Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-05-26
Wortprotokoll
Wenn ich hier einen Nichteintretensantrag stelle, so tue ich dies nicht einfach aus einer Laune heraus oder einer späten Einsicht wegen. Es ist vielmehr die logische Folge der Haltung Ihrer Kommission, die Konsequenz der Skepsis, die Ihre Kommission hatte, seit die beiden parlamentarischen Initiativen zur Debatte standen. Die Kommission ist auf diese Vorlagen denn auch nur mit Stichentscheid des Präsidenten eingetreten und hat erst noch den wesentlichen Punkt abgelehnt, also denjenigen, der wohl effektiv einschneidende Konsequenzen hätte. In der Gesamtabstimmung gab es wiederum eine Pattsituation, sodass der Präsident die Vorlage mit seinem Stichentscheid ins Trockene brachte.
Sie sehen schon an diesem Abstimmungsergebnis, dass hier eine Vorlage daherkommt, die in keiner Hinsicht wirklich mehrheitsfähig ist und der auch die Kommission nur mit gnädigster Hilfe des Präsidenten zustimmte, der der Sache mehr aus anerkennender Höflichkeit gegenüber der in der Schwesterkommission geleisteten Vorarbeit dazu verhalf, überhaupt in diesen Rat zu kommen. Ich glaube nicht, dass wir mit solchen Ergebnissen eine zukunftsträchtige Sicherheitspolitik betreiben können. Ein erheblicher Mangel bei diesem Traktandum ist die Tatsache, dass die zwei Themen - die Forderung nach einem alle vier Jahre zu verfassenden sicherheitspolitischen Bericht und diejenige nach einem vierjährigen Rahmenkredit für das Rüstungsprogramm - im engeren Sinne gar nicht zusammengehören. Vielleicht könnte noch mit der eher zufälligen Tatsache, dass man die wichtigsten sicherheitspolitischen Debatten im Vierjahresrhythmus führen will, argumentiert werden.
Interessant ist denn auch die Feststellung, dass die vorberatende Kommission des Nationalrates in ihrem Bericht vorschlägt, das Erste zu tun, in der Mehrheit aber vom Zweiten, also von einem Rüstungsprogramm, das nur alle vier Jahre zu erscheinen hat, nichts wissen will. Im Plenum ist zum Ausdruck gekommen, dass der Nationalrat von einem nur alle vier Jahre zu behandelnden Rüstungsprogramm Abstand nahm und diese Forderung, nämlich die parlamentarische Initiative Burkhalter, ablehnte, und zwar mit dem Stimmenverhältnis von zwei zu eins, nämlich in etwa mit 120 zu 60 Stimmen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Nationalrat in einer weiteren Runde die Meinung ändern würde.
So verbleibt die Forderung nach einem alle vier Jahre zu erscheinenden sicherheitspolitischen Bericht. Hier haben wir jedoch in unserer Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass wir genügend andere Instrumente besitzen, um uns mit der sicherheitspolitischen Lage auseinanderzusetzen. Bereits der Kommissionssprecher hat auf Artikel 149b des Militärgesetzes verwiesen, gemäss dem der Bundesrat periodisch überprüft, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. Der Kommissionssprecher hat gesagt, das sei ein Blick zurück. Ich bin hier aber anderer Meinung. Ich war auch dabei, als wir diesen Artikel 149b des Militärgesetzes formuliert und ins Gesetz geschrieben haben. Es kann in der Sicherheitspolitik nie nur einen Blick zurück geben, die Sicherheitspolitik ist immer auch nach vorne, in die Zukunft, gerichtet. Deshalb lesen Sie auch den Bericht an die Bundesversammlung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes, den der Bundesrat veröffentlicht hat. Sie werden sehen, dass auch in diesem Bericht eine Analyse der zukünftigen Gefahren im Vordergrund steht.
Wir müssen auch daran denken: Der Grundauftrag der Armee ist in der Verfassung festgelegt und wird im Militärgesetz umgesetzt. Eine Milizarmee kann nicht alle vier Jahre umgekrempelt werden; sie verlangt vielmehr eine gewisse Konstanz. Deshalb haben wir bei der Gesetzgebung nicht eine permanente erneute Infragestellung, sondern ein politisches Controlling verlangt, das aber auch einen Blick nach vorne einschliesst. Der Bundesrat ist diesem Verlangen mit einem Pilotbericht Ende 2003, mit einem Zwischenbericht Ende 2005 und mit dem bereits zitierten ersten Bericht an die Bundesversammlung Anfang 2008 nachgekommen. Was wollen wir denn mehr?
