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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu den "Massnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes". Ich laufe Gefahr, zu jenen gezählt zu werden, die nach Auffassung von Kollege Leuenberger - er ist im Moment allerdings nicht im Saal - unter Kultur vor allem Museales verstehen. Wahrscheinlich hat Kollege Leuenberger seit Langem kein modern gestaltetes Museum mehr gesehen. Dort ist es nämlich so, dass eine Ausstellung in einem kulturellen Prozess auch zukunftsgerichtet ist. Es liegt dort also nicht nur verstaubte Ware herum.

In diesem Artikel werden die Mittel und Instrumente zur Erhaltung des kulturellen Erbes festgehalten. Es heisst in Absatz 1, dass der Bund insbesondere durch Finanzhilfen an die Projektkosten die Erhaltung des kulturellen Erbes unterstützen könne. Nun fragt man sich, wenn man hier "insbesondere" liest, ob es noch andere Finanzhilfen gibt als solche an Projektkosten. Könnten es auch Betriebskosten sein? In Absatz 2 heisst es: "Für Sammlungen und Netzwerke kann der Bund auch Finanzhilfen an die Betriebskosten leisten." Hier zeigt es sich, dass nur bei Sammlungen und Netzwerken auch Finanzhilfen an die Betriebskosten geleistet werden können.

Die Folgerung ist also die folgende: Implizit sind Finanzhilfen an Betriebskosten für Museen wohl ausgeschlossen. Wenn ich mir das Votum von Kollegin Leumann zum Eintreten in Erinnerung rufe, weiss ich nicht, ob ihre Interpretation in Bezug auf das, was man aufgrund dieses Gesetzesartikels für das Verkehrshaus Luzern machen kann und was nicht, richtig ist. Es wird nämlich um die Frage gehen: Was ist eine Sammlung, und was ist ein Museum? Ich schlage vor, dass man Museen in Sammlungen umtauft; damit wäre dort auch die Finanzierung der Betriebskosten möglich. Hier wird es möglicherweise um eine Definitionsfrage gehen.

Wenn ich die Überlegungen der Minderheit zusammenfasse, dann stelle ich fest, dass es hier für mich - und wahrscheinlich auch für den Nationalrat - ungeklärte Fragen gibt. Deshalb hat der Nationalrat hier eine Klärung vorgenommen, indem er ganz klar sagt: Finanzhilfen an Museen sind möglich. Es handelt sich dabei - das ist festzuhalten - um eine Kann-Formulierung.

Es kann nicht darum gehen, dass man die rund 900 Museen in der Schweiz nun alle mit Bundesmanna beglückt. Es wird vielmehr um eine Selektion gehen, und zwar werden Museen unterstützt, die eine nationale Bedeutung, die einen gewissen Level haben, solche, die unter Umständen gar eine internationale Ausstrahlung haben.

Wenn es nun, wie Herr Jauslin mir gesagt hat, sehr schwierig ist, solche Abgrenzungen vorzunehmen, würde ich sagen, es wäre mindestens in einer ersten Phase dort sinnvoll, Finanzhilfen an die Betriebskosten zu leisten, wo der Bund schon bis anhin eine Mitverantwortung getragen hat oder wo die Eidgenossenschaft gar in der Stiftung vertreten ist. Ich nenne als Beispiel das Schweizerische Alpine Museum in Bern: Da gibt es seit 1933 eine Trägerstiftung; die Eidgenossenschaft ist einer der fünf Träger dieses Museums. Ich denke, wenn man in einer Stiftung Träger ist, sollte man sich auch finanziell daran beteiligen. Im Übrigen leistet der Bund seit 1906 Beiträge an das Alpine Museum in Bern, und zwar aus der Überlegung heraus, dass die Schweiz als Alpenland in diesem Bereich eine besondere Verantwortung innerhalb Europas hat. Das wurde auch immer wieder bestätigt.

Warum funktioniert das mit diesen Beiträgen nun offenbar nicht mehr? Der Grund ist der, dass das Bafu, über dessen Budget diese Beitragsleistungen bisher geflossen sind, im Rahmen der Entlastungsprogramme erklärt hat, dass die Unterstützung des Alpinen Museums nicht mehr zu seinen Kernaufgaben gehöre. Rund 300 000 Franken seien zu viel. Dafür gehört dann die Wiederansiedlung von Wölfen und Bären im Alpengebiet für mehrere Millionen Franken im Jahr zu seinen Kernaufgaben - das ist offenbar die Auffassung des Bafu.

Ich habe diese Frage bereits 2002 im Rahmen eines Postulates aufgeworfen; dem Postulat wurde in diesem Rat zugestimmt. Dabei wurde mir zugesichert, dass diese Fragen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes geklärt würden. Ich habe die ganze Frage der Förderung der Museen von nationaler Bedeutung auch im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes aufgeworfen und habe einen entsprechenden Antrag formuliert. In der Kommission wurde gesagt, das werde alles im Kulturförderungsgesetz geregelt.

Nun stelle ich fest, dass mit dem Entwurf des Bundesrates wesentliche Bereiche nicht geregelt und unklar sind. Deshalb hat der Nationalrat Absatz 1, wie er auf der Fahne steht, zu Recht so beschlossen: mit den Finanzhilfen an die Betriebskosten. Er hat das ganz deutlich getan: Der Nationalrat hat diesen Beschluss mit 105 zu 58 Stimmen gefasst.

Wenn wir nun von Kommissionsmehrheit und -minderheit sprechen, muss hier auch offengelegt werden, dass der Entscheid in der Kommission durch einen Stichentscheid getroffen worden ist. Also waren die Verhältnisse in der Kommission bezüglich dieser Frage relativ ausgewogen.

Nun als Letztes noch der Hinweis betreffend die Kosten: Vom Bundesamt für Kultur wird uns gesagt, das koste im Jahr zehn bis fünfzehn Millionen Franken mehr. Das ist eine Frage der Triage, die man macht und wonach man sagt, bei welchen Museen eine gesamtnationale Bedeutung gegeben ist und bei welchen nicht. Ich meine, es sollten jetzt in einer ersten Phase jene Museen weiter Finanzhilfe für die Betriebskosten erhalten, welche gemäss Artikel 30 nun für die nächsten Jahre unterstützt werden; man kennt diese Museen, man weiss, welche es sind. Ich meine auch, dass man bei der künftigen Triage sehr sorgfältig sein sollte.

Ich möchte Sie also aufgrund dieser Überlegungen bitten, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.