Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-05
Wortprotokoll
Vorweg: Gegenüber dem Voranschlag, wie er vom Bundesrat verabschiedet worden ist, ergeben sich zwei Änderungen. Die eine betrifft die Finanzverwaltung, und zwar den Beitrag an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds, wo anstelle der vorgeschlagenen 3,88 Millionen Franken neu 7,3 Millionen aufzunehmen sind. Wir sind entsprechend orientiert worden, dass man übersehen hat, dass der Beitrag an den Währungsfonds in diesem Ausmass aufgestockt werden muss, nämlich statt auf 3,88 auf 7,3 Millionen. Wir beantragen Ihnen hier Zustimmung.
Eine weitere Veränderung ergibt sich bei der Zollverwaltung, wo unter dem Titel "Energieförderabgabe" 70 Millionen Franken vorgesehen waren. Diese 70 Millionen Franken fallen infolge des Abstimmungsergebnisses von Ende September weg.
Ich gestatte mir insbesondere zu zwei Positionen noch einige Bemerkungen, weil sie in ihrer Grössenordnung so schwergewichtig sind, dass wir uns bewusst werden sollten, wie sie sich zusammensetzen und ob sie im Voranschlag tatsächlich richtig sind. Eine Gruppe betrifft die Passivzinsen: Ich meine, es sei legitim, sich in Anbetracht dieser Zahlen zu fragen, ob da alles richtig sei. Die Passivzinsen sind im Voranschlag mit 3,9 Milliarden Franken aufgeführt; unter dieser Position können wir auch noch die Emissionskosten von 170 Millionen Franken hinzunehmen. Insgesamt werden unter diesem Titel rund 4 Milliarden Franken veranschlagt; das sind 318 Millionen mehr gegenüber dem Vorjahr, d. h. eine Steigerung um 8,4 Prozent. Der Kommissionspräsident hat in seinem einleitenden Referat auf diese Situation der Passivzinsen hingewiesen.
Ich möchte aus meiner Sicht festhalten, dass wir die Bedarfsschätzung überprüft haben: Bei den kurzfristigen Anlagen geht man von einem Zinssatz von 3,75 Prozent aus, im Vorjahr waren das 2 Prozent; das ergibt die neue Bedarfsschätzung von 909 Millionen Franken. Das ist ein Mehr - aufgrund dieser Zinsdifferenz - von 324 Millionen Franken. Was die Bundesanleihen betrifft, sind 2,3 Milliarden Franken veranschlagt; das sind 110 Millionen mehr. Es ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2000 - es wird dann im 2001 wirksam - 5,3 Milliarden Franken emittiert werden sollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eine Ungewissheit hinweisen, die die UMTS-Lizenzen betrifft. Wie auch immer das schliesslich aussieht, eines kann ich Ihnen sagen: Das wird die Tresorerie des Bundes beeinflussen. Man ist von 4 Milliarden Franken ausgegangen, das wird zweifellos nicht eintreffen. Aber das hat bei den Bundesanleihen, wie auch immer das aussieht, im Jahre 2001 keine - keine! - Auswirkungen, weil die im Jahre 2001 aufgenommen werden müssen, aber die entsprechenden Zinsaufwendungen erst im Jahre 2002 kommen.
Etwas anders könnte es bei den Emissionskosten aussehen: Wenn diese Lizenzeinnahmen wesentlich geringer sind, dann wird der Bund wahrscheinlich in einem bestimmten Ausmass mehr emittieren müssen - wie viel, ist noch offen -, und dann steigen die Emissionskosten. Das können wir aber heute noch nicht sagen; wir haben in der Kommission darüber diskutiert. Da müssen wir zuerst Klarheit über die Dinge haben. Wenn diese Emissionskosten dann eben höher sein werden, dann wird das Gegenstand eines Nachtrages sein. So viel zu den Passivzinsen und Emissionsabgaben.
