bäuerlichen Betriebe beim Abschluss eines Freihandelsabkommens oder der Doha-Runde zu verringern. Diese starke Minderheit unterstützt den bundesrätlichen Entwurf auch bezüglich der Art der Reservebildung und findet, man solle damit möglichst rasch beginnen, auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Begleitmassnahmen noch nicht vorliege.
Im Namen der knappen Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten.
Es liegen nun noch Rückweisungsanträge vor. Es sind Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat. Selbstverständlich konnten wir in der Kommission nicht darüber diskutieren, da wir auf das Geschäft ja nicht eingetreten sind. Wir haben aber in der Kommission Anträge vorliegen, die wir nicht beraten haben, die in dieselbe Richtung gehen; insbesondere der Antrag Schelbert ist in der Kommission hängig. Wenn Sie jetzt also nach einem allfälligen Eintreten für Rückweisung an den Bundesrat stimmen würden, würde das bedeuten, dass das Geschäft wieder an den Bundesrat zurückginge; die Rückweisung bräuchte vorher aber noch die Zustimmung des Ständerates. Die Vorlage käme dann wieder zurück in die WAK des Nationalrates. Das ist ein ziemlicher Umweg. Man könnte deshalb auch auf die Rückweisungsanträge verzichten und ihren Inhalt dann innerhalb der WAK beraten. Zumindest der eine Antrag ist ja dort pendent und könnte behandelt werden, sollten wir den Auftrag bekommen, an diesem Geschäft dranzubleiben.
Ich kann Ihnen deshalb keine Empfehlung zu den Rückweisungsanträgen geben, weil wir diese nicht beraten haben. Vom Inhalt her kann ich mir vorstellen - das vielleicht auch zum Vorgehen bei der Abstimmung, Frau Präsidentin -, dass man über die beiden Rückweisungsanträge einzeln abstimmen könnte; es könnten beide angenommen werden. Dann hätte der Bundesrat einen breiteren Auftrag. Man muss die beiden Rückweisungsanträge also nicht einander gegenüberstellen, sondern man kann bei beiden die Frage "Ja oder nein?" stellen.
Ich beantrage Ihnen aber im Namen der Mehrheit, auf das Geschäft nicht einzutreten.