Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2009-06-04
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Am 13. März des letzten Jahres hat unser Rat deutlich, nämlich mit 115 zu 69 Stimmen, einer Motion der RK-NR zugestimmt, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vorzulegen. Dabei sollte erreicht werden, dass die Massnahmen zum Schutz der Umwelt nach den Kriterien der Wirksamkeit und nach einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt würden. Auf bereits bestehende Massnahmen sollte verzichtet werden, falls sie diese Kriterien nicht erfüllten.
Der Ständerat hat sich in der diesjährigen Frühjahrssession mit der Motion befasst. Er teilte grundsätzlich die Zielsetzung der Motion, berücksichtigte aber Einwendungen und Vorbehalte des Bundesrates, indem er die ursprünglich zu kategorisch formulierte Fassung unseres Rates wie folgt anpasste: "Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und zu treffen, die geeignet sind, sicherzustellen, dass die Massnahmen zum Schutz der Umwelt im Sinne der Verhältnismässigkeit: a. sachlich und räumlich nach den Kriterien der Wirksamkeit und nach einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden, und b. bei neuen Erkenntnissen über die Wirksamkeit oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis nötigenfalls angepasst werden."
Ihre Kommission beantragt ohne Gegenstimme, dem vom Ständerat geänderten Text zuzustimmen. Dieser Text kommt dem Motiv unserer Kommission nahe, weist aber keine derart enge und absolute Formulierung auf wie der Text, den unser Rat seinerzeit angenommen hat.
Ich bitte Sie also im Namen der einstimmigen Kommission, der vom Ständerat beschlossenen Fassung zuzustimmen.