Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich kurz zu diesem Antrag äussern. Grundsätzlich war es von Anfang an die Haltung des Bundesrates, dass im Bereiche der Lebensmittel Herkunfts- und Produktionsangaben natürlich wichtig [PAGE 565] sind. Ständerätin Savary hat, wie sie richtig gesagt hat, im ersten Umgang einen Antrag zur Stärkung in Bezug auf die schweizerische Herkunft deponiert. Sie haben ihm zugestimmt. Wir haben uns damals dahingehend geäussert, dass dem materiell an sich nichts entgegenzusetzen ist, dass aber der Ausdruck "schweizerische Herkunft" eigentlich in der künftigen Swissness-Vorlage zu integrieren wäre, weil Sie dort definieren, was überhaupt ein schweizerisches Produkt ist. Das sind dann die künftigen schwierigen Fragen, was eben mit dem Zuger Kirsch, mit den Ricola-"Zältli" usw. passiert, wo wir noch definieren müssen, ab wann ein Produkt wirklich schweizerisch ist. Deshalb sagten wir zur Situierung dieser Rechtsbestimmung: Die Cassis-de-Dijon-Vorlage ist der falsche Ort, aber materiell haben wir keine Differenz. Das hat dann im Nationalrat diese Differenz ergeben.
Der Antrag Bieri ist nun anders formuliert, weil er generell die Verpflichtung zur Angabe des Produktionslandes für Lebensmittel und Rohstoffe aufnimmt. Heute haben wir ja hier die Situation, dass die Verpflichtung zur Angabe des Produktionslandes für Lebensmittel respektive für Rohstoffe in der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln geregelt ist. Indem dieser Antrag auf das Lebensmittelgesetz verweist und somit diese Verordnungsgrundlage weiterhin gültig ist und in dieses Gesetz einfliesst, ist das der richtige Weg, um dem Ausdruck zu verleihen, was eigentlich heute schon Praxis ist, aber eben mit einer Verordnung, die provisorischen Charakter hat. Somit ist es auch ein klares Signal des Parlamentes, dass man dem Produktionsland eine grosse Bedeutung zumisst.
Herr Ständerat David, kürzlich ist eine St. Galler Studie herausgekommen, die sich zur Swissness geäussert hat. Es wurde einmal mehr bestätigt, dass die Schweizer Herkunftsbezeichnung nicht nur ein wertvolles Asset - wie man so schön sagt - für schweizerische Erzeugnisse ist, sondern eben tatsächlich auch in der Vermarktung, in der Wertschöpfung unserer Produkte ein wichtiges Element darstellt. Insofern ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das Produktionsland - und damit die Tradition einer Produktionsmethode, die auch dahintersteht - bei den Lebensmitteln wichtig ist und dessen Angabe schlussendlich den einheimischen Markt schützt.
Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass mit dieser Verpflichtung grundsätzlich ein Handelshemmnis gegenüber der Europäischen Union entsteht. Das ist so. Aber es gibt hier, Frau Sommaruga hat zu Recht darauf hingewiesen, im europäischen Recht Bewegung. Wir haben am 28. Mai 2009 vom Europäischen Parlament eine Mitteilung erhalten, dass die EU-Kommission Vorschläge für die obligatorische Angabe der Herkunft beziehungsweise des Erzeugungsortes unterbreiten wird. Man verweist darauf, dass einerseits die Konsumenten das wünschen und dass andererseits auch bestehende Vorschriften im Bereich der Angabe des Produktionslandes in den USA und in Australien in der EU zur Überzeugung geführt haben, dass man hier nachziehen sollte. Wenn dem so ist, haben wir zwar für eine bestimmte Zeit die Verpflichtung, die importierten Lebensmittel zum Teil umzuetikettieren, womit eine Kostenrelevanz besteht, aber eben nur für eine kurze Zeit. Deshalb glaube ich, dass sich das verantworten lässt. Es ist natürlich eine Zusicherung, dass wir, zugunsten der Konsumenten, aber auch der Produzenten, nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern sogar im Gesetz die Angabe des Produktionslandes als wesentliches Element des Inverkehrbringens von Produkten erachten.
Somit habe ich dem Antrag Bieri materiell nichts entgegenzusetzen.