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Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative der Fraktion der Grünen geht es darum, dass gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden sollen, wonach die ausserordentlichen Gewinne, die Stromhersteller und Verteilgesellschaften dank der Strommarktliberalisierung erzielen, abzüglich der Investitionen in erneuerbare Energien und in die Förderung der Energieeffizienz besteuert werden und die Erträge zur [PAGE 982] Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien verwendet werden.

Zur Argumentation der Mehrheit der Kommission: Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zum gesetzlichen Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Stromversorgungsgesetz für die langfristige und nachhaltige Stromversorgung in Kraft. Kernstück der parlamentarischen Initiative ist ja die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, und dieses Kernstück deckt sich mit dem neuen Stromversorgungsgesetz ebenfalls. Die dazugehörige Verordnung wurde bereits erstmals revidiert. Es sind keine zusätzlichen Abschreibungen mehr für Infrastrukturen möglich, die gewinnwirksam behandelt werden können. Ziel des neuen Stromversorgungsgesetzes ist es, die Stromunternehmen zu neuen Investitionen zu ermuntern. Im revidierten Gesetz wird die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die als Anreizmittel für Investitionen in erneuerbare Energien dient, definiert. Mit der KEV stehen ab 2009, also seit diesem Jahr, 320 Millionen Franken jährlich zur Verfügung.

Zur politischen Beurteilung dieser parlamentarischen Initiative: Wenn man die Initiative liest, wird klar, dass es um ausserordentliche Gewinne geht. Der Begriff "ausserordentliche Gewinne" sieht auf den ersten Blick sehr logisch und stringent aus, ist es aber auf den zweiten Blick überhaupt nicht. Was ist ein ausserordentlicher Gewinn? Sind das einmalige Gewinne? Ist es eine ausserordentliche Höhe eines Gewinnes? Ist es ein aperiodisches Verhalten eines Gewinnes? Sind die Gewinne sämtlicher Sparten der Unternehmung betroffen oder zum Beispiel nur der Netzbetrieb oder die Produktion des Stroms? Alle diese Fragen werden sehr vage bzw. gar nicht beantwortet.

Die parlamentarische Initiative würde auch dazu führen, dass bei den Stromunternehmen die Gewinne dezimiert werden. Das widerspricht natürlich völlig dem Gedanken, dass man die Stromunternehmen mit dem neuen Stromversorgungsgesetz zu neuen Investitionen ermuntern will. Das kann nicht sein! Wie wir alle wissen, wird eine Stromlücke auf uns zukommen. Auch die Kommission ist sich dessen bewusst und will die Gewinne eben auch für Investitionen in neue Infrastrukturen einsetzen. Sie will jetzt nicht ein Mittel schaffen, um die Gewinne zu dezimieren. Hier ist sicher auch die Wirtschaftslage bemerkenswert: Ich darf Sie daran erinnern, dass wir eine Wirtschaftslage haben, in der die Investitionssicherheit alles andere als gegeben ist, auch nicht bei den Stromunternehmen. Der Stromkonsum folgt primär dem BIP, und da hat die Stromwirtschaft sicher auch Mühe, Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Wenn wir jetzt den Gewinn noch zusätzlich schmälern, werden wir der Strombranche diesbezüglich keine Unterstützung geben. Nicht zuletzt sind leider auch einige Projekte blockiert, deren Investitionen eigentlich schon relativ weit fortgeschritten wären; ich denke da beispielsweise an die Grimsel oder ähnliche Projekte.

Zum Thema der Unterstützung der erneuerbaren Energien: Ich habe bereits einleitend erwähnt, dass wir ab dem 1. Januar 2009 mit der KEV arbeiten wollen - und jetzt sollen schon wieder zusätzliche Mittel generiert werden. Wenn man Investitionen in die Zukunft machen will, werden diese nur nachgefragt, wenn sie auch konstant sind. Wenn im Hinblick auf Investitionsanreize ständig das Pferd gewechselt wird, weiss man nicht, ob der Topf in fünf Jahren ausgeschöpft ist oder nicht. Wie sieht es dann in zehn Jahren aus? Hier muss also eine Kontinuität gewährleistet werden, sonst wird die Investitionssicherheit nicht besser.

Zur staatspolitischen Betrachtung dieser Initiative: Es geht um die Stromproduzenten, die ja primär in kantonaler Hand sind, zum Beispiel die BKW, die EGL, die NOK. Das sind alles Unternehmungen, die primär unter kantonaler Hoheit sind, und der Kanton bestimmt, was mit diesen Unternehmen zu geschehen hat. Hier besteht ein Vollzugsnotstand. Was der Bund machen will, ist das eine, aber was in den Kantonen gemacht werden soll, ist das andere. Der Bund kann den Kantonen nicht befehlen, was sie mit ihren Energieunternehmungen zu tun haben. Das ist klar eine ordnungspolitische Problematik.

Zum Schluss zur Finanzpolitik: Die parlamentarische Initiative will eine zusätzliche zweckgebundene Steuer für erneuerbare Energien schaffen. Das ist in den Augen der Mehrheit der Kommission nicht zu unterstützen. Ich darf auch darauf hinweisen, dass mehrere Votanten in der Kommission bemängelt haben, dass die Problematik der Quersubventionierungen der öffentlichen Hand durch Stromunternehmen durchaus ein Problem darstellt. Als Berner ziehe ich jeweils das Beispiel von Energie Wasser Bern heran: Von dort fliessen pro Jahr etwa 30 Millionen Franken an Gewinnen zweckungebunden in die Stadtkasse. Ich muss Ihnen wohl kaum erklären, dass diese 30 Millionen auch aus überhöhten Preisen für Energie, Wasser usw. zustande kommen. Diese Thematik war der Kommissionsmehrheit auch sehr wichtig.

Fazit: Die parlamentarische Initiative verfolgt ehrenwerte Ziele, dient aber der Sache letztlich überhaupt nicht. Ich erinnere an das Stichwort "Infrastrukturinvestition". Gefährdet werden künftige Investitionen, da die Gewinne bei den Unternehmen künstlich abgesenkt werden. Der Vorstoss setzt zudem auf der falschen staatspolitischen Ebene an. Der Bund kann den Kantonen nicht vorschreiben, was sie mit ihren Energieunternehmen zu tun haben.

In dem Sinne beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.