Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-13
Wortprotokoll
Zur Präzisierung: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig ist, die Grenze zwischen straffreiem Konsum und strafbarem Besitz zu ziehen. Es gibt folgende Spitzfindigkeit: Ob ich im Internet etwas anschaue und es vorsätzlich auf meine Festplatte lade oder ob ich im Internet surfe, etwas anschaue und das Internet wieder schliesse, wird von entsprechenden Experten als anderer Sachverhalt angeschaut. Es besteht in der Tat eine Schwierigkeit, die entsprechenden Abgrenzungen im Einzelfall dann auch tatsächlich korrekt festzulegen.
Im Übrigen möchte ich daran festhalten, dass man auf diesen deklaratorischen Zusatz, den die Minderheit wünscht, verzichtet.