Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes; ich werde mich dann noch kurz zu den Ausführungen von Herrn Glur äussern.
Sie wissen, dass ein erster Teil des Asylgesetzes seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist und dass das Ausländergesetz und das Asylgesetz seit dem 1. Januar 2008 vollständig in Kraft sind. Die Erfahrungen mit dem teilrevidierten Asylgesetz und mit dem neuen Ausländergesetz sind positiv. Die Zahl der Personen im Vollzugsprozess konnte im Jahr 2008 deutlich gesenkt werden. Ende 2007 waren im Asyl- und Ausländerbereich noch 6864 ausreisepflichtige Personen in der Schweiz; Ende 2008 waren es dann noch 5529 ausreisepflichtige Personen.
Die Zwangsmassnahmen haben grossmehrheitlich zum Vollzug der angeordneten Wegweisungen geführt. Von Januar bis Dezember 2008 konnten 1797 Personen - das sind 84 Prozent - nach Ende einer Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft zurückgeführt werden. Der Vollzug konnte auch durch den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen oder ähnliche Vereinbarungen verbessert werden. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir 46 solche Abkommen. Wir sind daran, noch mehr solche Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
Wir haben auch die Härtefallregelung im Asylbereich viel weiter angewendet - damit komme ich auf die Ausführungen von Frau Roth-Bernasconi zu sprechen. Die Kantone haben dem Bundesamt für Migration mehr begründete Gesuche eingereicht. Im Jahre 2007 waren es rund 800 Aufenthaltsbewilligungen, die unter dem Titel "Härtefallgesuche" bewilligt wurden. Im Jahre 2008 waren es 1018 solcher Gesuche der Kantone um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die vom BFM dann auch positiv beurteilt werden konnten.
Wir sehen uns im Bereich Asyl- und auch im Bereich Ausländergesetzgebung ständig neuen Herausforderungen gegenüber. Eine glaubwürdige Asylpolitik muss sich natürlich auch der Entwicklung anpassen, muss immer wieder die notwendigen gesetzlichen Grundlagen überprüfen.
In den vergangenen drei Jahren hatten wir bestimmte Probleme im Bereich des Asylverfahrens. Sie waren vor allem zurückzuführen auf die Gesuchszahlen aus Afrika - also Eritrea, Nigeria, Somalia -, dem Nahen Osten, vor allem Irak, und aus Sri Lanka. Im Jahre 2008 wurden in der Schweiz insgesamt 16 606 Asylgesuche eingereicht, im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme um 53,1 Prozent. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres wurden bereits wieder 6139 Gesuche eingereicht. Es ist daher notwendig, das Verfahren, das man seit Jahren kennt, zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Es ist notwendig, Doppelspurigkeiten abzubauen; es ist auch notwendig, die Strukturen im Bundesamt für Migration besser auf die Vielzahl der Fälle auszurichten.
Wir sind dabei, das Asylgesetz zu revidieren. Wir haben eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreitet, unter anderem wird darin, und das sage ich jetzt an die Adresse von Nationalrat Glur, auch die Frage der Wehrdienstverweigerer bzw. der Deserteure geregelt, die ja ausgewiesen werden müssen bzw. zurückgeführt werden, wenn sie keinen wirklichen Asylgrund geltend machen können. Ein Vollzug der Wegweisung ist dann unzulässig, wenn im Herkunftsstaat eine unmenschliche Behandlung droht. Das ist das Non-Refoulement-Prinzip, welches England, Italien und auch Deutschland anwenden; das wenden alle an, die die europäischen und internationalen Übereinkommen unterzeichnet haben. Das ist keine Spezialität der Schweiz. Wir eröffneten also die Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes und führten sie auch durch; sie dauerte bis zum 15. April. Wir sind nun daran, sie auszuwerten. In verschiedenen Punkten sieht man, dass die Vorschläge unterstützt werden. Andere Vorschläge werden wir noch diskutieren müssen. Ich werde dem Bundesrat nach den Sommerferien eine Botschaft unterbreiten.
