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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Vor zwei Stunden haben wir uns für ein vernünftiges Hundegesetz und für einen Verfassungsartikel zum Schutz vor Tieren eingesetzt. Die Kreise, die hinter der Tierschutzanwalt-Initiative stehen, haben uns empfohlen, den eben erwähnten Menschenschutz-Verfassungsartikel abzulehnen. Daran habe ich mich sehr gestört.

Die Forderung nach einem Tieranwalt ist eine Restanz aus der Debatte im Rahmen des neuen Tierschutzgesetzes des Jahres 2005. Die Einführung des Tieranwalts erlitt damals Schiffbruch. Treibende und unermüdliche Kraft hinter dieser Forderung nach einem Tieranwalt ist der Rechtsanwalt Antoine F. Goetschel, der Vater des Amtes des Zürcher Tieranwalts.

Liebe Befürworterinnen, kein Land auf der Welt hat einen solchen Tieranwalt. Ich und meine CVP-Kolleginnen und -Kollegen waren schon 2005 sehr skeptisch gegenüber dem Tieranwalt. Für mich ist eine nationale Verfassungsregelung nicht der geeignete Weg, um den Interessen der geschädigten Tiere im Strafverfahren gerecht zu werden.

Ich habe mich vor drei Monaten in diesem Rat persönlich sehr für einen entsprechenden Artikel im Tierschutzgesetz eingesetzt und mich damit um eine gute, pragmatische Lösung bemüht. Wir wollten eine Vorlage, die es dem Bund ermöglicht hätte, die Kantone zur Bezeichnung einer Behörde zu verpflichten, die im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt. Den Kantonen wäre aber viel Gestaltungsspielraum belassen worden. Sie hätten diese Aufgabe auch einer bestehenden Behörde übertragen können, wie dies in St. Gallen bereits sehr gut funktioniert. Für die meisten Personen ist der Schutz der Tiere eine Selbstverständlichkeit. Wir haben unsere ethische Verantwortung für die Achtung vor dem Leben wahrzunehmen. Missbräuche und Tierquälereien sind klar und energisch zu bekämpfen. Häufig haben wir aber ein Vollzugsproblem, wie dies bereits ein GPK-Bericht vor einigen Jahren feststellte. Die Tierschützerinnen und Tierschützer glauben wahrscheinlich, dass ein Anwalt für Tiere die Interessen der Tiere in allen Bereichen wahrnehmen könne. Dies ist nicht der Fall.

Es wird damit keine Tierquälerei verhindert, und es werden keine Tierschutzwidrigkeiten vermieden. Ein Tieranwalt kann erst aktiv werden, wenn Tiere bereits misshandelt wurden. Mein Hauptargument aber ist: Der Tieranwalt gehört nicht in die Bundesverfassung. Bevor wir einen Tieranwalt einführen, müssen wir sicher dafür besorgt sein, dass wir einen Kinderanwalt in der Bundesverfassung haben.

Zum Schluss: Ich würde es sehr begrüssen, wenn die Volksabstimmungen über die beiden Verfassungsartikel über einen Tieranwalt und den Schutz vor Tieren vom Bundesrat gemeinsam angesetzt würden. Noch besser würde ich es finden, wenn die Tierschutzanwalt-Initiative doch noch zurückgezogen würde. Dies ist aber unwahrscheinlich; zu viel Prestige und Geld des Schweizer Tierschutzes stehen auf dem Spiel.