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Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Ich stelle keinen anderen Antrag als die Kommission, erlaube mir aber, bei dieser Gelegenheit eine meines Erachtens notwendige grundsätzliche finanzpolitische Bemerkung anzufügen.

Wir teilen wahrscheinlich alle die Sorge um den Bundeshaushalt. Wir erfahren in dieser Budgetdebatte einmal mehr, dass wir im Stadium der Beratung des Budgets naturgemäss nur noch Feinkorrekturen vornehmen können. Daraus müssen wir die Folgerung ziehen, dass Finanzpolitik nicht nur bei Budget und Rechnung, sondern vor allem durch eine bessere Verknüpfung von Finanz- und Sachentscheiden im politischen Alltag zu leisten ist.

Eine der möglichen Massnahmen in dieser Richtung ist sicher, prozessorientiert, also bei den einzelnen Sachgeschäften, die Berücksichtigung der Finanzpolitik zu erleichtern versuchen. Das ist ein Anliegen bezüglich der Ausgestaltung der Sachgeschäfte, aber auch, meines Erachtens, bezüglich der Ausgestaltung der Verpflichtungskreditvorlagen, wie dies in Artikel 25ff. des Finanzhaushaltgesetzes umschrieben ist.

Ich meine, in eine Verpflichtungskreditvorlage gehören erstens eine genügende Auseinandersetzung mit dem Bedürfnis, dem Nachweis des Bedürfnisses; zweitens eine Darstellung des Raumprogrammes; und drittens eine Auseinandersetzung mit der Effizienz. Ist das, was vorgeschlagen wird, wirklich rationell, sinnvoll? Ist das Verhältnis zwischen Zweck und Mitteln ausgewogen?

Es fällt, jedenfalls meines Erachtens, dem Neuling schwer, sich anhand dessen, was in der Botschaft steht, und anhand dessen, was uns vorgetragen wird, ein Bild von diesem Geschäft zu machen. Es besteht also das Risiko, dass man einen Kredit spricht, aber die Verknüpfung mit der Sache zu wenig beurteilen kann. Das wäre ein Wunsch für künftige derartige Vorlagen.