Dann kommen wir zu den Einnahmen: Im Bereich des Finanzdepartementes geht es um die Fiskaleinnahmen - im Klartext: die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer, die Umsatzabgabe und die Mehrwertsteuer -: Da ist es interessant zu wissen, dass die Beträge, die im Voranschlag aufgenommen sind, aufgrund der besseren Resultate des laufenden Jahres natürlich auch entsprechend überprüft und angepasst worden sind. Für das Jahr 2000 ist nämlich davon auszugehen, dass die Positionen, die ich erwähnt habe, um rund 2,4 Milliarden Franken besser abschliessen werden, als das im Voranschlag 2000 der Fall war. Bei der direkten Bundessteuer rechnet man mit 800 Millionen Franken, bei der Verrechnungssteuer mit 900 Millionen Franken und bei der Umsatzabgabe mit 700 Millionen Franken Mehreinnahmen, während bei der Mehrwertsteuer mit einer "Punktlandung" gerechnet wird. Vor diesem Hintergrund ist zur direkten Bundessteuer festzuhalten, soweit es den Voranschlag 2001 anbelangt, dass der Ertrag bei den natürlichen Personen im Jahr 2000 in etwa die Vorgabe des Voranschlages erreicht. Was im Jahr 2000 wesentlich mehr eingebracht hat, sind die juristischen Personen. Für das Budgetjahr 2001 schätzt man bei den natürlichen Personen einen Ertrag von rund 6,3 Milliarden Franken, das entspricht einem Zuwachs von 1,9 Prozent. Im Jahre 2001 ist der Zuwachs bei den juristischen Personen wieder erheblich höher veranlagt. Man rechnet mit einem Zuwachs von 14,4 Prozent bzw. 650 Millionen Franken. Das zur direkten Bundessteuer.
Noch eine Klammerbemerkung: Wie weit und wie lange man insbesondere bei den juristischen Personen mit Zuwachsraten rechnen kann, die weit über den Zuwachsraten des Bruttoinlandproduktes liegen, ist eine Frage, die immerhin in den Raum gestellt werden darf. Ich persönlich bin nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten. Ich möchte hier auch nicht den Prognostiker spielen.
Die zweite Position ist die Verrechnungssteuer. Da kann man jetzt schon festhalten, dass Ende September dieses Jahres der im Voranschlag 2000 vorgesehene Betrag von 3,7 Milliarden Franken bereits erreicht ist. Im Budgetjahr 2001 ist weniger vorgesehen als im Jahre 2000, und zwar deshalb, weil es sich im nächsten Jahr unter dem Gesichtspunkt der Verrechnungssteuer um ein an Rückerstattungen starkes Jahr handelt. Deshalb kann man nicht einfach hingehen und die Zahlen des Voranschlages 2000 bzw. das jetzt in Erwartung stehende Ergebnis 2000 fortschreiben.
Was die Stempelabgaben anbelangt, wird für das Jahr 2001 mit einem Ertrag von 3,65 Milliarden Franken gerechnet. Dieser Ertrag liegt um 350 Millionen Franken unter dem für das Jahr 2000 budgetierten Wert. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich hier, neben den Schätzungen der Börsenumsätze usw., natürlich auch die Umsatzabgabe, wie wir sie heute behandeln werden, auswirken wird. Im Voranschlag ist man von einer Reduktion von 500 Millionen Franken ausgegangen. Je nachdem, was davon in der Differenzbereinigung übrig bleibt, muss man diese Position im Voranschlag noch korrigieren. Wir sind in der Finanzkommission der Meinung, dass wir einmal von diesem Betrag ausgehen, das Ergebnis der Differenzbereinigung abwarten und allenfalls "en connaissance de cause" den Voranschlag korrigieren sollten.
Eine kleine Bemerkung zur Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird mit 1,8 Prozent Zuwachs veranschlagt. Das ist selbstverständlich auch auf die Erhöhung per 1. Januar 2001 und die Ausfälle als Folge der Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes zurückzuführen.
Per saldo finden Sie bei den Fiskaleinnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung rund 35 Milliarden Franken. Sie sind um 500 Millionen oder 1,4 Prozent geringer budgetiert als im Vorjahr. 35 Milliarden Franken, das sind immerhin etwa zwei Drittel der Bundeseinnahmen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dazu etwas zu sagen.
Was die übrigen Ämter des Eidgenössischen Finanzdepartementes anbelangt, habe ich keine Bemerkungen.
Bei den Nachtragskrediten - das schon vorweg - stellen wir Ihnen den Antrag, diese, soweit sie das Eidgenössische Finanzdepartement betreffen, ebenfalls gutzuheissen.[PAGE 837]