preparatory:AB 97128
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
In diesem Artikel geht es um die Preisfestsetzung, auch Preisbildung genannt. In Absatz 1 wird festgehalten, wer diesen Preis festsetzt; das ist unbestritten. Für uns war es eigentlich klar, dass landesintern der Verleger, bei importierten Büchern der Importeur oder die Importeurin den Preis festlegt. Wenn das in der Lesart nicht klar sein sollte, dann bitten wir den Ständerat, eine klarere Formulierung zu finden, damit es auch für den Bundesrat klar ist, wie das gemeint ist.
Bei Absatz 2 geht es darum, wann der Preis festgesetzt werden muss. Dieser Passus war in der Kommission ebenso unbestritten wie Absatz 1. Auch hier muss ich darauf hinweisen, dass die Formulierung aus der Verwaltung kommt. Sollte diese für den Bundesrat wieder zu wenig klar sein, dann möchte ich auch hier die Verwaltung bitten, einen Vorschlag zu machen, der dann im Ständerat Klarheit schafft. Wir haben gefunden, sie sei klar. Aber es steht uns hier nichts im Wege, dem Einwand dem Bundesrates entgegenzukommen; den kann man hier wirklich entkräften.
Der wichtige Punkt ist aber Absatz 3, in dem es darum geht, bei Büchern, die importiert werden, zu verhindern, dass eine Preiserhöhung missbräuchlich wird. Hier geht es darum, zwei Konzepte gegeneinander abzuwägen. Die Mehrheit will mit ihrem Konzept, dass der Preisüberwacher eingreifen kann. Ich verstehe den Unmut über die Bindung an sehr hohe Preise für Bücher aus den Nachbarländern, die bisher vorgeherrscht hat. Das ist verständlich. Aber es ging hier nicht um die Preisbindung, sondern um die Preisbildung. Gerade deshalb ist hier Absatz 3 wichtig. Es geht darum, dass man diese Überhöhung eingrenzen kann. Der Preisüberwacher soll das nach Meinung der Mehrheit machen. Man kann dann also eine Preisdifferenz gegenüber dem Ausland zulassen, und der Preisüberwacher soll sagen, ab wann sie zu viel ist und einem Missbrauch nahekommt. Das ist richtig, und diese Überhöhung soll man nicht der Branche überlassen, meint die Mehrheit, das soll über den Preisüberwacher gehen. Es sollte keine zusätzlich gesicherte Zusatzrendite von bis zu 20 Prozent gewährt werden, wie das im Bandbreitenmodell vorgesehen ist. Das ist zumindest die Argumentation der Mehrheit. Man soll nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden, und für Expertinnen und Experten auch aus der Verwaltung ist eine Bandbreite von 20 Prozent zu viel.
Zur Minderheit: Sie findet diese Bandbreite gerechtfertigt, insbesondere durch die höheren Kosten in der Schweiz - es wurde schon gesagt -, von Personal, Miete, Werbung usw. Das rechtfertigt einen etwas höheren Preis gegenüber dem Ausland. Ich gehe davon aus, dass diese Möglichkeit nicht exzessiv ausgenutzt wird. Denn würde man diese Bandbreite immer total ausnützen, würde die Branche ja selber [PAGE 871] dafür sorgen, dass wieder Käufe im benachbarten Ausland forciert würden.
Wenn der Markt spielt, dann sicher auch in diesem Punkt; das ist zumindest die Ansicht der Minderheit. Für Konsumentinnen und Konsumenten sollte deshalb kein Nachteil gegenüber dem Modell der Mehrheit entstehen. Es ist auch der Antrag der WBK-NR - übrigens einstimmig beschlossen -, hier der Minderheit zuzustimmen.
Was nun das Argument von Frau Bundesrätin Leuthard bezüglich Diskriminierung betrifft, kann ich dem in keiner Art und Weise folgen. Gemäss Absatz 1 ist klar, wer die Preise in der Schweiz festlegt. Wir müssen jetzt sagen, wie die Preise bei importierten Büchern festgelegt werden. Man könnte natürlich sagen: generell 20 Prozent höher oder irgend so etwas. Dann hätten die Buchhändler bzw. die Importeure auch keinen Spielraum. Das macht aber wahrscheinlich keinen Sinn. Ich sehe hier das Argument der Diskriminierung nicht bestätigt, weil es um getrennte Gebiete geht: Bücher im Inland und importierte Bücher.
Aus der Diskussion in unserer Kommission möchte ich noch Folgendes festhalten: Vonseiten der Verwaltung wurde bemerkt, dass der Missbrauch statt über eine Allgemeinverfügung, die allgemein-konkret ist, besser über eine Verordnung, also generell-abstrakt, zu bekämpfen sei. Wir haben diese Formulierung nicht angepasst und sie nicht aufgenommen. Ich möchte den Ständerat bitten, das anzuschauen. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde eine Allgemeinverfügung des Preisüberwachers nämlich bedeuten, dass er für ein Buch sagen muss - sozusagen für jedes Buch -, ab wann ein Missbrauch vorhanden sei. Würde man das aber über eine generell-abstrakte Verordnungsnorm machen, könnte er generell sagen, wie viel noch zulässig ist, bevor von einem Missbrauch gesprochen werden muss. Das würde dann für alle Personen und alle Buchtitel gelten; das könnte vermutlich, blieben wir beim Modell der Preisüberwachung, eine intelligentere Lösung sein. Eine solche haben wir im Nationalrat nicht aufgenommen. Das könnte aber, sollte der Antrag der Kommissionsmehrheit durchkommen, der Ständerat wirklich nochmals anschauen.
Zum Einzelantrag Kaufmann: Das ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Antrag der Minderheit de Buman obsiegen sollte. Dieser Minderheitsantrag enthält den Passus "Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer". Herr Kaufmann möchte generell vom zulässigen Preis als ausländischem Preis exklusive Mehrwertsteuer ausgehen. Sein Minderheitsantrag mit einem neuen Absatz 3bis passt zum Antrag der Mehrheit zu Absatz 3, stünde aber im Widerspruch zu Absatz 3 gemäss dem Antrag der Minderheit de Buman. Damit er sein Anliegen auch bei Annahme des Minderheitsantrages durchsetzen könnte, müsste in Absatz 3 in der Fassung des Minderheitsantrages dann eben "inklusive" durch "exklusive" ersetzt werden. In diesem Sinne ist der Einzelantrag Kaufmann durchaus verständlich und korrekt. Persönlich muss ich sagen, dass dieser Antrag nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen die Ablehnung aller Minderheitsanträge und auch die Ablehnung des Einzelantrages Kaufmann, sollte der Minderheitsantrag de Buman obsiegen. Der Entscheid, der hierzu gefällt wird, gilt dann natürlich auch für Absatz 4. Dieser Absatz wird beibehalten, wenn das Modell Preisüberwacher obsiegt, beziehungsweise gestrichen, sollte das Bandbreitenmodell obsiegen.