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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Es geht hier um die Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, auf welchen ein Beitrag von 7,8 Prozent erhoben wird. Dieser Satz von 7,8 Prozent war Gegenstand langer Beratungen und auch vieler Berechnungen in der gescheiterten 11. AHV-Revision. Er hat sich dann auch als jener Satz herausgestellt, der der Gleichbehandlung selbstständiger und unselbstständiger Beitragszahler am nächsten kommt. Wir haben die Frage ebenfalls diskutiert, gerade auch im Nachgang zu den Diskussionen im Nationalrat. Die Kommission war der Auffassung, dass diese Frage, wenn sie aufzunehmen sei, in der 12. AHV-Revision behandelt werden müsse, denn diese 12. AHV-Revision sei wahrscheinlich vor allem eine Finanzierungsvorlage.

Die Mehrheit der Kommission hält aber klar dafür, dass am heutigen Satz festzuhalten sei.