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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Das neue Kulturförderungsgesetz soll den Kulturartikel der Bundesverfassung umsetzen. Das ist richtig so; vergessen wir heute aber nicht, dass Kulturförderung in der Schweiz vor allem auch kantonal und lokal stattfindet, stattfinden muss. Das Zusammenführen des Kulturförderungsgesetzes und des Pro-Helvetia-Gesetzes im gleichen Gesetz begrüsse ich, aber gesetzestechnisch ist diese Zusammenführung noch nicht optimal vollzogen. So muss die Struktur des Gesetzes sicher noch angepasst werden, weil zwei Gesetze nicht einfach aneinandergehängt werden können. Ich denke, dass beispielsweise die Artikel über Gegenstand, Geltungsbereich, Ziele oder Zusammenarbeit wohl auch für die Pro Helvetia gelten müssen. Als Beispiel möchte ich Artikel 1, Gegenstand, erwähnen: Unter dem Gegenstandsartikel muss sicher auch die Organisation der Pro Helvetia namentlich aufgeführt werden. Ich rege deshalb an, dass diese strukturelle Anpassung des Gesetzes im zweiten Durchgang im Nationalrat vorgenommen wird.

Zu den Schlüsselfragen der Gesetzesvorlagen werden wir sicher in der Detailberatung eine eingehende Diskussion führen; Kollege Luginbühl hat hierzu bereits einige wichtige Ausführungen gemacht. Ich möchte lediglich erwähnen, dass das Bundesamt für Kultur auch bei der Lösung der Kommissionsminderheit nicht zu einem Amt ohne Kultur wird. Auch das Bundesamt für Verkehr betreibt selber keine Eisenbahn, und trotzdem spielt es bei Verkehrsfragen nach wie vor eine entscheidende Rolle.

Beim Eintreten erlaube ich mir aber einige grundsätzliche Bemerkungen: Die BFI-Botschaft oder das ETH-Gesetz nahmen wir hier im Parlament zum Anlass, eine breite bildungspolitische Diskussion zu führen. Ich vermisse nun hier eine ähnliche kulturpolitische Diskussion, wie sie eine solche Gesetzesvorlage eigentlich begleiten müsste. Wir sprechen nüchtern, fast rein technokratisch von Aufgabenteilung, von Schnittstellenproblemen, von Strukturen, von Organisationen, von strategischer und operativer Führung - alles natürlich unter dem Deckel der Kostenneutralität. Dann nehmen wir noch die spezielle Frage der sozialen Absicherung der Kulturschaffenden auf. Auch das Museums- und Sammlungsgesetz haben wir vorab in verwaltungstechnischer Hinsicht abgewickelt.

Ich wünschte mir aber eine breitere Diskussion zu Fragen wie: In welchem grösseren Zusammenhang, im nationalen oder internationalen Rahmen, steht unsere Kulturpolitik? Wie ist das Zusammenspiel der Kulturpolitik des Bundes mit der Kulturpolitik der Kantone? Welche Handlungsfreiheit billigen wir den Institutionen zu, die Kulturförderung betreiben? Wie halten wir es mit dem Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Kulturförderung? Warum haben wir uns nur gefragt, ob die Kulturförderung und die Kulturvermittlung in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden sollen, und nicht, ob dazu nicht auch die Frage der Erhaltung der Kultur gehört? Es gäbe noch viele weitere interessante kulturpolitische Fragestellungen. Von einer breiten kulturpolitischen Diskussion im Zusammenhang mit diesem Gesetz spüre ich nichts. Ich bedaure das. Wo bleibt ein Rest von Leidenschaft, wo bleibt eine Spur von Aufbruchstimmung, wo bleibt ein Rest von Begeisterung?

