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Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Initiative nicht um den Tierschutz im Allgemeinen; wir haben ein sehr anspruchvolles Tierschutzgesetz. Der Vollzug und die Kontrollen sind insbesondere im Nutztierbereich sehr gut, sie sind regelmässig. Es geht hier einfach um die Frage: Wie soll bei der Ahndung vorgegangen werden, wenn Verstösse vorliegen? Es ist ein altes Anliegen des schweizerischen Tierschutzes, dass ein Tierschutzanwalt eingesetzt wird, um eben die Interessen des Tieres zu schützen. So war diese Forderung auch bereits in der letzten Tierschutz-Initiative [PAGE 1148] drin, welche dann zurückgezogen wurde, nachdem unser Parlament ein griffiges neues Tierschutzgesetz geschaffen hat.

Braucht es eine Tierschutzanwaltschaft? Ich bin der Meinung, dass das nicht mehr nötig ist, weil die Kantone mit der neuen Strafprozessordung verpflichtet sind, für die Prozessführung, die Ahndung und das Gerichtsverfahren entsprechend ausgebildete Fachkräfte, Spezialistinnen und Spezialisten einzusetzen, welche sich auf ihrem Gebiet auskennen. Dazu zählt auch der Tierschutz. Dank der neuen Strafprozessordnung ist dieses Begehren meines Erachtens hinfällig. Die Kantone sind so oder so verpflichtet, hier entsprechende Sachverständige einzusetzen. Dies kann regional oder überkantonal erfolgen.

Damit wird nach meiner Auffassung diese Tierschutzanwalt-Initiative hinfällig; die Kantone sind vom Bund aufgefordert, entsprechende Spezialisten einzusetzen. So kann ich guten Mutes sagen, dass von daher diese Initiative abzulehnen ist. Sie ist überflüssig; die Kantone sind verpflichtet, auch bei Tierschutzvergehen eine richtige Strafprozessführung und Ahndung durchzuführen.

Ich bitte Sie also, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Walter Hansjörg · Nationalrat · 2009-06-09 | Lexipedia | Lexipedia