Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-09
Wortprotokoll
Schon nach der heute geltenden Tierschutzverordnung ist die Ausbildung zum Schutzdienst bei Sporthunden zulässig. Die Kommission hat deshalb auf Antrag des Bundesrates Absatz 2 ergänzt, dass eben auch mit diesem Hundegesetz die Ausbildung im Schutzdienst zulässig ist, wenn diese Hunde für sportliche Wettkämpfe vorgesehen sind. Der Schutzdienstsport ist eine wichtige ausserdienstliche Trainingsmöglichkeit für die Hundestaffeln der Armee, des Grenzwachtkorps und der Polizei. Diese Schutzdienst-Wettkämpfe dienen auch der Auswahl geeigneter Zuchthunde.
Deshalb bitten wir Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.