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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Die Kommissionspräsidentin hat soeben gesagt, diese Bestimmung sei einstimmig verabschiedet worden. Man muss dabei allerdings die Umstände berücksichtigen. Zur Kommissionssitzung wurde am Freitag nach der Ratssitzung kurzfristig eingeladen. Es konnten, glaube ich, noch sieben Kommissionsmitglieder teilnehmen. Ich weiss auch nicht genau, ob das noch den Bestimmungen zur Beschlussfähigkeit entspricht.

Nach meiner Überzeugung hat man sich die Bestimmung, die man hier einführen will, nicht hinreichend überlegt. Wir haben ja als zusätzliche Schranke gegenüber dem alten Recht für Lebensmittel neu eine Bewilligung eingeführt, und jetzt schreiben wir noch ins Gesetz, dass auch Etikettiervorschriften befolgt werden müssen. Damit - und das überrascht mich eigentlich etwas an der Position der Konsumentenorganisationen - wird die Hochpreisinsel Schweiz vorläufig aufrechterhalten. Denn es ist klar: Mit diesen Etikettiervorschriften, die nicht jenen entsprechen, die für den europäischen Markt gelten, werden Importe aus der EU weiterhin nicht in einer Form möglich sein, bei der dann auch der Preis etwas verbilligt wird.

Sie finden die entsprechenden Bemerkungen des Bundesrates auf Seite 7322 der Botschaft. Der Bundesrat schreibt dort, dass die EU in ihrem Verordnungsentwurf vom 30. Januar 2008 keine generelle Verpflichtung zur Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln vorsieht. Der Bundesrat schreibt weiter, er halte auf Verordnungsstufe vorderhand an der bisherigen Lösung fest, aber in der klaren Absicht, sich dann dem europäischen Markt anzunähern. Wenn wir das jetzt so, wie es daherkommt, ins Gesetz schreiben - es ist dann auch noch die Frage, was das letztlich überhaupt konkret bedeutet; es würde immerhin die Verpflichtung zur Angabe des Produktionslandes aufgenommen -, dann nageln wir etwas im Gesetz fest, das auf Dauer dazu führen wird, dass wir im Lebensmittelbereich eine Hochpreisinsel bleiben. Das ist offenbar erwünscht. Ich verstehe die Position der Bauern, muss ich sagen. Sie haben am Grenzschutz natürlich durchaus ein Interesse. Das verstehe ich sehr wohl. Hingegen habe ich eigentlich kaum Verständnis dafür, wenn man das auch noch als Konsumentenanliegen vertreten will. Das ist es sicher nicht.

In diesem Sinne möchte ich Sie einladen, diesen zusätzlichen Schritt mit dem Buchstaben b nicht zu machen. Der Bundesrat hat ja von uns die Kompetenz erhalten, diese Kennzeichnungsregel jetzt noch zu belassen, sie dann aber kontinuierlich der Entwicklung der europäischen Rechtsetzung im Kennzeichnungsrecht anzupassen. Diese Kompetenz, die wir ihm ausdrücklich gegeben haben, sollten wir ihm nicht wegnehmen, indem wir uns hier für eine starre Lösung auf Gesetzesstufe verwenden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Buchstaben b - nur um diesen geht es ja in dieser ganzen Sache - wegzulassen und bei den Buchstaben a und c zu bleiben.