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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28

Wortprotokoll

Sie erschleichen eine Einbürgerung, wenn Sie unwahre Tatsachen vorbringen, um eine Einbürgerung zu erreichen, wenn Sie Tatsachen vorgeben, die nicht zutreffen, oder auch wenn Sie Tatsachen, die Sie im Einbürgerungsverfahren darlegen müssten, unterschlagen. Erschleichen können Sie eine Einbürgerung also durch ein aktives Tun oder durch ein Unterlassen von relevanten Auskünften, wenn Sie in der Lage wären, diese beizubringen, und wenn Sie diese auch geben müssten.

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