preparatory:AB 98251
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11
Wortprotokoll
Natürlich nicht, aber leider, muss ich sagen, richten sich die Steuern ja nicht nach dem, was jemand tut, sondern nach dem, was jemand für das, was er tut, bekommt. Das ist eben die Steuerpolitik, und die Steuerpolitik richtet sich folglich primär nach den Einkommen von natürlichen Personen. Wenn zwei Einkommen zusammenkommen und es entsprechende Gestehungskosten gibt, dann werden die eben steuerlich behandelt, das ist der Unterschied. Deshalb ist es zweifellos richtig, einen Fremdbetreuungsabzug zu gewähren - übrigens, wenn ich das noch nachschieben darf, nur nach Massgabe dessen, wie diese Kosten tatsächlich auch anfallen. Es ist also nicht so, dass man einfach zum Voraus diese 12 000 Franken abziehen kann, sondern es muss auch der Nachweis da sein, dass man wirklich Fremdbetreuung in Anspruch nimmt, damit nicht Missbrauch damit getrieben werden kann.