Noch einmal speziell zur Härtefallregelung: Sie wissen, dass die Kantone für die Härtefallregelung zuständig sind. Sie sind es, die die entsprechenden Gesuche beim Bundesamt für Migration stellen. Die Regelung wird nicht in allen Kantonen identisch angewendet. Wir versuchen jetzt mit einer Wegleitung, einigermassen eine Harmonisierung unter den Kantonen zu bewirken. Diese Wegleitung ist an sich positiv aufgenommen worden. Ich werde sie mit den Kantonen noch diskutieren. Man muss aber, wenn man die Härtefallregelungen anschaut, gleichzeitig auch die Anzahl der vorläufigen Aufnahmen anschauen. Da gibt es eben auch Kantone, die zwar etwas weniger Härtefallgesuche einreichen, aber bei den vorläufigen Aufnahmen dann mehr tun. Deshalb ist ein Vergleich etwas schwierig.
Noch eine Bemerkung in diesem Zusammenhang: Wir sind dabei, die Migrationspartnerschaften zu verstärken. Es macht mehr Sinn, wenn man vor Ort Aufbauhilfe leisten und damit vielleicht in einem gewissen Mass Migration verhindern kann. Das kann man nicht allein tun, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, und da sind wir sehr intensiv dabei, das in verschiedenen Ländern auch zu tun. So weit zum Bereich Asyl- und Ausländergesetzgebung.
Zur Frage von Frau Wyss zur Sicherheit: Wir sind dabei, das Strafrecht in einzelnen Punkten des Besonderen Teils zu revidieren, anzupassen. Da gibt es verschiedene Bestimmungen, die in einem Ungleichgewicht sind; bei den Straftaten im Vermögensbereich hat es im Vergleich zu den Straftaten gegen Leib und Leben ein Ungleichgewicht in der Strafandrohung. Da werden wir unsere Vorschläge präsentieren. Einen weiteren Bereich, den Allgemeinen Teil des Strafrechtes, haben Sie sehr intensiv diskutiert. Da geht es um die Fragen der Geldstrafen, der bedingten Geldstrafen sowie der kurzen Freiheitsstrafen. Auch hier werden wir Ihnen unsere Vorschläge unterbreiten.
Frau Wyss hat noch darauf hingewiesen, dass der Bundesanwalt entsprechend dem Beschluss des Ständerates künftig vom Parlament gewählt und die Aufsicht dann durch einen Justizrat durchgeführt werden soll. Schauen Sie, es haben beide Lösungen Vor- und Nachteile, auch diese Justizratslösung hat Nachteile. Aber wir haben uns dann gesagt, dass beide Möglichkeiten gegeben sind und wir nicht dazu beitragen wollen, dass die Vorlage nicht verabschiedet werden kann, indem wir jetzt einfach nur unsere Lösung weiterverfolgen.
Zu Nationalrat Daguet, zu den Whistleblowers: Der Vorschlag war bis Ende März in der Vernehmlassung. Wir sind daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Wir werden auch entsprechende Überprüfungen machen. Wir sind offen. Es ist nicht so, dass wir nicht lernfähig wären. Wenn wirklich gute Vorschläge kommen, werden wir sie sicher [PAGE 1207] berücksichtigen. Ich kann Ihnen aber zur Frage des Rückgängigmachens einer Kündigung, des Bleibens an einem Arbeitsort, sagen, dass das in bestimmten Betrieben grosse Schwierigkeiten gibt, und zwar vom Arbeitnehmer- und vom Arbeitgeber her. Das muss man auch berücksichtigen, wenn man eine Lösung sucht. Das muss auch Eingang finden, es müssen dann wahrscheinlich offene Lösungen sein.
