Lexipedia

AB 97088

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Während mehr als hundert Jahren bildete die Preisbindung - ab 1993 über einen sogenannten Sammelrevers - in der Deutschschweiz die Grundlage für die Vermarktung von Büchern. Im September 1999 erklärte die Wettbewerbskommission (Weko) diese deutschschweizerische Branchenabrede für unzulässig. Gegen diese Verfügung legte der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) Rekurs ein. Dieser Rekurs durchlief alle Instanzen und wurde schliesslich abgelehnt. Im Mai 2007 wurde die Buchpreisbindung endgültig aufgehoben, als der Bundesrat beschloss, für das Buch keine Ausnahme aufgrund überwiegender Interessen zu gewähren. Er entschied dies nicht zuletzt aufgrund der von der Weko gemachten Effizienzprüfung, die keine nachweisbaren Wirkungen ergeben hatte. Der Bundesrat hätte eine solche Ausnahme gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes machen können, lehnte aber das entsprechende Gesuch des SBVV ab.

Seit Mai 2007 besteht in der Deutschschweiz keine Bindung der Buchpreise mehr. In der französischen Schweiz wurden die Bücherpreise Anfang der Neunzigerjahre freigegeben. In der italienischsprachigen Schweiz war der Buchpreis immer frei.

Mitten in der Rekursphase, am 7. Mai 2004, reichte unser damaliger, inzwischen verstorbener Ratskollege Jean-Philippe Maitre eine parlamentarische Initiative ein, die verlangte, dass so rasch wie möglich die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen seien, die für die Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig seien. Am 15. September 2004 gab die WAK des Nationalrates dieser Initiative mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Am 23. Mai 2005 schloss sich die WAK des Ständerates mit 7 zu 5 Stimmen diesem Entscheid an.

Die WAK des Nationalrates beauftragte sodann eine Subkommission, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu überprüfen. In sechs Sitzungen führte diese Subkommission Anhörungen mit ausländischen Experten, mit Vertretern des Bundesamtes für Kultur, des Bundesamtes für Justiz, des Seco, der Weko und der Preisüberwachung durch. Am 13. April 2006 beschloss die WAK die Weiterführung der Arbeit und die Ausarbeitung einer Vorlage.

Die dafür notwendige Fristverlängerung wurde ihr vom Nationalrat mit 124 zu 62 Stimmen deutlich gewährt. Nachdem die WAK-NR am 20. Februar 2007 die Grundzüge eines Buchpreisregulierungsgesetzes festgelegt hatte, beauftragte sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Gesetzestextes. An dieser Stelle möchte ich mich bei der Verwaltung für ihre Arbeit und Kooperationsbereitschaft ausdrücklich bedanken.

Nachdem der Bundesrat, wie bereits erwähnt, im Mai 2007 die Buchpreisbindung aufgehoben hatte, beschloss die WAK-NR am 3. September 2007 mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Beratung des inzwischen von der Verwaltung erarbeiteten Gesetzentwurfes auszusetzen und die ersten Auswirkungen der neuen Situation im Buchmarkt abzuwarten. Nachdem der dazu vom Seco erstellte Bericht von der WAK am 26. August 2008 zur Kenntnis genommen wurde - er brachte, nicht unerwartet, keine schlüssigen Aussagen -, nahm die Kommission ihre Beratungen wieder auf und verabschiedete am 13. Oktober 2008 einen Vorentwurf. Dieser wurde vom 7. November 2008 bis am 3. Februar 2009 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsresultate finden Sie zusammengefasst im Bericht der WAK vom 20. April 2009 ab Seite 15.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer äusserte sich positiv zu einer Regulierung der Buchpreise. Nach Diskussion dieser Vernehmlassungsresultate und der Würdigung des mündlichen Mitberichtes der WBK-NR beschloss die WAK am 20. April 2009 mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, Ihnen den heute vorliegenden Gesetzesvorschlag zur Beratung zu unterbreiten. Er entspricht der Vernehmlassungsvorlage, versehen mit einigen redaktionellen Änderungen. Am 20. Mai 2009 schliesslich hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Projekt der WAK-NR verabschiedet. Er beantragt darin, auf den Gesetzentwurf nicht einzutreten, [PAGE 854] eventualiter den Entwurf an die Kommission zurückzuweisen, um ihn in einigen vom Bundesrat kritisierten Punkten zu verbessern.

