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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte nicht verhehlen, dass ich zusammen mit Tausenden und Abertausenden von anderen Kleinaktionären börsenkotierter Unternehmen mit dem Zustandekommen der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" sehr zufrieden bin. Diese Initiative war dringend nötig, um der Selbstbedienungsmentalität an der Spitze von verschiedenen Unternehmen mit breitem Aktionariat den Riegel zu schieben. Diese Mentalität, die Mentalität des schnellen Geldes und der Gewinnaufblähung zwecks Abzocke von hohen Boni, war denn auch erwiesenermassen eine der Ursachen der verheerenden Finanz- und Wirtschaftskrise ab Mitte 2007.

Als die Unterschriftensammlung für die Initiative begann, war von dieser schweren globalen Krise überhaupt noch nichts in Sicht. Da hat Thomas Minder, der Hauptinitiant - Kollege Stadler hat eben darauf hingewiesen - in der Tat politische Weitsicht bewiesen. Ob ich seiner Initiative allerdings bis zur Volksabstimmung die Stange halten werde, weiss ich zu Beginn dieser Debatte noch nicht. In mehreren Punkten, die von mir als Schlüsselpunkte eingestuft werden, ist die Kommission dem Initiativbegehren entgegengekommen; das ist richtig so. Aber ebenso ist Wesentliches, das nötig ist, um die Aktionäre als Eigentümer eines Unternehmens gegenüber dem Topmanagement zu stärken, nach wie vor offen. Klar ist für mich, dass es mir nur um die börsenkotierten Unternehmen geht.

Nun zu meinen Schlüsselpunkten:

1. Als Kernpunkt gilt für mich insbesondere die Dauer eines Verwaltungsratsmandates. Da sind mir drei Jahre einfach zu lang. Ein Jahr wäre besser, das haben uns auch verschiedene grosse Unternehmen zu verstehen gegeben.

2. Ein weiterer Kernpunkt ist für mich die Regelung des Organ- und Depotstimmrechts. Diese Rechte dürfen keinesfalls mehr einseitig zugunsten des Verwaltungsrates in die Waagschale gelegt werden können. Ob das von der Kommission entwickelte Nominee-Modell eine taugliche Lösung ist, davon muss man mich zuerst noch überzeugen; dazu interessiert mich dann insbesondere die Haltung des Bundesrates. [PAGE 611]

3. Ins gleiche Kapitel gehört die Ausübung des Stimmrechts von Pensionskassen. Da muss eine angemessene Regelung gefunden werden, denn Pensionskassen werden als Aktionäre immer wichtiger.

4. Ich halte fest, dass Konsultativabstimmungen verbindliche Abstimmungen niemals ersetzen können. Da sehe ich im Übrigen, im Gegensatz zu einigen Vorrednern, keinen so grossen Unterschied zwischen Volks- und Aktionärsdemokratie.

5. Schliesslich kann ich mir durchaus vorstellen, dass künftig eine Komponente der Dividende als Abgeltung für die aktive Ausübung des Stimmrechts entrichtet wird, also eine höhere Dividende für aktive Aktionäre.

Völlig falsch ist also, was dieser Tage eine wirtschaftsnahe Zeitung behauptet hat, dass sich heute Vertreter von links und von rechts unversöhnlich gegenüberstehen würden. Dieser Vergleich ist alles andere als haltbar. Wenn sich überhaupt zwei Lager gegenüberstehen, dann solche, die mehr auf der Seite der Aktionärsdemokratie stehen - und dazu gehöre auch ich -, und solche, die den Verwaltungsräten und Managern möglichst viel Kompetenz zukommen lassen möchten.

Wenn uns aus diesem zweiten Lager nun die Behauptung entgegengeschleudert wird, bei zu grosser Konzession an die Abzocker-Initiative würde eine ganze Reihe von Grossunternehmen ihren Hauptsitz aus der Schweiz abziehen, dann nehme ich diese Botschaft zur Kenntnis, aber mir fehlt der Glaube daran. Das ist eine Zweckbehauptung, ist pure Angstmacherei, vorläufig nicht mehr und nicht weniger.

Wer es anders sieht, der möge sich doch nur an die EWR-Abstimmung von 1992 erinnern. Was wurde doch damals alles ins Feld geführt, was wirtschaftsseitig passieren würde, wenn die Volksabstimmung negativ verlaufe. Es trat das pure Gegenteil ein; die Aktienkurse gingen hoch. Eine Vielzahl von Firmensitzverlegungen in die Schweiz setzte ein.

Die Haltung von Firmensitzen in der Schweiz hängt wohl kaum allzu sehr davon ab, ob und wie viel die Eigentümer, sprich Aktionäre, zur Höhe der Bezüge von Verwaltungsräten und Topmanagern zu sagen haben. Andere Aspekte wie das Steuerniveau, die Rechtssicherheit, die Verkehrsverbindungen, das Bildungswesen oder die Wohnlichkeit und die Lebensqualität sind und bleiben da zweifellos die gewichtigeren Argumente. Grosse börsenkotierte Unternehmen finden in der Schweiz nach wie vor attraktive Standortbedingungen vor. Wenn sie mit nachhaltigem Erfolg arbeiten, Erfolg aber auch für die Aktionäre, dann werden die Generalversammlungen auch Vergütungssystemen zustimmen, die attraktiv sind, selbst für die besten und fähigsten Verwaltungsräte und Direktoren dieser Welt.