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Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Wenn es um Tiere geht, dann werden unsere Debatten emotional. Das hat der heutige Morgen einmal mehr klar gezeigt. Wenn es um Tierschutz geht, nehmen es viele nicht mehr so ernst, auch wenn Fakten und Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Für einmal ist es unbestrittenermassen gut, dass es eine Statistik gibt, hier eine Statistik zur Tierschutz-Strafpraxis. Aus dieser Statistik ergibt sich ein Paradox, und auf dieses Paradox hat meine Vorrednerin hingewiesen. Es gibt nämlich einige wenige Kantone - und dazu gehören die Kantone Zürich, St. Gallen und Bern -, die viele Tierschutz-Straffälle ausweisen, und es gibt Kantone wie die Kantone Genf oder Nidwalden, um zwei Beispiele zu nennen, die keine Tierschutz-Straffälle kennen. Dieses Paradox zeigt eben, wie gross die Unterschiede in der Strafverfolgung in den einzelnen Schweizer Kantonen sind, und es zeigt auch ganz direkt und unmissverständlich das vorliegende Problem auf. Wie wir in der Schweiz mit unseren Mitmenschen, mit unseren Tieren, aber auch mit unserer Umwelt umgehen, hat etwas mit der Wertehaltung unserer Gesellschaft zu tun. Die Begegnungsfelder von Mensch, Tier und Umwelt lassen sich insofern nicht voneinander trennen, als in allen Feldern Achtsamkeit, Sorgfalt und Respekt gefordert sind, auch in der Gesetzgebung.

Wir haben hier, im Parlament, zur Kenntnis genommen, dass bei der Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes dringender Handlungsbedarf besteht. Sämtliche Kantone haben dieser Pflicht nachzukommen und nicht nur einige wenige, wie sie bereits erwähnt wurden. Es ist jetzt nichts anderes als sorgfältig, wenn dieses Parlament diesen Handlungsbedarf nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern respektiert, indem es diese Initiative zur Annahme empfiehlt.

Es ist dies zurzeit der einzige Weg, beim strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzes politische Sorgfalt walten zu lassen. Leider ist es der einzige Weg, weil wir keine Mehrheit für einen indirekten Gegenvorschlag gefunden haben, zu dem ja auch die Tierschützer Hand geboten haben. Stimmen Sie deshalb dieser Initiative zu. Die Ausweitung der Tieranwaltschaft nach dem Zürcher Modell wird - das zeigt die Erfahrung im Kanton Zürich - in der Bevölkerung und, ich bin sicher, auch in der Landwirtschaft eine breite Akzeptanz finden. Sie wird zudem international eine breite und positive Ausstrahlung zeigen. Diese können wir heute, aber auch morgen gut gebrauchen im Sinne eines neuen Schweizer Qualitätslabels.

Der Sinn dieses Tierschutzanwalts ist nämlich die vergleichbare und verbesserte Qualität der kantonalen Strafverfolgung bei Zuwiderhandlungen gegen den Tierschutz in einem strafrechtlichen Sinn. Der Sinn ist nicht eine neue Schikane gegenüber Landwirtschaft oder Tierhaltung. In der konkreten Umsetzung gilt wie überall auch hier das Gebot der Verhältnismässigkeit.