Ich komme zur Cyberkriminalität: Von der sehr rasanten Entwicklung im Bereich des Internets mit all seinen Möglichkeiten nehmen wir seit Jahren Kenntnis. Das Internet ist alltagsbestimmend, ist international verbreitet. Es gibt hier natürlich legale und illegale Aktivitäten über das Netz. Wir haben eine grosse Problematik in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich auch eine zunehmende Kriminalität. Es ist notwendig, dass wir hier länderübergreifend zusammenarbeiten. Es wurde gesagt, dass wir in den Bereichen Prävention und Repression die Möglichkeit haben, Bedrohungen im Internet aktiv zu bekämpfen. Wir haben das System Melani, das ist Ihnen bekannt. Wir haben das Informatikstrategieorgan des Bundes. Wir haben Stellen beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, die sich damit auseinandersetzen. Wir haben beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und bei der Führungsunterstützungsbasis der Armee Einrichtungen, die sich mit der Internetkriminalität befassen. Wir haben schliesslich - da geht es um das Vorfeld der Strafverfolgung und um den repressiven Bereich - die Einrichtung Kobik, sie wurde auch erwähnt. Es geht dabei um eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund, wo wir die Möglichkeit haben, Vorabklärungen für ein Strafverfahren zu machen. Das funktioniert sehr gut. Wir haben am 29. Mai im Bundesrat elf zusätzliche Stellen im Bereich der Informatikermittlungen für die Bundeskriminalpolizei bewilligt; es geht dabei um Internetkriminalität, auch um Pädophilie und um alles, was sonst dazugehört. Wir haben elf neue Stellen bewilligt, damit man sich intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzen kann.
Wir arbeiten international intensiv zusammen, haben eine gute Kooperation mit verschiedenen Organisationen, auch über Kobik und andere Organisationen. Im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates kann der Bund bereits auf den erfolgreichen Erfahrungen dieser Dienststellen aufbauen und aufgrund bestimmter Vorleistungen die entsprechenden Anforderungen auch sachdienlich umsetzen. Der Bereich Internetkriminalität wird uns fordern. Es ist schwer voraussehbar, was sich noch alles abspielen wird, aber wir sind uns bewusst, dass wir sehr aufmerksam sein müssen. Wir beobachten selbstverständlich die Lage und sind auch intensiv darum bemüht, mit andern Ländern zusammen alle sich stellenden Fragen in den Griff zu bekommen.
Zum Verbot der Al Kaida: Der Bundesrat hat am 8. November 2001 auf dem Verordnungsweg die Gruppierung Al Kaida verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf Tarn- oder Nachfolgegruppierungen und auf Organisationen oder Gruppierungen, welche in Führung, Zielsetzung und Mitteln mit der Al Kaida übereinstimmen oder in ihrem Auftrag handeln. Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten dieser Organisation selbst, sondern auch alle Aktivitäten, die der Unterstützung dieser Organisation dienen, und Propaganda. Das Verbot wird per Ende Dezember 2011 auslaufen. Es stützt sich heute auf Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, und solche Erlasse müssen nach unserer Bundesverfassung befristet werden. Bereits die zehnjährige Dauer ist natürlich lang. Wenn sich abzeichnet, dass eine Situation dauerhaft wird, ist man verpflichtet, eine Verordnung, die sich auf diese ausserordentlichen Bestimmungen stützt, ins ordentliche Recht zu überführen.
Man hat im Rahmen der BWIS-II-Revision ein Organisationsverbot geprüft, dieses dann aber verworfen. Hingegen sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, ein Tätigkeitsverbot einzuführen. Wir sind der Auffassung, dass mit einem solchen Tätigkeitsverbot - nicht Organisationsverbot, sondern Tätigkeitsverbot - für beide Seiten ein Gewinn erzielt werden könnte. Im Ergebnis soll somit auf eine spezielle Regelung für Organisationsverbote verzichtet werden. Indessen sollen die übelsten Auswüchse durch die Verankerung eines Tätigkeitsverbots unterbunden werden.
Zum Schluss noch zur Frage, ob diese Strafnorm, die die Verordnung vorsehen würde, überhaupt schon einmal angewendet wurde. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich weiss es nicht. Aber ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist. Sonst wüsste ich es wahrscheinlich.