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Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-05-28

Wortprotokoll

Wenn Sie die Unterlagen studiert haben, haben Sie festgestellt, dass das Bundesamt für Migration sehr grosse Mühe hat, solche Fälle, die ja meistens sehr kompliziert sind, abzuklären. Das Ganze ist sehr zeitintensiv. Es kommt dazu, dass auch der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen diese Verlängerung verlangt, damit alle Verdachtsmomente, dass allenfalls doch irgendwo ein Missbrauch vorliegen könnte, aus dem Weg geräumt werden können. Aus diesen Gründen meine ich, dass diese Frist angemessen ist. Es geht um drei Jahre; machen wir nicht aus einem kleinen Mäuschen einen riesengrossen Elefanten.