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AB 98361

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-25

Wortprotokoll

Ich habe keinerlei Interessenbindungen in dieser Branche, aber Herr Frick hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Vertreter der Kantone mit A-Casinos natürlich irgendwie an dieser Sache interessiert sind. Was meinen Kanton betrifft, bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Spielbank in Lugano schon in einer relativ schwierigen Lage ist und ihre Rentabilität von einer solchen Erhöhung schon gefährdet ist. Bei einer massiven Erhöhung der Besteuerung könnte sie sogar in die roten Zahlen fallen. Der Bundesrat weist in seiner Antwort zwar darauf hin, vereinzelte A-Spielbanken wiesen noch unternehmerisches Optimierungspotenzial auf. Ich weiss aber natürlich nicht, inwieweit die Bundesverwaltung in der Lage ist, das Optimierungspotenzial von privaten Betrieben einzuschätzen.

Das Interessante an der Antwort des Bundesrates ist nun allerdings - und deswegen ergreife ich das Wort -, dass die Zahl, die von Herrn Frick angegeben wird, nicht infrage gestellt wird. Ziel der Übung sei, 22 Millionen Franken an Mehreinnahmen zu generieren. Mittel zu diesem Zweck ist eine Angleichung der Bedingungen für A- und B-Spielbanken. Das Interessante an der Sache ist, dass vor zwei Jahren, am 11. Juni 2007, in diesem Rat ein Postulat Lombardi angenommen worden ist - mit positiver Stellungnahme des Bundesrates, der eben auch eine gewisse Angleichung der Bedingungen für die A- und die B-Casinos wollte, und zwar durch eine Lockerung der Limitierung der Glücksspielautomaten, die derzeit in den A-Casinos nicht und in den B-Casinos auf 150 Stück limitiert sind. Diese Limitierung hat keine gesetzliche Grundlage. Das Gesetz sieht nur zwei Elemente für die Unterscheidung zwischen A- und B-Konzessionen vor: die Limitierung der Einsätze und der Gewinnmöglichkeiten. Das sind die zwei Elemente, die im Gesetz für die Unterscheidung zwischen A- und B-Casinos, nebst der Besteuerung, vorgesehen sind. Die andere Limitierung, die Limitierung der Glücksspielautomaten, kommt aus heiterem Himmel; sie findet sich in der Verordnung, sie ist aber gesetzlich nicht verankert.

Das Problem betrifft nur eine Spielbank in der Schweiz, nämlich die Spielbank in Mendrisio. Sie ist mit dieser Limitierung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Man merke: Wenige Kilometer von Mendrisio entfernt ist die Spielbank Campione; sie ist vor einem Jahr mit 600 Glücksspielautomaten neu eröffnet worden. Es ist vorgesehen, dass die Zahl dieser Geräte innert ein paar Jahren auf 2000 erhöht wird. Bei der Spielbank Mendrisio, die bis jetzt mehr Einnahmen generiert hat als Campione, ist die Zahl dieser Geräte auf 150 limitiert. Die Betreiber von Mendrisio schätzen - das habe ich damals in meinem Postulat erwähnt -, dass der Bund durch diese Limitierung jährlich bis zu 38 Millionen Franken und der Kanton Tessin 25 Millionen Franken an Steuereinnahmen verliert.

Der Bundesrat schrieb damals in seiner Antwort, er sei zwar bereit, eine Lockerung der Restriktionen beim Angebot von B-Spielbanken zu prüfen, dies aber nur im Rahmen der angekündigten, künftig zu führenden gesamtheitlichen Diskussion über die Annäherung der Kategorien A und B. Was passiert heute? Heute haben wir eine Annäherung der Bedingungen von A- und B-Spielbanken, was die Besteuerung betrifft. Von den anderen Anpassungen ist keine Rede. Dem Bund entgehen mit dieser fehlenden Anpassung tatsächlich mehr Millionen als mit dem, was jetzt für die A-Spielbanken vorgeschlagen wird.

Deswegen ersuche ich Sie, Frau Bundesrätin, und den Bundesrat einmal mehr, diese wohlwollende Annahme des Postulates von 2007 nochmals in Betracht zu ziehen und eine Anpassung in diesem Bereich vorzunehmen, die dem Bund und dem Kanton relativ viel Geld einbringen könnte.