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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28

Wortprotokoll

Es wurde gesagt, dass wir bereits heute mit Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes die Möglichkeit haben, erschlichene Einbürgerungen innert fünf Jahren nichtig zu erklären und somit Missbräuche in diesem Bereich zu bekämpfen. Wir führen also nicht ein neues Instrument ein - das wurde auch erwähnt -, sondern wir verbessern eine Regelung, die sich im Grundsatz bewährt hat, die aber verbesserungswürdig ist. Es geht in keiner Weise um grundsätzliche Fragen des Bürgerrechts, sondern es geht nur um die Frage, wie wir vorkommende Missbräuche noch besser in den Griff bekommen.

Es wurde heute gesagt: Wir sprechen von ungefähr 500 Fällen, die das Bundesamt für Migration aktuell abzuklären hat. Es sind Fälle von erleichterten Einbürgerungen. Daneben gibt es bei der ordentlichen Einbürgerung einzelne Fälle in den Kantonen; dort gibt es aber keine grosse Anzahl von Nichtigerklärungen, es sind dort sehr wenige Fälle, die nichtig erklärt werden.

Was ist mein Fazit? Die Möglichkeit einer Nichtigerklärung erhöht die Glaubwürdigkeit des Einbürgerungsverfahrens, verschafft denen, die zu Recht eingebürgert werden, eine erhöhte Legitimität. Heute ist es eine Tatsache, dass die Fünfjahresfrist in verschiedenen Fällen nicht ausreicht, um ein Verfahren wegen Nichtigerklärung zu Ende zu führen. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn man bei einem Fall nicht bereits zu Beginn der Fünfjahresfrist Hinweise hat, dass es sich um eine erschlichene Einbürgerung handelt, sondern eben erst lange Zeit nach erfolgter Einbürgerung. Die Verfahren sind relativ aufwendig, und die Beweislast liegt ganz beim Bund oder entsprechend beim Kanton, und wir haben selbstverständlich auch alle rechtsstaatlichen Grundsätze in solchen Verfahren einzuhalten.

Damit ein Verfahren nicht einfach verzögert werden und dann nicht mehr abschliessend verfolgt werden kann, weil die Verjährung eintritt, müssen wir eine etwas verlängerte Verjährungsfrist vorsehen. Das Bundesamt für Migration hat schon vor vier Jahren in einem Bericht über hängige Fragen des Bürgerrechts vorgeschlagen, die Frist für die Nichtigerklärung etwas zu verlängern. Der Bundesrat hat im Jahr 2007 von diesem Bericht positiv Kenntnis genommen. Die nun in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Gesetzesänderung verfolgt genau das Ziel, das der Bericht aus dem Jahr 2005, der Bericht des Bundesamtes für Migration, damals vorgeschlagen hat.

Ich möchte Sie daher im Auftrag des Bundesrates bitten, auf diese Vorlage einzutreten.