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Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-06-03

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Das EU-Media-Abkommen ist durch, im Nationalrat wie im Ständerat. Es wird ratifiziert, es tritt irgendwann im November in Kraft. Am Tag danach werden die deutschen Sender für ihre Schweizer Werbefenster das Herkunftslandprinzip anwenden, und sie werden mit Wein- und Bierwerbung anfangen, egal, was wir heute in unser Gesetz schreiben. Sie werden damit nichts Illegales tun, sie werden in ihrem guten Recht sein, weil das Media-Abkommen vorsieht, dass das Herkunftslandprinzip angewendet wird. Es wird dann allenfalls eine Aufgabe für die Schweiz sein, bei den Landesmedienanstalten ein Schlichtungsverfahren einzureichen - dies betrifft Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg, es geht gegen RTL, Sat1, Pro7 und VOX -, um zu beweisen, dass diese Werbung für die Schweiz irgendwie eine existenzielle Bedrohung darstellt. Sie muss beweisen, dass es im nationalen öffentlichen Interesse liegt, diese Werbung in den Werbefenstern zu verbieten.

Ich glaube, wir kennen die internationalen Beziehungen gut genug, um zu wissen, dass ein solches Verfahren erstens einmal sehr lange dauern wird und zweitens kaum Chancen hat, weil es für die Gegenseite relativ leicht sein wird zu beweisen, dass wir in unserer Gesetzgebung kein allgemeines Alkoholwerbeverbot kennen. Wir haben im Alkoholgesetz genau wie Deutschland das Verbot der Werbung für gebrannte Alkoholika. Aber für die vergorenen Alkoholika Wein und Bier gibt es kein Werbeverbot. Deshalb darf in der Schweiz im Kino, auf Plakaten in den Strassen und an Sportveranstaltungen, in Zeitungen und Zeitschriften usw. für Wein und Bier geworben werden. Es wird unmöglich sein, den Landesmedienanstalten in Deutschland zu beweisen, dass es im öffentlichen nationalen Interesse der Schweiz liege, genau in den deutschen Werbefenstern diese Werbung zu verbieten.

Diese Werbefenster werden also ihre Umsätze steigern können; sie sind bereits heute, in den letzten zwei Jahren seit Inkrafttreten des neuen RTVG, die Einzigen, die massiv von der Gesetzesrevision profitiert haben. Es ist bekannt, dass sie ihre Umsätze klar steigern konnten. Sie haben vom Volumen her - ich sage nicht vom Nettoumsatz, sondern vom Werbevolumen her - die SRG übertroffen. In dieser Zeit sind auch die Umsätze unserer Sender gesunken. Wir wissen, dass die Umsätze der Regionalsender, derjenigen, die mit dem neuen Gesetz ein bisschen Alkoholwerbung machen dürfen, wegen der konjunkturellen Entwicklung um 10 bis 15 Prozent zurückgegangen sind. Jetzt wollen wir ihnen zusätzlich noch die 5 bis 10 Prozent des Umsatzes aus der Bierwerbung wegnehmen.

Die Zahlen der SRG sind inzwischen bekanntgeworden; sie wies im letzten Jahr einen Verlust von 80 Millionen Franken auf, und sie hat in diesem Jahr Schwierigkeiten. Wollen wir der SRG 10 Millionen Franken an Werbeeinnahmen wegnehmen? Wollen wir ihr auch die Werbung für Bier ohne Alkohol, die sie jetzt machen kann, wegnehmen? In den Schweizer Werbefenstern der deutschen Sender darf sowieso für Bier mit Alkohol geworben werden. Weshalb soll dann in der SRG nicht für Bier ohne Alkohol geworben werden? Diese fehlenden Einnahmen schmälern nicht nur den Gewinn der SRG, sondern sie führen auch zu einem Verlust der bestehenden Werbung.

Der Gedanke der Prävention ist natürlich ein wichtiger Gedanke, den wir uns machen können. Ich habe dem Bundesrat in der Kommission aber eine Frage gestellt, die keine Antwort fand, und zwar die folgende: Seit je gibt es auf den deutschen Sendern - im deutschen Teil, nicht in den Schweizer Werbefenstern - diese Alkoholwerbung. Sie existiert bereits und wird von Schweizer Jugendlichen konsumiert, und zwar massiv: Zwei Drittel des Fernsehkonsums in der deutschen Schweiz betreffen deutsche Sender. In der Romandie ist das Problem inexistent, weil die französischen Sender keine Alkoholwerbung ausstrahlen. Jetzt die Frage: Kann man wissenschaftlich beweisen, dass es in der deutschen Schweiz erheblich mehr Jugendliche mit Alkoholproblemen gibt, weil die Deutschschweizer Jugend den deutschen Sendern ausgesetzt ist und jene der Romandie nicht, kann man so einen Unterschied beweisen? Nein, das ist nicht der Fall! Ich glaube, die Prävention hat damit relativ wenig zu tun.

Wie bereits mehrmals gesagt: Die Werbung spielt natürlich eine Rolle. Ihr kommt die Rolle zu, jene, die konsumieren, auf eine bestimmte Marke hinzuweisen - möglicherweise auf eine Schweizer Marke statt vielleicht auf eine deutsche. Das ist übrigens eine Folge unseres Verbotes: Wir stärken damit die grossen ausländischen Konzerne und benachteiligen eben die Schweizer Produzenten, die sich Sat1, RTL, Pro7 nicht leisten können. Es geht darum, den Konsumenten allenfalls zu orientieren. Man bemerke noch eine Sache: Die einzigen Werbeträger, die unter dem heutigen Gesetz sowieso irgendwie eingeschränkt werden, sind eben die elektronischen Medien. Denn das RTVG sieht sowieso vor, dass die Alkoholwerbung in Radio und Fernsehen keine Lifestylewerbung sein darf, die Vorteile des Alkoholkonsums aufzeigt. Das ist also im Radio und Fernsehen viel eingeschränkter als bei den anderen Werbeträgern. Bei denen gibt es keine Einschränkungen im schweizerischen Gesetz.

Deswegen möchte ich Sie bitten, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es macht wenig Sinn, dass wir hier noch eine Differenz behalten und bis zur Einigungskonferenz gehen, in einer Sache, die eigentlich marginal ist und für die Prävention keine so grosse Bedeutung hat, wie es erzählt wird. Diese Werbung ist heute schon auf den deutschen Sendern zu finden. Sie wird ab November in den Schweizer Werbefenstern der deutschen Sender sowieso enthalten sein, egal, was wir ins Gesetz schreiben. Schiessen wir hier kein Eigentor; erlauben wir den Schweizer Sendern wenigstens gleich lange Spiesse wie den deutschen Sendern.

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