Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ich bin zum dritten Mal in dieser Woche hier, und zum dritten Mal hat der Bundesrat eine andere Meinung als Ihre vorberatende Kommission.
Mit den Absichten der Kommissionsmehrheit sind wir weitgehend einig. Auch der Bundesrat möchte ein breites und tiefes Angebot an Buchtiteln; auch der Bundesrat möchte, dass schweizerische Schriftstellerinnen und Schriftsteller für ihre Kulturgüter unterstützt werden; auch der Bundesrat möchte, dass Bücher zu angemessenen Preisen erhältlich sind. Es stellt sich aber bei dieser ganzen Palette an Zielen schon die Frage: Was wollen Sie schützen? Ist es die schriftstellerische Leistung? Ist es die Tätigkeit der Verlage? Ist es ein breites Angebot von Buchläden, von kleinen Läden? Was ist schlussendlich der Zweck des Schutzes durch die Buchpreisbindung? [PAGE 861]
Herr Fehr, ich bin mit Ihnen völlig einig, und das sagt auch der Bundesrat: Das Buch ist mehr als eine Ware, es ist ein Kulturgut. Dasselbe ist aber von vielen Produkten zu sagen. Dasselbe ist von künstlerischen Produkten wie Bildern zu sagen, von Designobjekten usw. Aber in allen anderen Bereichen schützen wir diese Kulturgüter durch die Instrumente der Kulturpolitik, nicht durch Instrumente der Wirtschaftspolitik, insbesondere eben nicht durch das Binden von Preisen wie hier vorgesehen.
Deshalb ist der Bundesrat im Unterschied zur Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die Buchpreisbindung zur Erreichung dieser diversen hehren Ziele weder geeignet noch erforderlich ist. Er hat deshalb schon am 2. Mai 2007 das Ausnahmegesuch der Buchbranche nach Artikel 8 des Kartellgesetzes abgelehnt, womit der Sammelrevers für die Buchpreise in der Deutschschweiz aufgehoben wurde. Und es hat sich entgegen den damaligen Äusserungen in diesem Land keine Buchrevolution ereignet. Der Bundesrat verwies in seiner damaligen Begründung auf die Effizienzprüfung, in der positive Auswirkungen der Buchpreisbindung nicht nachgewiesen werden konnten. Es kann ja auch nicht nachgewiesen werden, dass die Buchpreisbindung für die Erreichung der kulturpolitischen Ziele notwendig sei. Die kulturpolitischen Interessen liessen sich mit anderen Mitteln verwirklichen als mit der Buchpreisbindung. Der Bundesrat bleibt bei dieser Meinung, wie Sie seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Kommission entnehmen können.
Derzeit finden sich keine Anzeichen für wirtschaftlich oder sozial nachteilige Auswirkungen seit der Freigabe der Buchpreise. Im Gegenteil, gemäss Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat sich der Bar-Umsatz des Sortimentsbuchhandels im Jahr 2008 in der deutschen Schweiz positiv entwickelt, während in Deutschland und Österreich eine Abnahme festzustellen war. Der Buchhandel ist somit auch heute kein Wirtschaftszweig, der in seiner Existenz gefährdet ist. Es scheint sogar so, dass sich die Branche, die ich hier auch loben möchte, ausgezeichnet auf die freien Preise eingestellt hat. Wie Untersuchungen gezeigt haben, haben wir heute eine breite Palette an Angeboten und Preisen und einen neuen Wind in der Branche. Es gibt Anbieter, die mit ihren tiefen Preisen Kunden aus Deutschland zurückgewinnen konnten, und es gibt Kunden, die dank dem Internet jeweils den günstigsten Anbieter finden und in der Schweiz stets weniger bezahlen als in Deutschland. Es soll auch Anbieter geben, die in einzelnen Segmenten etwas mehr verlangen, wenn sie es sich, zum Beispiel dank einer guten Passantenlage, erlauben können. Ein solcher Wert darf ja durchaus honoriert werden. So spielt der Markt, und wir haben in der Deutschschweiz keinerlei Anzeichen, dass der Büchermarkt nicht funktionieren würde. Auch in anderen Branchen, in denen wertvolle Kulturgüter angeboten werden, ist ja keine Preisbindung in Kraft.
