Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, und zwar von sämtlichen Punkten, und ich habe - Entschuldigung, Herr Germann - keine neuen Argumente gehört, aufgrund derer ich an dieser Position etwas ändern könnte oder wollte. Die Motion entspricht der praktisch identischen Motion 09.3252 der SVP-Fraktion. Sie unterscheidet sich in einem Punkt, nämlich darin, dass die Zahlungsfrist in der Motion Jenny 20 Tage beträgt und diejenige in der Motion der SVP-Fraktion 10 Tage; diese ist also noch ambitiöser.
Vielleicht zuerst zu Buchstabe a, zu den Zahlfristen für die Steuern: Hier betrifft ein Argument, das wir in der Begründung bereits erwähnt haben, die Mehrwertsteuer. Zum Zeitpunkt der Einstellung der entsprechenden Massnahme müssten die Unternehmen gleichzeitig die Steuern verschiedener Zeitperioden bezahlen und wären bei der Umsetzung der Motion dann mit Liquiditätsproblemen konfrontiert. Im Fall von vorübergehenden Schwierigkeiten können die Unternehmen schon heute mit der Verwaltung über Fristen verhandeln; eine zusätzliche Massnahme erachten wir hier gerade bei der Mehrwertsteuer als unnötig. Bei der direkten Bundessteuer haben wir ebenfalls in der Begründung dezidierte Antworten dargelegt. Die Kantone sind hier für die Erhebung der direkten Bundessteuer zuständig. Es gäbe grosse technische Schwierigkeiten bei der Anpassung allein schon der Software in den Kantonen. Auch deshalb ist das für uns nicht praktikabel.
Was Buchstabe b betrifft, so bin ich mit dem Grundanliegen einverstanden, dass gerade jetzt, in dieser Konjunkturlage, die öffentliche Hand möglichst schnell ihren Verpflichtungen nachkommen sollte. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat deshalb bereits im März alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung aufgefordert, die vereinbarten Zahlungen zügig abzuwickeln und die Fristen einzuhalten. Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Fristen, und ich kann deshalb nicht sagen, ob es dann 10 oder 20 Tage sind. Das ist einfach nicht machbar und kann auch nicht für alle Verwaltungseinheiten einheitlich geregelt werden.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir diesbezüglich auch mit den Kantonen im Gespräch sind. Ich hatte gerade ein Treffen mit dem Präsidenten der Baudirektorenkonferenz, weil aus der Bauwirtschaft solche Anliegen an uns herangetragen worden waren. Auch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren kümmert sich derzeit um diese Frage und prüft, inwiefern Zahlungsfristen bei den privaten wie auch bei den öffentlichen Bauherren generell gekürzt werden können. Diese Abklärung ist noch ausstehend. Insofern ist aber Ihr Anliegen dort aufgenommen.
Ja, Herr Germann, es tut mir leid, Ihre Anliegen respektive die Ihres Kollegen Jenny und der SVP tendieren, was die "Fristigkeiten" in Litera b betrifft, zweifelsfrei in eine richtige Richtung. Wir brauchen dafür aber keine gesetzliche Grundlage; das ist Vollzug. Das soll, sei es in 10 oder 20 Tagen, effizient erfolgen und damit nicht zum Nachteil der Gläubiger.