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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08

Wortprotokoll

Ich halte es aus meiner Optik für ausgeschlossen. Mindestens im Nachhinein muss ja eine solche Genehmigung durch den Präsidenten der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes erfolgen. Ich gehe davon aus, dass diese in jedem Fall eingeholt wird. Das ist eine Voraussetzung. Man muss es vorgängig sicherstellen, oder, wenn das aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, muss man mindestens im Nachhinein, innerhalb von 24 Stunden, um eine solche Genehmigung nachsuchen. Das ist die gesetzliche Regelung.