Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09
Wortprotokoll
Ich gehe davon aus, dass wir an dieser Stelle jetzt den Grundsatzentscheid über das Nominee-Modell fällen. Also müssen wir uns schon bewusst sein, dass es hier um das Gesamte geht. Ich habe in der Diskussion über dieses Nominee-Modell, die wir im Rahmen des Eintretens geführt haben, festgestellt, dass hier noch Unklarheiten vorhanden sind. Ich erinnere Sie insbesondere an den Hinweis von Frau Kollegin Sommaruga, dass da gleichsam wieder eine Art Depotstimmrecht usw. eingeführt werde.
Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Dieses Nominee-Modell hat sehr einschränkende Bestimmungen. Wenn Sie Artikel 689 betrachten, sind da wirklich Sicherheiten eingebaut: Erstens ist das Quorum beschränkt, das von der Verwahrungsstelle überhaupt vertreten werden kann; und zweitens müssen entsprechende Weisungen eingeholt werden, wie gestimmt werden muss. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Und ganz entscheidend ist auch Artikel 689cbis Absatz 2: "Liegen keine Weisungen vor, so übt die Verwahrungsstelle das Stimmrecht nicht aus." Sie sehen also, es sind hier sehr viele Bestimmungen eingebaut worden, die wirklich verhindern, dass irgendwo, sage ich jetzt einmal, missbräuchliche Bündelungen entstehen. Deshalb bin ich persönlich der Auffassung, dass hier ein Modell vorliegt, das man zum Tragen bringen sollte. Das einfach noch einmal als materielle Bemerkung.
Und meine zweite Bemerkung ist: Ich denke, wenn Sie hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen, ist das eine Chance, dass sich auch der Zweitrat anhand eines vorliegenden Konzepts mit diesen Fragen auseinandersetzen kann. Ich meine, wir sollten dieses Nominee-Modell weitergeben. Und ich unterstreiche noch einmal: Es geht natürlich nicht an, dass man einfach irgendwo etwas herauszupft - das werfe ich nicht den Gegnern des Nominee-Modells vor, sondern denjenigen, die dieses Nominee-Modell offenbar nicht im Detail studiert haben. Man muss schon sehen, was für Regelungen hier eingebaut worden sind. Selbstverständlich kann man trotzdem unterschiedlicher Auffassung sein; das ist klar. Aber man muss im Wissen um die Dinge entscheiden.