Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-10
Wortprotokoll
Die Subkommission EDI/UVEK der GPK hat sich im Jahr 2008 eigentlich [PAGE 1197] schwergewichtig mit Themen aus dem EDI befasst; dazu wird dann Herr Français sprechen.
Ich äussere mich zum UVEK, und zwar zuerst zur Luftfahrtpolitik: Die Luftfahrt hat in der Schweiz eine volkswirtschaftlich nicht zu unterschätzende Bedeutung. Sie wurde in einer Studie, die das Jahr 2004 untersuchte, mit 24,6 Milliarden Franken quantifiziert. Der Flughafen Zürich war daran mit gut 50 Prozent beteiligt. Die Studie zeigte auch, dass sämtliche Kantone daran beteiligt sind; selbstverständlich profitieren die Standortkantone der Flughäfen und die standortnahen Kantone mehr als andere. Sie haben aber auch die negativen Auswirkungen zu tragen, ich denke da zum Beispiel an die Lärmbelastung. Das trifft allerdings auch für jene Menschen zu, die in der Nähe des Schienen- und Strassenverkehrs wohnen.
Angesichts des hohen volkswirtschaftlichen Stellenwertes der Luftfahrt wollte die GPK Auskunft über den Stand der Verhandlungen mit Deutschland haben. Noch immer wird der Flughafen Zürich mit einem provisorischen Betriebsreglement betrieben. Viele Akteure - aus unserer Sicht zu viele - haben in den letzten Jahren, zum Teil eigenständig, versucht, diese Problematik zu lösen. Ich hatte oft den Eindruck, es werde unkoordiniert und damit für die Gegenseite unglaubwürdig und mit zu wenig Nachdruck operiert. Ich weiss selbstverständlich, dass die drei nationalen Flughäfen, die Landesflughäfen, im Wesentlichen Kantonssache sind. Allerdings ist die Luftfahrtpolitik Bundessache - wenn ich an das Luftfahrtgesetz, an den SIL, an die Betriebsreglemente denke. Dementsprechend erwarten wir vom Verkehrsminister auch, dass er eine Führungsrolle einnimmt und den Auftrag erfüllt, die schweizerischen und damit verbunden natürlich auch die standortrelevanten Interessen engagiert und mit Nachdruck zu vertreten.
Ein Thema interessierte die GPK speziell: Vor einem Jahr, am 29. April 2008, anlässlich des Besuches von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Schweiz, wurde eine Vereinbarung beschlossen. Diese sieht vor, die vom Flughafen Zürich ausgehende Lärmbelastung gemeinsam zu analysieren. Uns interessierte, wie der Stand dieses Projektes ist, ob schon Resultate vorliegen und welches allenfalls die Konsequenzen sind. Nach Auskunft von Bundesrat Leuenberger kam das Projekt zu Beginn nicht richtig in Fahrt. Das führte dazu, dass sich die eingesetzte Arbeitsgruppe Deutschland/Schweiz erst am 19. März 2009 zum zweiten Mal traf, also ein Jahr nach Gründung dieser Arbeitsgruppe. Da müssen wir uns die Frage stellen, mit welchem Willen und mit welcher Ernsthaftigkeit die Akteure ans Werk gingen. Eine weitere Frage sei erlaubt: Könnte es allenfalls sein, dass ein Partner gar kein grosses Interesse am allenfalls bereits bekannten Resultat hat?
Deshalb möchte ich dem Verkehrsminister Gelegenheit geben, zu diesem Geschäft Stellung zu nehmen. Wir fragen ihn also: Wie ist der Stand heute? Sind die Messungen erfolgt? Liegen schon Resultate vor? Wann ist allenfalls mit einem Schlussbericht zu rechnen? Und was gedenken Sie zu tun, damit dieser bald zehnjährige, unbefriedigende Zustand beendet wird? Ein unbefriedigender Zustand ist es nicht nur für den Wirtschaftsstandort Zürich, sondern ganz generell für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ich habe die volkswirtschaftliche Bedeutung vorhin erwähnt.
Eine zweite Thematik, die uns beschäftigt hat - wenn auch nicht in gleichem Mass, hat sie doch auch mich einigermassen beschäftigt: Am 3. Oktober 2008 haben die eidgenössischen Räte in den Schlussabstimmungen der Ergänzung von Artikel 86 der Bundesverfassung zugestimmt. Bis heute hat keine Volksabstimmung stattgefunden. Es handelt sich dabei um eine Verfassungsänderung, die zwingend nach einer Volksabstimmung verlangt. Meine Frage an Sie, Herr Bundesrat Leuenberger: Weshalb wurde diese zwingende Volksabstimmung noch nicht terminiert, und wann ist sie allenfalls zu erwarten?
Ein zweites Thema ist die Anpassung des Nationalstrassennetzes. Es handelt sich um das Ziel 5 auf Seite 65 in Band II des Geschäftsberichtes. Bei diesem Ziel 5 war vorgesehen, die Vernehmlassung zur Revision des Nationalstrassennetzbeschlusses durchzuführen und die Botschaft an die Räte zu verabschieden. Die Vernehmlassung wurde im zweiten Halbjahr 2008 abgeschlossen; auf die Botschaft warten wir allerdings heute noch. Der Grund für die Verzögerung liegt in der vom Bund verlangten Kostenkompensation zwischen ihm und den Kantonen. Bis heute konnte offenbar keine Einigung erzielt werden. Für uns stellt sich die Frage, ob diese Mechanik der Kompensation bereits im NFA vorgesehen war. Nach einer Aussprache mit den Kantonen hat man das getan, was man in der Schweiz üblicherweise in einer solchen Situation immer tut: Man gründet eine Arbeitsgruppe.
Herr Bundesrat, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich zitiere, was Sie in der GPK abschliessend zur Arbeitsgruppe gesagt haben - und was mich doch etwas nachdenklich gestimmt hat -: "Im Moment sucht diese Arbeitsgruppe zwischen dem Bund den Kantonen auf eine friedliche Art und Weise einen Kompromiss." Das tönt für mich etwas gar zurückhaltend und entspricht nicht dem Motto: "Kraftvoll dem Ziel entgegen!" Deshalb, Herr Bundesrat, Herr Verkehrsminister, unsere Fragen an Sie: Ist die Arbeitsgruppe noch immer auf der Suche? Hat sie allenfalls schon etwas gefunden? Wenn sie etwas gefunden hat: Was ist das Resultat? Und - das interessiert mich wirklich am meisten - wann kann man endlich und verbindlich mit der Botschaft zum Netzbeschluss rechnen? Sie haben früher einmal gesagt, im Jahr 2008 solle diese Botschaft kommen. Sie haben uns in der GPK und in einer früheren Session auf eine Frage von mir gesagt, das könne man noch nicht abschliessend sagen. Ich möchte Sie aber doch fragen: Trifft das zu, was Sie in der GPK gesagt haben, nämlich dass dies etwa Ende 2009 der Fall sein könnte?
Ich glaube, nicht nur wir warten auf diesen Netzbeschluss, sondern auch die Kantone, auch wenn sie natürlich jetzt in den Verhandlungen um die Kompensation auch in der Pflicht stehen. Allerdings glaube ich, dass die Kantone ursprünglich nicht mit einem solchen Kompensationsverfahren gerechnet haben. Sie haben uns gesagt, Sie hätten 400 Kilometer Strassen aufklassiert, in die Verantwortung des Bundes übernommen und möchten die Kosten in anderen Bereichen kompensieren, für die nun die Kantone zuständig sein sollen.