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Brändli Christoffel · Ständerat · 2009-05-27

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27

Wortprotokoll

Es ist für mich unbestritten, dass Wege gefunden werden müssen, um die Exzesse im Salärbereich von Grossunternehmen in Zukunft zu unterbinden; dies insbesondere dann, wenn sich der Staat mit erheblichen Mitteln engagieren muss, um zu vermeiden, dass unsere Volkswirtschaft und damit unsere Bevölkerung wegen einiger skrupelloser Manager grossen Schaden erleiden muss. Ich habe volles Verständnis für die Emotionen, die in letzter Zeit in diesem Zusammenhang ausgelöst wurden. Wenig zur Versachlichung der Diskussion beigetragen haben die Äusserungen des derzeitigen VR-Präsidenten der UBS. Zumindest stellt sich aufgrund dieser Äusserungen die Frage, wo aufgrund des angerichteten Chaos die Experten und wo die Laien sitzen.

Doch nun zur Sache: Ziel meines Antrages ist eine Versachlichung der emotional sehr aufgebauschten Debatte. Ziffer 2 verlangt für Finanzinstitute mit staatlicher Unterstützung eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Betrieben, und gemäss Ziffer 3 sollen auch für erfolgreich im Markt tätige Grossunternehmen Regulierungen vorgesehen [PAGE 362] werden. Weniger das Ziel als die Formulierung ist offensichtlich umstritten. Die Kommission hat denn Ziffer 2 auch nur mit Stichentscheid der Präsidentin mit 6 zu 6 Stimmen überwiesen. Drei Ziffern der Motion wurden mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Inzwischen stehen die Arbeiten der Finma zum Erlass von Richtlinien vor dem Abschluss. Diese Arbeiten lagen beim Entscheid der Kommission nicht vor und konnten deshalb zur Entscheidfindung nicht beigezogen werden. Unklar ist auch, ob eine Salärstruktur analog zu jener der bundesnahen Betriebe die Wettbewerbsfähigkeit unserer Grossbanken beeinträchtigen kann. Das darf nicht geschehen. Die Schweiz als wichtiger internationaler Finanzplatz hat alles Interesse daran, für ihre Banken Rahmenbedingungen zu setzen, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen stärken, nicht schwächen. Sowohl finanzpolitische wie auch arbeitsmarktliche Gründe spielen dabei eine wichtige Rolle. Die staatlichen Eingriffe dürfen nicht dazu führen, dass die Erfolgsaussichten der Rettungsmassnahmen beeinträchtigt werden. Vielmehr ist darauf hinzuarbeiten, dass eine rasche Gesundung möglich wird und, wie es die Kommission auch wünscht, dass das Engagement des Staates so schnell als möglich aufgehoben werden kann.

Die Rückweisung an die Kommission gibt die Möglichkeit, verschiedene Fragen einer vertiefteren Prüfung zu unterziehen. Sollte ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bejaht werden, ist wahrscheinlich eine Modifikation des Motionstextes nötig. Die konsequente Ausrichtung auf die bundesnahen Betriebe entspricht kaum den Bedürfnissen einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Vergleich mit Salärsystemen bei anderen Banken wie Kantonalbanken unterstreicht diese Feststellung. Es ist deshalb wichtig, dass die Kommission die damit zusammenhängenden Fragen nochmals prüft und allenfalls auch mit Hearings vertieft. Auf die nächste Session hin kann dann bei uns ein anderer Antrag gestellt werden.

Dabei müssen wir auch beachten, und diese Feststellung scheint mir sehr wichtig zu sein, dass die Motion aus dem Nationalrat aus fünf Ziffern besteht und nicht nur aus Ziffer 2. Von diesen fünf Ziffern hat die Kommission drei abgelehnt. Es ist für mich eigentlich erstaunlich, dass die Leute, die hinter diesem Vorstoss stehen, sich nicht einmal die Mühe genommen haben, eine Minderheit zu bilden, nachdem diese Entscheidungen jeweils mit 7 zu 5 Stimmen gefallen sind. Man kann sich beispielsweise in Bezug auf den Verwaltungsratssitz durchaus der Auffassung des Bundesrates anschliessen, weil es sich um ein kurzfristiges Engagement handelt. Aber wenn ich dann die Antwort des Bundesrates lese, in der Grundsätze wegen Interessenkollisionen fixiert werden - es heisst, mit einem Verwaltungsratsmandat und gleichzeitigem Aktienbesitz werde der Bund zum Insider usw. -, meine ich, dass man diese Grundsätze auf alle Beteiligungen, auf alle bundesnahen Betriebe anwenden müsste. Auch hier würde sich eine grundsätzlichere Diskussion lohnen, wenn man dies in dieser Ziffer aufnimmt.

Sie haben jetzt die Wahl. Sie können der Kommission den Auftrag geben, diese Fragen nochmals zu prüfen, auch aufgrund der doch etwas neuen Situation. Sie können Ja oder Nein stimmen; mit diesem "gerupften Huhn" - es sind ja nur noch zwei der fünf Ziffern des Nationalrates, die zur Diskussion stehen - wird sich der Nationalrat kaum abfinden. Die Vorlage kommt dann im September in den Nationalrat, und dann kommt sie im Dezember wieder zu uns zurück; wir werden uns also das ganze Jahr mit diesem Geschäft befassen.

Ich persönlich habe mir folgende Überlegung gemacht: Wir sind jetzt an dieser Bank mit 6 Milliarden Franken beteiligt. Ich habe mir überlegt, welcher Entscheid am ehesten dazu beiträgt, dass diese 6 Milliarden Franken an Wert gewinnen und nicht an Wert verlieren, und da bin ich fest überzeugt, dass Sie dieses Volksvermögen am ehesten im Wert erhalten können, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.