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Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf alle drei Vorlagen eintreten. Sie ist sich einig bezüglich der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media und dessen Finanzierung. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Revision des RTVG betreffend die Alkoholwerbung im Fernsehen. Die Mehrheit ist gegen eine Lockerung bzw. für ein Verbot; für die Mehrheit wird Kollege Ruedi Aeschbacher sprechen. Ich spreche für die starke Minderheit in der Fraktion, die der Linie des Bundesrates folgen will.

Man kann in guten Treuen unterschiedlicher Auffassung sein, ob und in welchem Umfang Werbung für Bier und Wein im Fernsehen sinnvoll ist und zulässig sein soll. Für die Gesetzgebung sind aber nicht allein schweizerische Überlegungen zur Suchtprävention massgebend, denn noch weniger als bei den Printmedien ist die Schweiz bei Radio und Fernsehen eine Insel. Ausländische Fernsehstationen haben in der Schweiz ein Stammpublikum und zum Teil sehr hohe Einschaltquoten, in der Deutschschweiz insbesondere "SAT 1", "RTL" und dergleichen. Insbesondere Jugendliche sehen mehr ausländische als schweizerische Fernsehsender. Auf den ausländischen Sendern ist vor und nach dem Schweizer Programmfenster jeweils Werbung für alkoholische Getränke mit bis zu 15 Volumenprozent Alkohol zu sehen. Schon deshalb stellt sich die Frage, was ein Werbeverbot für Bier und Wein für die kurze Zeit des Schweizer Programmfensters unter dem Gesichtspunkt Suchtprävention überhaupt bewirken kann. Medienrechtlich kommt dazu, dass sich ein solches schweizerisches Verbot nicht durchsetzen lässt, weil es dem Prinzip des Herkunftslandes gemäss EU-Recht widerspricht.

Wir müssen also davon ausgehen, dass Alkoholwerbung für Bier und Wein am Fernsehen in der Schweiz so oder so auch in Zukunft auf ausländischen Sendern zu sehen sein wird. Bei dieser Ausgangslage kann es medienpolitisch nur noch um die Frage gehen, ob wir schweizerische Sender gegenüber ausländischen Sendern benachteiligen wollen. Das macht keinen Sinn, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention.

Es gibt einen weiteren Aspekt: Das Werbeverbot für Schweizer Programmfenster und Schweizer Sender führt zu einer wirtschaftlichen Benachteiligung der Schweizer Weinproduzenten und Bierbrauer. Für sie sind die Werbekosten im allgemeinen Teil dieser ausländischen Programme zu teuer. Zudem geht die Werbung im allgemeinen Teil an ihrem Zielpublikum vorbei. Also werben in der Schweiz praktisch nur ausländische Bier- und Weinproduzenten. Das führt dann dazu, dass unsere Jugendlichen eben mehr Heineken-, Carlsberg-, Kronenbourg-, Krombacher- und weniger Feldschlösschen-, Cardinal- und Schützengarten-Bier trinken.

Angesichts der politischen Grosswetterlage müssen wir davon ausgehen, dass in der EU auf absehbare Zeit kein generelles Werbeverbot für Alkohol in Radio und Fernsehen kommen wird. Schaffen wir also gleiche Bedingungen für unsere Sender. Konsequenterweise bedeutet das, dass auch der SRG Werbung für Bier und Wein erlaubt wird. Es geht um erwartete Werbeeinnahmen von 10 bis 15 Millionen Franken. Dabei muss man sich allerdings bewusst sein, dass wir von der Aufteilung gemäss RTVG abweichen. Diese Abweichung lässt bereits in naher Zukunft den Ruf nach weiteren Änderungen des RTVG lautwerden.

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