Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den neuen Absatz 1bis von Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes, welcher auf einer parlamentarischen Initiative unseres Kollegen Ruedi Lustenberger basiert. Das Ziel der Initiative ist es, Missbräuche wirksamer zu bekämpfen.
Nichtigkeitsverfahren bei Einbürgerungen sind sehr aufwendig, gilt es doch, den Beweis dafür zu erbringen, dass die eingebürgerte Person das Schweizer Bürgerrecht erschlichen hat. Im Falle von Scheinehen kann ein Missbrauch oft erst später nachgewiesen werden, und es zeigt sich, dass die heute gültige fünfjährige Verjährungsdauer zu kurz ist. Diese Feststellung und die Forderung des Initianten bzw. der SPK decken sich mit den Empfehlungen zur Missbrauchsbekämpfung im Bericht des BFM über hängige Fragen des Bürgerrechts vom 20. Dezember 2005. Es kommt vor, dass Missbrauchsfälle nach ihrem Bekanntwerden bereits verjährt sind.
Es war ja interessant, den Ausführungen unseres Kollegen Tschümperlin über die Einbürgerungen und über den sogenannt neuen Status, den er da für neueingebürgerte Schweizer propagiert hat, zuzuhören. Diese Situation, die er geschildert hat, hat nichts mit der Vorlage und insbesondere nichts mit den Fristen zu tun. Wir verlängern hier lediglich die absolute Verjährungsfrist von fünf auf acht Jahre. Es tönt dann etwas suspekt, wenn die Missbräuche in diesem Bereich heruntergespielt werden oder zum Teil auch gesagt wird, dass den Betroffenen nicht zuzumuten wäre, weiter belastet und grosser Unsicherheit ausgesetzt zu sein.
Wir reden generell viel von Missbrauch und bezeichnen Schuldige. Wir als Gesetzgeber schaffen aber Bedingungen in einem System, das mehr oder weniger grosse Anreize für Missbräuche bietet. Die Verlängerung der Frist vermindert Missbräuche und hat auch eine präventive Wirkung. Die Kommissionsmehrheit schlägt uns eine differenzierte Verjährungsregelung vor, wonach eine Einbürgerung innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt vom rechtserheblichen Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, für nichtig erklärt werden kann, spätestens aber innerhalb von acht Jahren nach dem Erhalt des Schweizer Bürgerrechts. Es geht also nicht um eine neue Kategorie von Eingebürgerten, sondern es geht um eine Verlängerung der Verjährungsfrist für die Nichtigerklärung.
Unsere Fraktion will Missbräuche wirksamer bekämpfen, unterstützt die Vorlage und lehnt beide Minderheitsanträge ab.