Lexipedia

preparatory:AB 97201

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-05-27

Wortprotokoll

Die heutige Regelung mit dem Zulassungsstopp für neue Arztpraxen läuft ja bekanntlich Ende dieses Jahres aus. Es liegt aber noch keine Ersatzlösung für diese Regelung vor. Vom Bundesrat war eine Ersatzregelung in der Teilrevision Vertragsfreiheit vorgesehen. Der Ständerat ist aber auf diese Vorlage nicht eingetreten; somit ist sie im Moment vom Tisch. Es ist darum sinnvoll und richtig, eine andere Ersatzlösung für den geltenden Zulassungsstopp für neue Arztpraxen einzuführen. Die SGK des Nationalrates hat dies nun mit einer Kommissionsinitiative an die Hand genommen.

Wir von der BDP unterstützen dieses Vorgehen. Die beantragte Lösung ist sinnvoll und im jetzigen Moment richtig. Grundsätzlich begrüssen wir die Fortführung des Zulassungsstopps für neue Arztpraxen. Vor allem ist dies nötig, um die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen etwas eindämmen zu können. Es wird geschätzt, dass jede neue Arztpraxis jährlich rund 500 000 Franken Gesundheitskosten generiert. Darum darf auf diese Massnahme im jetzigen Zeitpunkt nicht verzichtet werden.

Die SGK schlägt uns aber nicht einfach einen Zulassungsstopp für alle vor, sondern eine differenzierte Lösung. Um ein Zeichen zugunsten der ärztlichen Grundversorgung und insbesondere der Hausärzte zu setzen, gilt der Zulassungsstopp nur für Spezialistinnen und Spezialisten. Das ist sehr zu begrüssen. Es ist bekannt, dass die flächendeckende Grundversorgung mit medizinischen Leistungen gefährdet ist. Besonders in Bergregionen und anderen peripheren Gebieten muss darauf geachtet werden, dass die ärztliche Versorgung nicht noch mehr ausgedünnt wird. Diese Differenzierung begrüssen wir ausdrücklich.

Ebenfalls ist es richtig, die Kompetenz, die Leistungserbringer zu bestimmen, bei den Kantonen zu belassen. Die Kantone können die Versorgungssituation am besten beurteilen, weil sie die Verhältnisse am besten kennen und nahe am Geschehen sind. So ist es sehr zu begrüssen, dass die Kantone im Fall einer drohenden ärztlichen Unterversorgung in Randgebieten zusätzliche Leistungserbringer zulassen können. Die Regelung ist wiederum auf zwei Jahre befristet.

Es ist uns allen klar, dass dieser Zulassungsstopp nicht eine Lösung auf Dauer sein kann. Es müssen jetzt unbedingt definitive Lösungen für die Kosteneindämmung im Gesundheitswesen gesucht und auch gefunden werden. Der erneute Zulassungsstopp gibt uns jetzt diese Möglichkeit - es ist hoffentlich das letzte Mal, dass wir darüber beraten müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die beantragte Lösung angemessen und richtig ist. Sie lässt den erforderlichen Spielraum zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung offen und setzt als vorübergehende Massnahme auch die richtigen Schwerpunkte. Wir von der BDP unterstützen daher die Mehrheit.