Der Ständerat hat einmal das Budget der Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt. Damals wurde im Parlament stundenlang und intensiv über durchaus interessante kulturpolitische Fragestellungen diskutiert. Die Zeitungen waren voll davon. Plötzlich wussten jeder und jede, wer der Hirsch mit dem Horn ist. Seit bald zwei Jahren liegen die Botschaften zum Kulturförderungsgesetz und zum Pro-Helvetia-Gesetz vor, und ich stelle vorab eher ein grosses Schweigen fest. Wir sollten aber eine kulturpolitische Diskussion nicht erst führen, wenn es um die finanziellen Mittel geht, sondern wir sollten sie schon bei der konzeptionellen Ausgestaltung der Kulturförderung führen. Vorab möchte ich erwähnen, dass das Bundesgericht vor nicht allzu langer Zeit einmal festgehalten hat, dass es im Wesen der Kunst liegt, dass sie ständig neue Formen annimmt, Normen sprengt und das Bestehende infrage stellt.

Staatliche Kulturförderung bedeutet auch notgedrungen, dass eine Auswahl getroffen wird. Auswahl ist dabei nicht mit einem Leuchtturmkonzept zu verwechseln. Auswahl besagt einfach, dass die Organe der Kulturförderung des Bundes nicht mit der Giesskanne das ganze kulturelle Gartenbeet giessen können; dafür sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu klein. Aber selbst eine Auswahl heisst noch lange nicht, dass die entsprechende Künstlerin oder der entsprechende Künstler den grossen Durchbruch schaffen wird. Das tun nur wenige, trotzdem war die Förderung wichtig und richtig. Also: Auswahl ja, aber die Kulturförderung braucht trotzdem auch eine gewisse Breite, damit etwas entstehen und wachsen kann, das über das Mittelmass hinausragt. [PAGE 487]

Was ausgewählt werden soll, ist dann nochmals eine andere Frage. Sind die bereits erfolgreichen Kunstschaffenden zu fördern, oder ist der Nachwuchs zu fördern? Soll der Staat neue Kunstformen fördern oder vor allem bewährte Kultur bewahren? Und was heisst denn hier schon "bewährte Kultur bewahren"? Und soll die geförderte Kunst Bestehendes infrage stellen dürfen oder nicht? Waren es nicht häufig Künstler und Schriftsteller, die der Zeit voraus waren? Wurden sie nicht häufig in jungen Jahren nicht nur verkannt, sondern verbannt? Kurz vor dem Tode wurden sie häufig zu Ehrenbürgern ernannt, und nach dem Tode haben sie dann plötzlich den Status von National-, Kantonal- und Lokalheiligen erhalten.

Es gibt sicher keine klaren und eindeutigen Antworten auf diese Fragen, aber diskutiert werden müssten sie eigentlich, bevor wieder irgendein Skandal die Gemüter erhitzt. Diese Gesetzesvorlage wäre eigentlich der Ort, eine solche Diskussion zu führen, den Puls der Politik zu spüren und den Puls der Politik weiterzugeben.

Wenn der Bund oder die Kantone Kunst fördern, kommen sie um eine wertende Qualifikation auch nicht herum. Daraus folgt für mich auch, dass Aktivitäten des Staates im Kunstbereich in der Regel durch Institutionen ausgeführt werden sollen, die mit einer gewissen Autonomie gegenüber der Zentralverwaltung ausgestattet sind. Dies gilt eigentlich nicht nur für die Kulturförderung, sondern auch für die Institutionen, die selber Kunst und Kultur veranstalten, so z. B. auch für Museen. Entsprechend haben wir das Landesmuseum, das man bald Nationalmuseum nennen wird, positioniert.

Damit können wir auch den Bogen zur heutigen Gesetzesvorlage schlagen, nämlich zur Positionierung der Stiftung Pro Helvetia. Die Autonomie der Stiftung Pro Helvetia wirkt dem Vorwurf der Staatsvereinnahmung, der Staatsnähe und der Staatskultur entgegen. Ebenso bietet diese Autonomie einen gewissen Schutz vor reflexartigen Übergriffen von uns Politikern und Politikerinnen. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Stiftung, mit eigener Rechtspersönlichkeit für die Pro Helvetia, ist deshalb nach wie vor richtig. Ihre Gründung war ja gerade eine kluge Reaktion unserer Vorgänger auf die gleichgeschaltete Kultur im Dritten Reich. Mit der vorgeschlagenen Rechtsform wird deshalb auch die wünschbare und notwendige Unabhängigkeit betont.

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, und auch ich bitte Sie, den Minderheitsanträgen zuzustimmen.