Lexipedia

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04

Wortprotokoll

Die Kulturförderung des Bundes basiert auf dem Gedanken der Subsidiarität, das heisst, der Bund ergänzt die Kulturförderung von Gemeinden, Städten und Kantonen, und deshalb sind wir ja auch drin eingebunden. Er pflegt mit ihnen auch eine ständige, enge Zusammenarbeit und baut am gemeinsamen Fördersystem mit. Städte und Kantone sind partnerschaftlich beteiligt. Wichtig scheint mir aber auch, dass wir den Kulturschaffenden eine gewisse Freiheit zugestehen und sie nicht allzu stark einbinden.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden nun klare Zuständigkeiten geschaffen. Pro Helvetia ist als unabhängiges Fachorgan für die Kulturförderung und die Kulturvermittlung des Bundes zuständig, und einer unabhängigen Agentur wird die Filmförderung übertragen. Das Bundesamt für Kultur formuliert die Kulturpolitik des Bundes und setzt sie in Koordination mit den Gemeinden, Städten und Kantonen um.

In erster Linie schaffen wir hier ein Organisationsgesetz, nach welchem die Koordination und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kulturen, aber auch mit den Museen und den Initiativen Einzelner von den Gemeinden gefördert und von Bund und Kantonen ergänzt wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute das Museums- und Sammlungsgesetz und das Kulturförderungsgesetz beraten und die Einbindung von Pro Helvetia diskutieren.

Ich komme nun zum Kanton Luzern. Für ihn ist das Verkehrshaus, das meistbesuchte Museum der Schweiz, natürlich sehr wichtig. Hier muss ich eine Interessenbindung offenlegen, die ich jedes Mal offenlegen muss: Ich bin Vizepräsidentin des Verkehrshauses Luzern. Wir legen Wert darauf, dass das Verkehrshaus nicht ins Museumsgesetz gehört, sondern ins Kulturförderungsgesetz, denn das bildet ja auch die gesetzliche Grundlage für Abgeltungsbeiträge, sowohl für das Verkehrshaus als auch für weitere Museen.

Zur Vorgeschichte: Mit dem Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 beteiligte sich der Bund erstmals mit einem Zahlungsrahmen an den Betriebskosten des Verkehrshauses. Bei der Behandlung des Nachfolgebeschlusses für die Jahre 2004 bis 2007 verlangte das Parlament eine gesetzliche Grundlage und erliess 2003 erstmals ein Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen, das der Bundesversammlung die Kompetenz einräumte, mit einfachem Bundesbeschluss, der nicht dem Referendum untersteht, Beiträge an das Verkehrshaus für eine mehrjährige Periode zu billigen.

Gekoppelt waren die Bundesbeiträge an einen Leistungsvertrag mit detailliertem Beschrieb der vom Verkehrshaus zu erbringenden Leistungen im musealen Kernbereich und mit der Auflage an Kanton und Stadt Luzern und an die Innerschweizer Kantone, sich angemessen zu beteiligen. In der Botschaft vom 12. September 2007 zur Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011 führt der Bundesrat auf Seite 6672 unter anderem aus: "In Zukunft soll die Finanzierung sämtlicher Drittmuseen im Bundesgesetz über die Kulturförderung geregelt werden". Dabei verweist der Bundesrat ausdrücklich auf Artikel 9 des Entwurfes zum Kulturförderungsgesetz. Er führt auf Seite 4826 der Botschaft zum Bundesgesetz über die Kulturförderung ferner aus: "Der Entwurf KFG orientiert sich an folgenden kulturpolitischen Leitlinien: ... Bewährte Förderungsmassnahmen des Bundes, denen bisher eine gesetzliche Grundlage fehlte, sollen weitergeführt und im KFG geregelt werden." Und auf Seite 4835 der gleichen Botschaft heisst es: "Das KFG löst in diesem Bereich das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz (SR 432.51) und das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an Memoriav (SR 432.61) ab."

Fazit: Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Abgeltungsbeiträge sowohl an das Verkehrshaus wie auch an weitere Museen ist unbestritten. Ebenso ist unzweifelhaft, dass Bundesrat und Parlament die Absicht verfolgen, befristete Gesetzgebungen für Beiträge an das Verkehrshaus und weitere Institutionen durch eine dauerhafte gesetzliche Grundlage im Kulturförderungsgesetz abzulösen. Selbstverständlich haben sowohl das Verkehrshaus wie auch weitere Institutionen andere mit dem Kulturförderungsgesetz anbegehrte Finanzhilfen noch nicht auf sicher. Aufgrund der Kann-Bestimmung verbleibt es eine kultur- und finanzpolitische Entscheidung, ob Beiträge tatsächlich gesprochen werden und vom Parlament im Budget bewilligt werden. Das Verkehrshaus und weitere Institutionen dürfen aber erwarten, dass der Bund seine kulturpolitische Verantwortung zur Erhaltung des kulturellen Erbes wahrnimmt. Es gibt natürlich Fälle, in denen Städte oder Kantone etwas nicht allein aus eigener Kraft finanzieren können. Dann ist es im Sinn des Subsidiaritätsprinzips, sie von oben her zu unterstützen. Direkt aktiv werden soll der Bund dort, wo ausschliesslich er eine Aufgabe sinn- und wirkungsvoll erfüllen kann. Dies ist der Fall, wenn es darum geht, für unser Land eine Kulturpolitik zu entwickeln, was namentlich im internationalen Kontext von Bedeutung ist.

Eine Zusammenarbeit mit Städten und Kantonen ist besonders wichtig für den Austausch mit dem Ausland. Hier sind mehr Koordination unter Leitung des Bundes und eine zielorientierte Zusammenarbeit dringend erwünscht. Konkret muss das heissen, dass der Bund bei der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung seinen Mitteleinsatz grundsätzlich überdenkt, zwischen Kulturpolitik im nationalen Interesse und Kulturförderung in einem spezifischen Sinne unterscheidet und entsprechend sein Förderinstrumentarium und seine Tätigkeit neu ausrichtet. Das erfordert jedoch einschneidende Veränderungen an bestehenden, über die Jahre gewachsenen Tätigkeiten im Bereich der Kultur. [PAGE 488]

Zusammenarbeit lässt sich jedoch nicht verordnen, sondern bedarf gegenseitigen Vertrauens, eines fortlaufenden Dialogs und des Willens, gemeinsam etwas Besseres zu tun. Den im Gesetzestext verwendeten Formulierungen kommt dabei grosse symbolische Bedeutung zu, denn die schweizerische Kulturpolitik spiegelt in erster Linie auch unsere Identität, unsere Kultur wider, und dem muss man unbedingt Rechnung tragen. Sie soll aber gleichzeitig auch auf die Unterschiede der verschiedenen Sprachregionen hinweisen, denn Kultur in der welschen Schweiz, in der italienischsprechenden Schweiz oder in der Deutschschweiz wird so oder so immer von der Identität her verstanden und auch unterstützt werden.

Ich bin für Eintreten auf die Botschaft und Zustimmung.