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preparatory:AB 98762

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung zu Artikel 8a: Ich bedanke mich für das pragmatische Vorgehen. Das soll aber nicht Schule machen. Ich halte ganz klar fest, dass das keinen materiellen Gehalt hat bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur; das sind zwei völlig verschiedene Dinge. [PAGE 494]

Jetzt zu Artikel 9 Absatz 1 gemäss der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes: Diese Fassung ermöglicht dem Bund, die Erhaltung des kulturellen Erbes zu unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei Beiträge an Projekte im Zusammenhang mit dem Sammeln, Restaurieren, Erforschen, Erschliessen und Vermitteln. Ausgeschlossen sind im Grundsatz - und das ist dann auch der Gegenstand des Minderheitsantrages - Beiträge an die Betriebskosten von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter.

Der Nationalrat hat nun eine Änderung vorgenommen, indem er eben auch Finanzhilfen an die Betriebskosten ermöglichen will. Im Weiteren soll die Finanzhilfe auch Beiträge an Versicherungsprämien umfassen. Die Mehrheit unserer Kommission - das ist die Differenz - will in Übereinstimmung mit dem Bundesrat Betriebskostenbeiträge ausschliessen, weshalb sie Ihnen bei Absatz 1 die Fassung des bundesrätlichen Entwurfes beantragt. Bezüglich der Beiträge für Versicherungsprämien schliessen wir uns dem Beschluss des Nationalrates an; hierfür schaffen wir aber einen neuen Absatz 1bis. Was die bundeseigenen Einrichtungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes anbelangt - man denke an das Landesmuseum -, wird neu das sich ebenfalls noch in der Beratung befindliche Bundesgesetz über Museen und Sammlungen gelten.

Die Kommissionsminderheit schlägt nun vor, bei Absatz 1 dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie, diesen Antrag abzulehnen, wobei ich darauf hinweise, dass gemäss Absatz 2 für Sammlungen und Netzwerke Dritter weiterhin Finanzhilfen an die Betriebskosten möglich sind; solche sind möglich. Es geht hier nur um die Museen. Dies sind die möglichen finanziellen Konsequenzen, die mit dieser Ausweitung, die der Nationalrat vorgenommen hat, zusammenhängen. Es ist eine Kann-Vorschrift, sie hat uns aber veranlasst, hier die Fassung des Bundesrates vorzuschlagen.