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Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf das Media-Programm 2007-2013 sowie auf alle übrigen damit zusammenhängenden Vorlagen ein und empfiehlt Zustimmung zu den neuen Anträgen des Bundesrates. Bei der Vorlage zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) lehnen wir die Minderheiten Rickli Natalie und Fehr Jacqueline ab.

Das Media-Abkommen ermöglicht der Schweiz in den Jahren 2007-2013 die Fortsetzung ihrer Teilnahme am Media-Programm. Schweizerische Film- und Fernsehschaffende können gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren. Diese zentrale Errungenschaft wollen wir auch für die Zukunft sicherstellen. Die EU hat nun in diesem für uns wesentlichen Punkt eine Änderung verlangt, welche die Frage des anwendbaren Rechts für Werbefenster betrifft. Die Modalitäten der Umsetzung des Herkunftslandprinzips werden im Fall der Genehmigung des Abkommens durch die Anpassung in Anhang I des Media-Abkommens geregelt werden. Die Schweiz wird in den Bereichen der politischen und religiösen Werbung sowie der Alkoholwerbung weiterhin strengere Regeln erlassen können, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen.

Machen wir uns nichts vor: Abwehrmassnahmen gegen Werbung für leichte Alkoholika in einem Werbefenster wären aussichtslos. Sie würden von der EU nicht mehr akzeptiert, weil solche Werbung für lokale Fernsehveranstalter im Inland durch das RTVG bereits zugelassen ist. Daher beantragt die FDP-Liberale Fraktion, mit der Genehmigung des Media-Abkommens auch der Änderung des RTVG zuzustimmen, wonach Werbung für leichte Alkoholika für alle inländischen Fernsehveranstalter generell zulässig ist.

Um aber Diskriminierungen der schweizerischen gegenüber den ausländischen Fernsehveranstaltern zu verhindern, ist eine Änderung der Werbevorschriften im RTVG unumgänglich. Die vorgeschlagene Lösung des Ständerates ist aus unserer Sicht höchst problematisch. Einerseits beschränkt sich das Alkoholverbot, so, wie es durch den Ständerat formuliert wurde, ausdrücklich und ausschliesslich auf die Fernsehwerbung; somit wäre Alkoholwerbung im Radio a priori erlaubt. Dies würde im Schweizer Recht eine Asymmetrie herstellen, welche dann in einem allfälligen Schlichtungsverfahren schwer zu vertreten und zu begründen wäre.

Denn in diesem Schlichtungsverfahren muss das öffentliche Interesse ausgewiesen sein, um restriktivere Werbevorschriften im Inland durchsetzen zu können. Das wäre bei dieser Formulierung ganz klar nicht der Fall, wenn in der Schweiz eine asymmetrische Werbelandschaft bestehen würde: Man kann schwerlich ein öffentliches Interesse anführen, wenn im Radio Alkoholwerbung erlaubt ist und im Fernsehen nicht.

Weiter bezieht sich die Formulierung, die der Ständerat vorschlägt, ausdrücklich auf Fernsehprogramme in- "und" ausländischer Veranstalter, wodurch ein grundsätzliches Problemfeld geöffnet wird. Mit der Ratifizierung des Media-Abkommens sind wir zur Übernahme des Herkunftslandprinzips angehalten, welches uns keinen Spielraum für die Reglementierung ausländischer Werbefenster gibt. Die Formulierung des Ständerates ist missverständlich, weil sie den Eindruck erweckt, dass die Schweiz nach wie vor ausländische Sendeveranstalter reglementieren möchte, was dem Acquis der EU klar widersprechen würde.

Die Formulierung des Ständerates ist für uns auch aus Gründen der Alkoholprävention untauglich. Das erweiterte Alkoholwerbeverbot, wie es Frau Kollegin Fehr vorschlägt, würde grundsätzlich für alle gelten, also auch für die ausländischen Werbefenster. Wir müssten es dann einfach [PAGE 881] durchsetzen können. Wer glaubt, dass dies möglich sei, unterliegt allerdings einer Illusion und überschätzt unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf ausländische Fernsehveranstalter masslos. Mit Sicherheit aber würde die im Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline beantragte Formulierung die lokalen Fernsehveranstalter massiv benachteiligen und sie deutlich schwächen. Der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline stärkt nicht die Prävention, sondern schwächt die Schweizer Fernsehsender. Das wollen wir keinesfalls. Ein erweitertes Alkoholwerbeverbot bringt uns keinen Millimeter weiter als der ständerätliche Beschluss, es wäre sogar ein Rückschritt. Für Liberale, die wenig von Prohibition und neuen allgemeinen Verboten halten, ist dies ungeniessbar, wir lehnen ihn deshalb ab.

Ganz nebenbei: Eine ungewollte Werbewirkung wird auch mit der Ausstrahlung von Filmen erzeugt, die Leute in einem gemütlichen Keller bei einem Glas Wein oder Bier zeigen. Ist der nächste Schritt von Frau Kollegin Fehr die Zensur bzw. das Verbot von Szenen, in welche eine unterschwellige Werbung für Alkoholika hineininterpretiert werden kann?

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates, weil dieser nach ihrer Meinung der einzig ehrliche ist und sich keinen Illusionen hingibt und weil nur beim Entwurf des Bundesrates für alle Sender - unabhängig vom Umfang des Sendegebiets und unabhängig davon, woher sie senden - die gleichen Regeln gelten. Gleiche Bedingungen sind die einzig tragfähige Grundlage für eine erfolgreiche Fortsetzung des Media-Programms 2007-2013.