In der Westschweiz hingegen liegen die Preise oft höher als in Frankreich. Die Marktstruktur ist hier deutlich unterschiedlich, indem wenige Verlage dominieren. Die Wettbewerbskommission hat denn hier auch eine Untersuchung eröffnet.
Wie mehrfach gesagt wurde, hat der Bundesrat aber auch verfassungsrechtliche Argumente gegen die Buchpreisbindung. Eine obligatorische gesetzliche Preisbindung verstösst nach Ansicht des Bundesrates gegen die Verfassung, weil es erstens keine Verfassungsbestimmung gibt, auf die sich der Erlass einer solchen Eingriffsgesetzgebung abstützen liesse, und weil zweitens das Gesetz tatsächlich in unverhältnismässiger Weise die Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer einschränkt und somit gegen die Wirtschaftsfreiheit verstösst, wie Herr Gysin zu Recht betont hat. Wir sollten nicht einem ganzen Wirtschaftszweig ein so enges Korsett anlegen, wie es dieses Gesetz tut. Gerade der Handel muss flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren können. Das gesetzliche Festschreiben von Strukturen war historisch kaum je eine Erfolgsgeschichte. Eher haben überregulierte Branchen Jahre und Jahrzehnte später jeweils bemerkt, dass sie einen Wandel verpasst haben, den mitzumachen sie Mühe gekostet, ihnen aber das Überleben gesichert hätte.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass Bücher heute an vielen Orten verkauft werden: in kleinen Läden, in grossen Ketten, im Coop, zunehmend in Kiosken oder auch im Fachgeschäft, das sich auf einzelne Segmente spezialisiert hat und nicht nur Bücher verkauft, und, leider, tatsächlich immer mehr im Internet. Erinnern Sie sich: Im Jahr 1999 waren zwei Drittel der Bevölkerung offline, ohne Internetzugang. Heute, zehn Jahr später, nutzen über zwei Drittel der Bevölkerung das Internet mehrmals wöchentlich. Denken Sie daran, wie rasch die Zeit ein Gesetz einholen kann. Wir haben das am Beispiel der Musikindustrie erlebt. Ihre Umsätze haben sich in kürzester Zeit von harten CD und Platten ins Internet und Richtung Konzerte verlagert.
Das Buch hinkt zwar der Musik und auch der Filmindustrie hinterher, aber werden die neuen Technologien nicht auch hier kommen? Heute schon können Sie viele Bücher oder auch nur einzelne Beiträge daraus elektronisch über das Internet suchen, einsehen und auch elektronisch erwerben. Studierende kaufen zunehmend nicht mehr die drei besten, dicken Lehrbücher, sondern mehrere Einzelkapitel aus einer Vielzahl von Büchern zum gleichen Preis und erst noch elektronisch. Meine Überzeugung ist, dass der Schweizer Buchhandel darauf reagieren muss: sicher nicht mit festen Preisen, sondern mit neuen Geschäftsideen, die auch in der neuen elektronischen Welt beständig sind.
Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das Buchpreisbindungsgesetz weder etwas Geeignetes vorschlägt, das den Buchhandel insgesamt stärkt, noch dass die Entwicklung seit der Preisfreigabe durch den Bundesrat ein Einschreiten des Gesetzgebers nötig macht. Der Erlass hätte keine Verfassungsgrundlage. Er zwängt eine Branche in ein Korsett. Dabei hat diese, wenn man die technische Weiterentwicklung vergleichbarer Produkte wie Musik oder Film ansieht, allen Grund, sich nicht in die Abhängigkeit von Preispolitiken ausländischer Verlage zu begeben.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, Nichteintreten zu beschliessen.