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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Das Geschäft, das wir jetzt beraten, ist etwas weniger umstritten. Wir haben im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Rettungspaket für die UBS auch eine Vorlage zum Einlegerschutz beraten. Wir haben damals eine kleine Revision gemacht, und diese ist bereits in Kraft getreten. Der Bundesrat hat uns damals versprochen, eine grössere Revision des gesamten Einlegerschutzes vorzubereiten und diese bis Anfang April 2009 vorzulegen. Heute geht es um die beiden Motionen Bischof und Leutenegger Oberholzer.

Herr Nationalrat Bischof verlangt in seiner Motion 08.3529 eine Erhöhung des Höchstbetrages des Einlegerschutzes von 30 000 auf 100 000 Franken. Das haben wir letztes Jahr bereits in dieses Gesetz hineingeschrieben. Er verlangt zweitens, dass bei Insolvenz einer Bank die Weiterführung des Geschäftszwecks "Auszahlung der gesicherten Einlagen" unter Aufsicht sichergestellt wird. Dieses Anliegen haben wir letztes Jahr nicht explizit geregelt. Der dritte Punkt in der Motion Bischof ist, dass Forderungen aus der Säule 3a und aus Freizügigkeitsstiftungen selbstständig und getrennt von den übrigen Einlagen gesichert werden. Auch das steht bereits im Gesetz. Man kann also sagen, dass die Motion Bischof weitgehend erfüllt ist.

Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer verlangt in ihrer Motion 08.3546 ebenfalls eine Erhöhung des Einlegerschutzes von 30 000 auf 100 000 Franken. Das ist erledigt. Sie verlangt ausserdem, dass der Maximalbetrag der Einlagesicherung von heute 1 Milliarde auf 4 Milliarden Franken erhöht wird. Wir haben letztes Jahr 6 Milliarden beschlossen. [PAGE 359] Diese Forderung ist nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt. Und als weitere Forderung steht in der Motion von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eine Verkürzung der Frist zur Auszahlung der privilegierten Einlagen von 90 Tagen auf maximal einen Monat. Diese Forderung ist ebenfalls bereits erfüllt. Man kann sagen, dass auch die Forderungen dieser Motion bereits erfüllt sind.

Das Problem - das haben wir letztes Jahr bei dieser kleinen Revision erwähnt - haben wir damit aber nicht gelöst. Wir haben damals deutlich gesagt, dass wir eine andere Lösung brauchen. Das hat auch der Bundesrat bestätigt, weil wir mit dem Fonds, den wir beschlossen haben, schnell an Grenzen stossen und weil das heutige Gesetz auch Systemrisiken beinhaltet: Wenn eine Bank fällt, besteht die Gefahr, dass sie andere mitzieht. Das hat der Bundespräsident in der Kommissionssitzung Anfang April bestätigt. Er hat auch erklärt, dass wir noch im April eine Vorstellung davon bekommen würden, wie der Einlegerschutz definitiv geregelt werden solle. Deshalb hat unsere Kommission beschlossen, Ihnen diese beiden Motionen als erfüllt zur Ablehnung zu empfehlen. Am 13. Mai 2009 hat das Eidgenössische Finanzdepartement dann eine Medienmitteilung veröffentlicht und darin bekanntgegeben, dass die Vernehmlassungsvorlage für eine umfassende Revision des Einlegerschutzes verspätet sei und dass die Vernehmlassung erst im dritten Quartal eröffnet werde.

Wir haben in unserer Kommission darüber diskutiert, ob wir die heute zur Diskussion stehenden Motionen als erfüllt ablehnen oder ob wir sie sistieren sollen. Wir haben mit 8 zu 3 Stimmen entschieden, sie zur Ablehnung zu beantragen. Ich weiss nicht, wie die Kommission entschieden hätte, wenn sie bereits Anfang April darüber informiert worden wäre, dass die Vorlage so grosse Verspätung hat. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Die Informationen, die wir damals hatten, lauteten anders. Ich kann Ihnen heute nur den Entscheid der WAK wiedergeben.