Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-02

Wortprotokoll

Herr Fehr, ich beginne gerade bei der Eritrea-Frage. Die Eritreer werden so behandelt, wie es nach dem Gesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, eben vorgesehen ist: Man gibt ihnen kein Asyl in der Schweiz, aber man kann sie aus humanitären Gründen nicht zurückschicken. Das Non-Refoulement-Prinzip gilt, solange in Eritrea die Situation eben so ist, wie sie heute ist. Das ist unabhängig von den jeweiligen Departementsvorstehern so.

Die Situation ist die, dass im Jahre 2004 das damalige Bundesamt für Flüchtlinge und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) zum Bundesamt für Migration zusammengelegt wurden. Man hat sie zusammengeführt, ohne vorgängig eine Analyse zu machen, ohne die Prozessabläufe zu prüfen. Das hat man per Knopfdruck auf Ende 2004 gemacht. Man war damals der Auffassung, dass man gewisse Probleme lösen könne, hat dann von Mitte 2005 bis Ende 2007 nachzubessern versucht, auch bei den Prozessabläufen.

Ich habe das Amt Anfang 2008 in der Auffassung angetreten, die Organisation des Bundesamts für Migration sei gut, man könne dort wirklich so arbeiten, wie man in einem Bundesamt für Migration arbeiten sollte. Ich war auch der Auffassung, dass man sich mit Bezug auf die Leistungsbereitschaft gewisse Überlegungen gemacht habe, für den Fall, dass die Zusammenführung per Knopfdruck nicht funktionieren [PAGE 956] würde, dass man also nicht einfach "Zehntausend und nicht mehr!" sagen könne, wie das eigentlich die Absicht war.

Ich habe dann bereits zu Beginn des Jahres 2008 mit etwas Konsternation festgestellt, dass in Sachen Leistungsbereitschaft nichts vorgekehrt worden war, dass wir keine Unterkünfte und auch keine Personalressourcen hatten. Von daher hat sich jetzt die Situation ergeben, dass wir die Ausrichtung ein wenig ändern müssen. Ich werde dem Parlament bei Gelegenheit einen entsprechenden Bericht zustellen.