Ich möchte auf die bundesrätliche Argumentation hier nicht weiter eingehen, denn dies kann Frau Bundesrätin Leuthard sicher besser als ich. Gestern Morgen hat die WAK die Stellungnahme des Bundesrates beraten. Sie kam dabei mit 14 zu 12 Stimmen zum Schluss, an ihrem Eintretensentscheid festzuhalten. Der Rückweisungsantrag im Sinne des Bundesrates wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Die Mehrheit der WAK beantragt Ihnen - mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung am 20. April 2009 und mit 14 zu 12 Stimmen am 26. Mai 2009 -, auf die Vorlage einzutreten, was auch ich Ihnen empfehle.

Ich möchte noch kurz einen Blick über die Grenzen werfen, bevor ich Ihnen die Vorlage skizziere und auf die Mehrheits- und Minderheitsargumente bezüglich Eintreten auf das Geschäft eingehe.

In der Schweiz werden nur etwa 20 Prozent der gehandelten Bücher hergestellt. Wir sind also in Sachen Buch ein ausgesprochenes Importland. Die uns umgebenden Nachbarländer, die Bücher in unseren Landessprachen publizieren, also Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, kennen alle eine gesetzliche Preisbindung. In Frankreich wurde nach einer Phase ohne Preisbindung durch die sogenannte Loi Lang eine solche wiedereingeführt. In Grossbritannien wurde die Buchpreisbindung abgeschafft. Die Hoffnung der Konsumentinnen und Konsumenten auf generell tiefere Buchpreise hat sich nicht erfüllt.

Die Grundzüge des vorliegenden Entwurfes sind folgende: Es gibt eine für die ganze Schweiz geltende obligatorische Buchpreisbindung. Ein gewisses Buch wird also zumindest für eine gewisse Zeit in jeder Verkaufsstelle gleich viel kosten. Es gibt einen Fixpreis; Rabatte sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes möglich. Es gibt eine Mindestdauer für die Preisbindung. Die Festsetzung des Preises wird der Branche übertragen, das heisst dem Importeur oder der Importeurin beziehungsweise dem Verlag. Der Preisüberwacher bekommt ein Interventionsrecht, um die missbräuchliche Überhöhung des Preises, verglichen mit dem Auslandpreis, zu verhindern.

Was sind die Argumente der Mehrheit, die Ihnen Eintreten auf die Vorlage empfiehlt?

1. Das Buch ist nicht einfach ein Konsumgut. Es ist auch ein Kulturgut und verdient daher eine besondere Unterstützung, insbesondere in einem Land, das vier Landessprache zu pflegen aufgefordert ist.

2. Mit der Preisbindung kann ein vielfältiges Angebot sowohl an Buchtiteln als auch an Verkaufsstellen erhalten werden. Die Preisbindung erlaubt es auch kleineren Buchhandlungen, durch Verhinderung des Preisdrucks auf Bestseller ein breites Angebot auch an Titeln, die eben keine Bestseller sind, zu gewährleisten.

3. Die Zahl der Buchhandlungen geht nicht so schnell zurück, da kein aggressiver Verdrängungswettbewerb von Buchhandelsketten geführt werden kann. So hat ein dezentrales Netz von Buchhandlungen mit seinem qualitativ hochstehenden Service weiterhin die Möglichkeit zu überleben.

4. Dies ist nicht zum Schaden der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Erfahrungen aus Grossbritannien haben gezeigt, dass die Buchpreise im Jahrzehnt nach der Abschaffung der Preisbindung deutlich stärker stiegen als die Konsumentenpreise. Für die Schweiz galt zu Zeiten des Sammelrevers, dass der Preisunterschied zwischen der Schweiz und Deutschland zwischen 12 und 18 Prozent betrug, im französischsprachigen Teil der Schweiz war es gegenüber Frankreich aber ein Unterschied von 25 bis 33 Prozent.

Die Minderheit empfiehlt Ihnen aus folgenden Gründen Nichteintreten:

1. Sie bezweifelt, dass sich kulturpolitische Ziele mit der Regulierung der Buchpreise erreichen lassen.

2. Weder ein dichtes Vertriebsnetz noch ein vielfältiges Verlagsangebot seien durch gebundene Preise zu erreichen; dies zeigten Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland. Unabhängige Buchhandlungen könnten viel eher dank geschickter Verkaufs- und Werbestrategien überleben als dank der Preisbindung.

3. Konsumentinnen und Konsumenten können die Preisbindung im Internetzeitalter leicht durch elektronische Buchbestellungen umgehen.

4. Schliesslich sei der schwerwiegende Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit nicht kulturpolitisch zu rechtfertigen.

Im Namen der WAK-Mehrheit beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.