Maissen Theo · Ständerat · 2009-06-04
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wurde seinerzeit konzeptionell als sogenannte Anschubfinanzierung ausgestaltet. Das heisst, dass diese Finanzierung nur für eine gewisse Zeit gelten soll, nämlich bis diese Betreuungsplätze geschaffen sind und dann auch entsprechend funktionieren. Das Gesetz wurde also auf acht Jahre befristet und gilt noch bis zum 31. Januar 2011.
Nun hat sich gezeigt, dass dieses Impulsprogramm funktioniert und erfolgreich ist - es sollen insgesamt 40 Prozent [PAGE 520] zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden sein -, aber es hat sich vor allem auch ausserhalb der städtischen Zentren gezeigt, dass eine weitere Förderung im Sinne der Anschubfinanzierung im Moment noch nötig ist.
Die Motion findet grundsätzlich auch die Unterstützung Ihrer WBK, doch sind wir mehrheitlich der Meinung, es solle weiterhin ein Impulsprogramm bleiben und keine Dauereinrichtung werden. Wenn man den Motionstext des Nationalrates genauer liest, stellt man aber fest, dass dieser Text so ausgestaltet ist, dass einerseits eine unbefristete gesetzliche Grundlage und andererseits ein Erlass verlangt wird, der eine Verlängerung der nun bald auslaufenden Massnahme mit einem Zahlungsrahmen für vier Jahre regeln soll.
Interessant ist nun, dass der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt, dass sich aber gleichzeitig seine Auffassung nicht mit dem Motionstext deckt. Der Bundesrat hält ausdrücklich fest: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Verlängerung des Impulsprogramms aus diesem Grund sinnvoll ist. Die Verlängerung soll erneut zeitlich befristet werden, da ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der familienergänzenden Kinderbetreuung aus föderalistischen und finanziellen Gründen abzulehnen ist." Das heisst, dass das, was in der Motion verlangt wird, nicht mit dem identisch ist, was der Bundesrat grundsätzlich entgegenzunehmen bereit ist.
Die Mehrheit der WBK ist der Meinung, dass der Motionstext bei solchen Situationen inhaltlich mit dem übereinstimmen sollte, was der Bundesrat entgegenzunehmen bereit war. Wir sind also der Meinung, dass es richtig ist, diese Anschubfinanzierung fortzusetzen, aber im Sinne einer Anschubfinanzierung und befristet. Man kann nachher wieder evaluieren und schauen, ob eine weitere Verlängerung notwendig ist.
Schliesslich fügt die Mehrheit der WBK ihren Überlegungen noch einen weiteren Punkt an: Wir sind der Auffassung, dass die Familienpolitik grundsätzlich Sache der Kantone und der Gemeinden ist. Wir möchten einer Zentralisierung in diesem Bereich nicht mit einem dauerhaften Gesetz weiter Vorschub leisten. Deshalb finden Sie im Anhang des Berichtes den geänderten Motionstext vom 12. Mai dieses Jahres. Wir beauftragen darin den Bundesrat, dem Parlament bis spätestens Ende 2009 eine Botschaft für die Verlängerung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die entsprechenden Bundesbeschlüsse über den Zahlungsrahmen für die nächsten vier Jahren vorzulegen.
Ich ersuche Sie namens der Mehrheit der Kommission, diesem geänderten Motionstext zuzustimmen.