Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, und zwar haben Sie in Artikel 3 eine Leinenpflicht, deren Geltung natürlich vor allem auf die öffentlich zugänglichen Gebäude bzw. auf Schulanlagen begrenzt ist. Mit Artikel 3bis würde dann eine generelle Ausdehnung abgelehnt. Das ist die Motivation von Herrn Borer. Wir meinen, wenn ein Kanton die Leinenpflicht über diesen Artikel 3 hinaus ausdehnen will, so soll ihm das möglich sein, und entsprechend macht diese Zusatzbestimmung keinen Sinn. Die Kantone sollen hier über eine weiter gehende Leinenpflicht selber entscheiden können.