Wer den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 nochmals hervorholt - ich habe es getan -, wird unschwer feststellen, dass es sich dort um eine breitangelegte sicherheitspolitische Analyse handelt, die beim Ende des Kalten Krieges ansetzt, eine Neutralitätsdiskussion beinhaltet und letztlich zu strategisch wichtigen Erkenntnissen führt. Daraus haben wir dann folgerichtig das Armeeleitbild abgeleitet und eine grosse Revision des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung vorgenommen. All das führte zur Armee XXI. So etwas kann man alle zehn, aber sicher nicht alle vier Jahre machen - schon gar nicht in einer Milizarmee.
Ich meine, das hier sei der falsche Ansatz. Denjenigen, den wir brauchen, haben wir bereits in Artikel 149b des Militärgesetzes festgeschrieben. Also, machen wir das, was wir tun müssen, mit der notwendigen Seriosität, und sehen wir davon ab, eine Hektik zu produzieren, die wenig hilfreich ist. Verzichten wir darauf, die Administration, die wir so oft kritisieren, einmal mehr mit einer "Berichtitis" aufzublähen. Ich glaube, hier ist eine gewisse Zurückhaltung angesagt.
Nun zum zweiten Anliegen, das unsere Kommission mehrheitlich auch nicht unterstützt: Ich möchte nicht die gute Absicht des Urhebers dieser parlamentarischen Initiative infrage stellen. Da ich auch schon einmal als Mitglied der SiK als Referent von der Schweizerischen Rüstungskommission eingeladen worden bin, weiss auch ich, dass es dort gewisse Kreise, mitunter auch Bundesräte, wünschen würden, wenn wir nur mehr alle vier Jahre über einen Rüstungsverpflichtungskredit befinden würden, so, wie wir dies in anderen Bereichen wie etwa in der Bildung, im Verkehr oder in der Landwirtschaft tun. Dies würde damit einhergehen, dass die spezifischen Beschaffungen, das heisst die eigentlichen Beschaffungsprojekte, in der heutigen Form nicht mehr durch das Parlament im Rahmen des Rüstungsprogrammes behandelt würden, sondern bloss noch als Zahlungskredite in den jährlichen Budgets erscheinen würden. Dort würden dann, sofern das interessieren würde und die notwendige Aufmerksamkeit dafür vorhanden wäre, in erster Linie die Finanzkommissionen die einzelnen Beschaffungen beurteilen, was mit dem erheblichen Risiko verbunden wäre, dass unsere Budgetdebatten im Dezember zu Diskussionen verkommen würden, wie wir sie heute zum Teil intensiv und kontrovers im Rahmen der Rüstungsprogramme führen. Auch wenn ich mich schon gewaltig geärgert habe, wenn an sich einsichtige Rüstungsinvestitionen durch durchschaubare parteipolitische Geplänkel verhindert wurden, so scheint es der Mehrheit unserer Kommission nicht zuletzt im Hinblick auf die parlamentarische Mitwirkung gerechtfertigt, dass sich auch das Parlament mit den grossen Investitionen auseinandersetzt.
Mit der parlamentarischen Initiative Burkhalter verschiebt man die Entscheidungsbefugnis erheblich auf die Stufe der Exekutive, wie auch der Bericht der nationalrätlichen Kommission festhält. Die heutige Art, Rüstungsprogramme zu behandeln, motiviert auch die Verwaltung, sprich die Armasuisse und den Bundesrat, uns ausgereifte Vorlagen zu unterbreiten, die den Überprüfungen des konstruktiv kritischen Teils des Parlamentes standhalten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist denn auch der Meinung, dass sich das Parlament nicht seiner eigenen Kompetenz berauben sollte. Auch darf mit Verlaub darauf hingewiesen werden, dass zumindest diejenigen Parlamentsmitglieder, die sich für eine leistungsfähige Armee einzusetzen wissen und die keinen Rüstungsfirmen nahestehen, bis jetzt stets Hand geboten haben, damit sich unsere Armee im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kredite ausrüsten konnte. Dies möchten wir beibehalten. Es ist am Bürger, an der Wahlurne zu entscheiden, falls er findet, gewisse Verhinderer einer zeitgemässen militärischen Rüstung müssten ersetzt oder vielleicht auch gestärkt werden. Persönlich gehöre ich der ersten Gruppe an.
Quintessenz dieser Überlegungen: Beide mit dieser Vorlage anbegehrten Änderungen vermögen einer kritischen Beurteilung nicht zu genügen, weswegen auf sie verzichtet [PAGE 321] werden sollte. Konsequenterweise ist deshalb nicht auf die Vorlage einzutreten.