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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion unseres Kollegen Alex Kuprecht zu unterstützen. Heute sind rein gemeinnützige Organisationen grundsätzlich steuerfrei. Es geht Herrn Kuprecht darum, diese Steuerfreiheit massvoll zu öffnen für Vereine, die ideelle Zwecke verfolgen. Das ist gerechtfertigt. Herr Kuprecht will nur eine Steuerfreiheit, wenn der Vereinsertrag für ideelle Zwecke verwendet wird. Das heisst also, dass Vereine, welche bloss zum Zweck haben, ein Fest zu organisieren, und den Ertrag ihren Mitgliedern oder dem Vorstand als Gewinn ausschütten, selbstverständlich hiefür nicht steuerbefreit sein sollen. In diesem Punkt sind wir uns einig. Wo aber der Ertrag oder das Vermögen für ideelle Zwecke eingesetzt werden, ist es doch richtig, diese Steuerfreiheit einzuführen. Die Abgrenzung, was gemeinnützig und was ideell ist, ist ja ohnehin fliessend und der Entscheid oft zufällig. Ist nun ein Verein, welcher Tätigkeiten für die Öffentlichkeit und für die Mitglieder erbringt, steuerfrei, oder ist er nicht steuerfrei? Ich kenne die Praxis. Oft ist es fast ein Zufallsentscheid.

Ein zweiter Grund aber scheint mir so wichtig, dass er hier erwähnt wird, nämlich der Hinweis auf die Rechtspraxis. Sie wissen, dass viele der grossen Sportverbände ihren Sitz in der Schweiz haben: das IOK, die Fifa und eine ganze Reihe anderer. Die machen zum Teil immense Gewinne, und diese sind durchwegs steuerbefreit. Die Fifa ist steuerbefreit, weil sie ihren Ertrag und ihr immenses Vermögen wohltätig für Nachwuchsförderung und andere sportliche Zwecke einsetze. Aber wenn ich die Praxis anschaue, dann scheint mir diese Organisation auch einen anderen wichtigen Zweck zu haben, nämlich die Förderung des Wohlergehens älterer Herren in luxuriösen Lebensumständen. Solche Organisationen sind steuerfrei. Jene aber in der Schweiz, welche doch dafür sorgen, dass in der Freizeit Sinnvolles geschieht, sei es für Jugendliche oder Erwachsene, die erklären wir für steuerpflichtig, obwohl sie doch eine sinnvolle, soziale, gemeinschaftliche Arbeit verrichten.

Nun ist die Motion durchaus offen formuliert. Eine allgemeine und grenzenlose Steuerbefreiung strebt auch Herr Kuprecht nicht an. Mein Kanton Schwyz war in der genau gleichen Situation, und wir haben sie geklärt. Wir haben eine Steuerrevision beschlossen, und das Volk hat vor zwei Wochen mit grosser Mehrheit zugestimmt. Wir haben die Regel eingeführt, dass bis 30 000 Franken Ertrag, der ideell verwendet wird, Steuerfreiheit besteht und für 300 000 Franken Vermögen ebenfalls, wenn das Vermögen ideell eingesetzt wird. Was erreichen wir damit im Kanton Schwyz? Wir erreichen, dass Fussballclubs, die doch ideale Freizeitgestaltung anbieten, dass andere Sportclubs, die gute Anlässe organisieren, dass gesellschaftliche und kulturelle Vereine, welche für die Mitglieder Gutes tun und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen anbieten, den Gewinn bis zur genannten Limite nicht versteuern müssen.

Ich bitte Sie: Lassen wir uns einmal vom Kanton Schwyz inspirieren, und beauftragen wir den Bundesrat, eine ähnlich gelagerte Lösung zu suchen und uns als Gesetzesänderung vorzuschlagen, sei es - auch das besagt die Motion Kuprecht - nur für die direkte Bundessteuer oder sei es im Rahmen einer Vorschrift der Steuerharmonisierung. Sie sind frei, aber wir laden Sie ein, den sportlichen Ball der Fifa, den wir Ihnen zuspielen, Herr Bundespräsident, aufzunehmen und uns später mit einer Vorlage zurückzuspielen.