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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-06

Wortprotokoll

Der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates können Sie entnehmen, dass dieser die Parlamentarische Initiative Thanei unterstützt. Massgebend waren für den Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das mein Departement über den Revisionsentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durchgeführt hat.

Bei der Auswertung der Vernehmlassung war festzustellen, dass die Gewerkschaften die Initiative begrüssen und noch weiter gehen möchten, dass die Arbeitgeberorganisationen die Initiative aber ablehnen. Bei dieser Ausgangslage kommt den Meinungsäusserungen der Kantone aus zwei Gründen eine besondere Bedeutung zu: Zum einen, weil das Zivilprozessrecht eine kantonale Angelegenheit ist; zum anderen, weil die Neuregelung für die Kantone allenfalls negative finanzielle Folgen haben, d. h. Mindereinnahmen bei den Gerichtsgebühren bedeuten könnte.

Im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Thanei stellt der Bundesrat aber fest, dass 18 Kantone die Erhöhung der Streitwertgrenze von 20 000 Franken auf 30 000 Franken befürwortet haben. Drei Kantone haben sogar eine Streitwertgrenze von mehr als 30 000 Franken gewünscht. Schliesslich haben zwei Kantone, die bereits heute eine höhere Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kennen, auf ihre positiven Erfahrungen hingewiesen. Drei weitere Kantone könnten einer Erhöhung der Streitwertgrenze auf 25 000 Franken zustimmen, um die Teuerung seit 1988 zu berücksichtigen.

Noch eine letzte Bemerkung: Die zur Diskussion stehende Änderung sieht ein einfaches und rasches Verfahren vor. Es liegt also im Interesse aller Parteien, auch des Staates, dass Prozesse gestützt auf diese Norm abgewickelt werden können. Diese Form der Rechtsprechung ist für alle Beteiligten kostengünstig und hat überdies den Vorteil der Schnelligkeit. Gerade wenn es um Löhne geht, ist es wichtig, dass ein einfaches und schnelles Verfahren möglich ist. Ein unentgeltliches Verfahren, Herr Dettling, ist also kein Ersatz dafür. Das unentgeltliche Verfahren ist ein ordentliches Verfahren. Der vorliegende Entwurf bietet den Vorteil eines schnellen Verfahrens, das verhindern kann, dass es zu einer Überlastung der Gerichte kommt.

Auch dies ist ein Grund, warum sich der Bundesrat zusammen mit einer grossen Mehrheit der Kantone der Parlamentarischen Initiative Thanei anschliessen konnte. Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie deshalb , der - wenn auch kleinen - Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Parlamentarischen Initiative Thanei zuzustimmen.

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